Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne in einem Gemeindehaus einer Kirche,die allerdings nicht mehr in Betrieb ist.(Gemeinden wurden zusammengelegt)Nun hat die Kirche vor,das Grundstück mit der Kirche und dem Gemeindehaus dem Berufsbildungswerk zu übergeben,weil die Mieteinnahmen die Kosten nicht decken, die anfallen.Die wollen eine Begegnunsstätte mit einem Integrationshotel daraus machen. Um das alles umzubauen,muß das Haus leer sein. Wir haben hier Bewohner drin, die schon über 30 Jahre hier wohnen,ich selber erst seit 2001. Wir sind informiert wurden, das die Verhandlungen stattfinden und wenn alles glatt läuft, bekommen wir dann Ende des Jahres eine Kündigung.
Kann ich mich gegen die Kündigung wehren? Macht es Sinn, in einen Mieterschutzverein einzutreten, können die mir dann helfen? Kann ich etwas fordern, wenn ich der Kündigung zustimme, oder können die Vermieter das durchziehen?Es wäre toll, wenn ich ein paar Tips bekomme, dann weiß ich vielleicht eher, was ich als nächstes machen kann. Vielen Dank!
Tut mir Leid, ich bin Expertin für mittelhochdeutsche Sprache und habe keine Ahnung von Mietrecht.
Viel Erfolg,
A. Krönert
Lieber Fragesteller,
gegen eine Kündigung kann man sich natürlich wehren. In diesem Fall sollte die Hausgemeinschaft vielleicht sogar gemeinsam gegen eine Kündigung vorgehen, wenn die Leute nicht ausziehen wollen.
Mitglied in einem Mieterschutzverein zu werden kann ich dringend empfehlen.Sie sollten SOFORT beitreten, denn für die inbegriffene Rechtschutzversicherung ist eine 3-monatige Wartezeit vorgeschrieben. Die Leute vom Mieterschutzverein helfen sehr gut mit Rat und Tat, und das auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Lassen Sie keine Zeit vergehen.
Viel Glück.
Wir
haben hier Bewohner drin, die schon über 30 Jahre hier
wohnen,ich selber erst seit 2001. Wir sind informiert wurden,
das die Verhandlungen stattfinden und wenn alles glatt läuft,
bekommen wir dann Ende des Jahres eine Kündigung.Kann ich mich gegen die Kündigung wehren? Macht es Sinn, in
einen Mieterschutzverein einzutreten, können die mir dann
helfen?
Lieber Fragesteller,
gegen eine Kündigung kann man sich natürlich wehren. In
diesem Fall sollte die Hausgemeinschaft vielleicht sogar
gemeinsam gegen eine Kündigung vorgehen, wenn die Leute nicht
ausziehen wollen.Mitglied in einem Mieterschutzverein zu werden kann ich
dringend empfehlen.Sie sollten SOFORT beitreten, denn für die
inbegriffene Rechtschutzversicherung ist eine 3-monatige
Wartezeit vorgeschrieben. Die Leute vom Mieterschutzverein
helfen sehr gut mit Rat und Tat, und das auch bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen.Lassen Sie keine Zeit vergehen.
Viel Glück.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde mich noch diese Woche bei dem Mieterschutzverein melden.
SEHR GUT UND WEITERHIN VIEL GLUECK!
gegen eine Kündigung kann man sich natürlich wehren.
Mitglied in einem Mieterschutzverein zu werden kann ich
dringend empfehlen.Sie sollten SOFORT beitreten, denn für die
inbegriffene Rechtschutzversicherung ist eine 3-monatige
Wartezeit vorgeschrieben. Die Leute vom Mieterschutzverein
helfen sehr gut mit Rat und Tat, und das auch bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen.Lassen Sie keine Zeit vergehen.
Viel Glück.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde mich noch
diese Woche bei dem Mieterschutzverein melden.