Ich arbeite als Retungsassistent im öffentlichen Dienst. Da ich noch etwas jünger bin möchte mich mich nicht für den Rest meines Lebens auf den Rettungsdienst festnageln. (Zur Info: ich bin unbefristet beschäftigt.)
Meine Frage ist nun: kann ich mich für eine weitere Ausbildung beurlauben lassen? Ich möchte gerne noch die Lehre zum KFZ-Mechatroniker machen. Es bietet mir nicht nur persönlich ein zweites Standbein sondern wäre auch für den Betrieb von Vorteil (Verwaltung der Fahrzeuge und Reperaturen). Ich habe bei uns gehört das der Wachleiter die junge Generation gerne unterstützen möchte wenn es darum geht sich ein zweites Standbein auszubauen. Ich wollte aber gerne erst andere Meinungen hören bevor ich es offiziell machen möchte.
Vielleicht hat jemand von euch schonmal so etwas oder etwas vergleichbares gemacht?
Zudem habe ich schon irgendwo gelesen das man sich nur für 1 Jahr beurlauben lassen kann?
Vielleicht kann mir da jemand ein paar Tipps geben ?
In erster Linie hängt das vom Bundesland und von deinem Tarifvertrag ab. Am Besten wendest du dich mit dieser Frage an deine Gewerkschaft und läßt dich rechtlich beraten.
Man kann natürlich auch einen Aufhebungsvertrag mit verbindlicher Wiedereinstellungszusage nach bestandener Prüfung zum KFZ-Mechatroniker vereinbaren.
Darauf, also auf die Erstellung gibt es natürlich keinen Rechtsanspruch, es ist wohl auch nicht unbedingt üblich (ich habe so etwas in über 20 Jahren ganze 2 mal mitbekommen), aber machbar wäre es.
Hallo,
wenn Du im ÖD arbeitest und Dich ggf. sogar dort hast ausbilden lassen, solltest Du Deinen Personalrat und Deine Personalverwaltung bereits kennengelernt haben. Du kannst Dich also mal vorab mit dem PR unterhalten und Dich auch an die Vertrauensperson Deiner Gewerkschaft wenden, und dort mal unverbindlich erfragen, was geht und was nicht. Die Bandbreite ist da je nach Dienstherr relativ groß und reicht von Beurlaubung für mehrere Jahre mit jeweiliger Verlängerung bis hin zum Angebot, die Ausbildung gleich vor Ort zu machen (was Dich zB auch für die Laufbahn der Berufsfeuerwehren interessant machen könnte).
Ohne Kenntnisse Deiner Verwaltung und des örtlichen Tarifrechts kann Dir hier keiner helfen. Ein Rechtsanspruch auf vollständige und mehrjährige Beurlaubung wäre jedenfalls ausgesprochen unwahrscheinlich. Freiwillig geht sowas angesichts des Sparzwangs vieler öfffentlichen Stellen sicher relativ oft.
Je nach Alter und Zeitraum seit Deiner Ausbildung könnte Dir ggf. auch Deine JAV noch helfen, falls Du gegenüber dem PR Hemmungen hast.
Ich glaube, dass man sich mindestens für ein Jahr beurlauben lassen kann. Ein kürzerer Zeitraum geht nicht. Kannst Du die Ausbildung nicht an einer Abendschule machen? Falls es mit einer Beurlaubung nicht geht, kannst Du vielleicht auf Teilzeit gehen und in der gewonnenen Zeit, Dich umschulen lassen.