Kann ich mich privat Kranken versichern

Hallo Zusammen,
ab 1.4.2011 gehe ich nach 15 Jahre selbstständigkeit wieder zurück in die Teilselbstständigkeit. Das heißt ich behalte mein Gewerbe nebenbei bin aber hauptsächlich Angestellt. Zur Zeit bin ich noch privat Kranken versichert und möchte es auch gerne bleiben. Leider erreiche ich mit meinem neuem Gehalt nicht die Grenze von 49000€ im Jahr, allerdings mit dem Gewinn aus dem zusätzlichem Gewerbe allemale.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit in meiner Krankenversicherung zu bleiben?

wenn ja, wie?

Hallo,
die Regeln für die Entscheidung sind eigentlich einfach und nachvollziehbar. Es muss die Frage geklärt werden, bin ich überwiegend selbständig oder überwiegend angestellt. Und dann sollte es noch eindeutig sein. Wer gegenüber der Krankenversicherung bestätigt, schon von der Arbeitszeit her, mehr als die Hälfte der Wochenarbeitszeit selbständig zu arbeiten, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Das Gleich gilt in welchem Umfang man aus der Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Die anderen Sozialversicherungszweige sollte dementsprechend folgen.
Ich denke, du wirst keine Probleme haben, denn es ist weitaus schwieriger, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, als privat versichert zu bleiben.

Gruß
Karsten

Hallo ,

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit in meiner
Krankenversicherung zu bleiben?
wenn ja, wie?

in dem Sie für Ihr Gewerbe jemanden einstellen welcher sozialversicherungspflichtig ist. (401€)
Gruß

Hallo,

die einzige Möglichkeit ist, dass entweder Dein Entgelt (brutto = Gewinn vor Steuern) aus der Selbstständigkeit dein Arbeitsentgelt bei Weitem übersteigt (wirtschaftlicher Mittelpunkt)…dann gilst Du als hauptberuflich selbständig und kannst weiterhin privat versichert bleiben (stellt die Krankenkasse per Verwaltungsakt fest) oder Du verzichtest auf die Versicherungspflicht als Arbeitnehmerin gegenüber Deiner Krankenkasse bei der Du versicherungspflichtig werden würdest (ist die, bei der Du zuletzt einmal krankenversichert warst…egal wie lange das her ist).
Vorteil der ersten Variante falls es mit der Selbstständigkeit mal nicht mehr so klappen sollte, kannst Du immer noch versicherungspflichtig als Arbeitnehmerin werden, was bei der Alternative Verzicht auf Lebzeiten nicht mehr möglich ist.

Falls Du noch Fragen hast, melde Dich gerne.

Gruß,
Nils

Ja, du kannst einfach die Beiträge an deine PKV weiterbezahlen. Dann bist du privat Versichert. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. dann bist du zusätzlich noch in der GKV. Du kannst so auf jeden Fall privat bleiben. Du kannst auch deine PKV bitten dich zusatz zu versichern. Dann werden deine angesparten Altersrückstellungen für dein Zusatzpaket zurückgerechnet.

Hallo,
da Du bereits 15 Jahre privat krankenversichert warst,
kannst Du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Dies würde ich Dir auch empfehlen, schon wegen der bereits gebildeten Altersrückstellungen und den noch kommenden Schwierigkeiten der staatlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hilfe erhältst Du auch bei Deiner jetzigen Krankenversicherung.
Viele Grüße
Jochen Seidel

Hallo,
ich sehe leider keine Möglichkeit, dasws du von der Krankenversicherungspflicht auf Grund der Tätigkeit befreit wirst und somit in der PKV versichert bleiben kannst. Die Möglichkeiten, sich von der Versicherungspflicht (Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)befreien zu lassen, sind im § 8 SGB V aufgeführt. Dort sehe ich keinen Passus, der auf deine Situation zu trifft.

VG
ayro

Hallo!

Leider nicht! Sie müssen leider wieder in die GKV und können Ihren alten Vertrag auf Anwartschaft stellen. Erst wenn Sie wieder über 49.500 € verdienen, können Sie wieder in die PKV. Die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigleit werden leider nicht angerechnet!

Sorry!

LG Lilli2405

Hallo,

a) versuchen sich jetzt freistellen zu lassen
b) bei Info des zusätzlichen Einkommens müsste die GKV verzichten, da man dann freiwillig weiterversichert ist und sich privat absichern kann.

wenn im nebengewerbe Arbeitnehmer beschäftigt werden, will die Gkv einen auch nicht.
Gruß H

sehe keine möglichkeit da du durch die anstellung versicherungspflichtig wirst

Hallo!

Nein, meines Erachtens nach nicht. Eine definitive Auskunft kann aber nur die GKV treffen. Außer Sie sind schon mdst. 55 Jahre alt.

Viel Erfolg!

Es kommt darauf an, wie alt du bist.

hast du das 55. Lebenjahr noch nicht vollendet, musst du in die gesetzliche Kasse eintreten, da deine Beschäftigung, die du aufnimmst, eine versicherungspflichte beschäftigung ist. das nebeneinkommen aus der teilselbstständigkeit intressiert nicht.

bist du über 55 jahre, kannst du nicht mehr in die gesetzliche rein - dann wäre dein wunsch sozusagen möglich. :smile:

Ich denke, wenn Du insgesamt über der Versicherungspflichtgrenze bist, kannst Du privat krankenversichert bleiben. Frag doch am besten bei Deiner PKV nach. Da kennt sich bestimmt jemand aus und kann Dir helfen.

Neue PKV Bestimmungen ab 1. Januar 2011

Wer kann sich privat Versichern …

* Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten, unabhängig vom Einkommen.

* Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 49.500 Euro

Gerade für Angestellte wird sich 2011 die Wechselmöglichkeit in die PKV entscheidend erleichtern. Zum einen wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, nach der die Wechselfrist von 3 Jahren auf 1 Jahr zurückgefahren werden soll. Dies bedeutet, dass Angestellte bereits bei einmaligem Überschreiten der Pflichtgrenze in die private Krankenversicherung wechseln können. Für die anderen Personengruppen existiert keine Einkommensgrenze. Damit können auch Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb der JAEG sofort in die PKV wechseln. Zudem können Selbständige, die in ein Angestelltenverhätlnis wechseln, mit einem Gehalt oberhalb der JAEG ihren PKV-Vertrag aufrecht erhalten.

Zusätzlich wird 2011 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Versicherungspflichtgrenze sinken. Lag dieser Wert in 2010 noch bei 49.950 EUR, so wird er für 2011 voraussichtlich bei 49.500 EUR liegen. Wer über dieser Grenze verdient, kann in die PKV wechseln.

Tipp: Ausführliche Informationen zur privaten Krankenversicherung und einen Vergleich aller Anbieter findet man auf der Webseite …

* http://58591.tarifcheck24.com

MfG

Andy