Neue PKV Bestimmungen ab 1. Januar 2011
Wer kann sich privat Versichern …
* Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten, unabhängig vom Einkommen.
* Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 49.500 Euro
Gerade für Angestellte wird sich 2011 die Wechselmöglichkeit in die PKV entscheidend erleichtern. Zum einen wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, nach der die Wechselfrist von 3 Jahren auf 1 Jahr zurückgefahren werden soll. Dies bedeutet, dass Angestellte bereits bei einmaligem Überschreiten der Pflichtgrenze in die private Krankenversicherung wechseln können. Für die anderen Personengruppen existiert keine Einkommensgrenze. Damit können auch Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb der JAEG sofort in die PKV wechseln. Zudem können Selbständige, die in ein Angestelltenverhätlnis wechseln, mit einem Gehalt oberhalb der JAEG ihren PKV-Vertrag aufrecht erhalten.
Zusätzlich wird 2011 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Versicherungspflichtgrenze sinken. Lag dieser Wert in 2010 noch bei 49.950 EUR, so wird er für 2011 voraussichtlich bei 49.500 EUR liegen. Wer über dieser Grenze verdient, kann in die PKV wechseln.
Tipp: Ausführliche Informationen zur privaten Krankenversicherung und einen Vergleich aller Anbieter findet man auf der Webseite …
* http://58591.tarifcheck24.com
MfG
Andy