Kann ich mich von der Schule freistellen lassen?

Hallo zusammen

Fliege diesen Sommer, wie in den letzten 4 Jahren, mit meinen Freunden in den Urlaub. Da diese mitlerweile alle samt studieren haben wir die Reise nun für 10 Tage ab dem 30.08.2010 gebucht. --> Bedeutet also innerhalb der Semester- und ausserhalb der Schulferien!
Mein Problem ist nun dass ich ab dem 04.08.2010 (An diesem Tag enden in Niedersachsen die Sommerferien) die Berufsoberschule Wirtschaft besuchen möchte.

Kann mir jemand sagen ob sich das ganze mit einer Krankschreibung für die 10 Tage regeln lässt? Könnten mir Konsequenzen drohen wenn es auffliegt? Kann man sich vielleicht sogar freistellen lassen?
Hab ich mit 22 Jahren noch Anwesenheitspflicht oder Ähnliches?

Info: Ich weiss, dass die Karriere Vorrang vor dem Vergnügen haben sollte. Ebenso traue ich es mir zu den verpassten Stoff schnell nachzuholen! Haltet mir diesbezüglich also bitte keine Vorträge. :wink:

Freue mich auf eure Antworten!
beste Grüße

Hallo,

Also erst einmal: Die Schulpflicht gilt auch für dich. Ein volljähriger Schüler übernimmt diese freiwillig mit seinem Besuch der Oberstufe, Sekundarstufe etc… Leistest du dem nicht Folge, können auch für dich Konsequenzen drohen. Das ein oder andere Versäumnis wird in der Regel nicht so streng geahndet. Wenn du aber tagelang fehlst…
Du bist auf der Berufsschule? Dann hast du einen Arbeitgeber, ein Unternehmen, das deine u.a. schulische Ausbildung finanziert.
Die haben, das denke ich jedenfalls, Einblick darauf, wie oft oder wann du fehlst.

Beurlauben lassen wegen Urlaub klappt sicherlich nicht für so viele Tage. Sowas kann man vielleicht noch in der sechsten oder siebten Klasse machen, aber irgendwann nicht mehr, und dann auch ohne triftige Gründe.

Jetzt bleibt noch das krankschreiben lassen. Wenn du einen Arzt findest, der das macht, toll. Aber erstens hast du riesen Probleme, wenn das auffliegt. Und zweitens ist das vielleicht auch ein kleiner Gewissenskonflikt!?

Ich würde dir jedenfalls davon abraten. Man kann manchmal einfach nicht alles haben :wink:

Mit 22 besteht keine Schulpflicht mehr. Die Schule benachrichtigen das der eigene Beginn 10 Tage später erfolgt, da die Fortbildungsmaßnahme im AUSLAND ERST DANN ENDET.

Hi, erstmal danke für die Antwort und dass du dir die Zeit genommen hast.
Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschulform, vergleichbar mit der 13. Klasse des Gymnasiums. Mit der Berufsschule oder einem Ausbildungsbetrieb hat das ganze also nichts zutun.
Ich würde einfach ganz normal am ersten Schultag am 04.08. erscheinen, 2-3 Wochen am Unterricht teilnehmen und dann das Attest für die 10 Tage einreichen.
Jetzt mach ich mir halt nur ein bisschen Sorgen über die Folgen falls jemand dahinter kommt und ob man mich rauswerfen könnte oder sowas…

Gruß

Hallo,

wie oft willst du diese Frage noch stellen?
Ich habe doch bereits geantwortet :wink:

Porfavor

Hallo,

theoretisch kann man dich bei solch krassen Verstößen natürlich rauswerfen.
Du solltest vielleicht mal erklären, um was für eine Art Schule es sich handelt. Wenn es irgend etwas ist, für das du z.B. selbst zahlst, ist das dann wohl dein Problem. Aber so können dir schon Konsequenzen drohen.
Ob’s das wert ist, musst du wissen.

Da hilft wohl nur offiziel beurlauben lassen (wahrscheinlich direkt vom Schulamt)!
Krankmeldung könnte doof ausgehen.
Viel Glück!

Ein schönes neues Jahr wünsche ich Dir.
Schule ist Schule - auch wenn Du volljährig bist. Es besteht somit Anwesenheitspflicht. Solltest Du Dich krank schreiben lassen und Du kommst braungebrannt wieder nach Hause, so könntest Du schon Ärger bekommen. Noch schlimmer wäre es, wenn Du im Urlaub einen Unfall hättest und Deine Rückkehr sich dadurch noch verzögern würde, dann könntest Du die Schule ganz vergessen.
Ich würde dieses Risiko nicht eingehen.
Eine Freistellung erscheint mir so kurz nach Schulbeginn auch sehr unwahrscheinlich. Verschiebe Deine Urlaubspläne mit Deinen Freunden besser in die Zeit nach Deinem Schulabschluss.
Viel Erfolg !

Wurde bereits beantwortet…

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