Kann ich Miete von meinem Mann anfordern?

Mein Mann und ich haben vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft. Er sie bezahlt . Beide stehen wir im Grundbuch. Jetzt haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen weil er die Schlüssel ausgetauscht hat und ich kam nicht mehr rein.meine frage ist kann ich jetzt trotzdem von ihm die hälfte der ortsüblichen Miete verlangen? Obwohl wir kein Mietvertrag miteinander geschlossen haben?wir haben ja nur als kosten die Nebenkosten gehabt und die Wohnung wurde Bar ohne Kredite bezahlt. Danke!!

Hallo
Da sollten sie Experten zum Thema scheidungsrecht Fragen. Ihnen steht sie Hälfte SES wertes der Wohnung zu wenn sie auch Eigentümer sind denke ich. Miete bekommen sie glaube ich nicht.
Aber hier kenne ich mich auch nicht gut aus.

Vg

Ich bin zwar kein Experte, nur Interessierter. Trotzdem mal meine Meinung:
Lass dich nicht für blöd verkaufen, wenn du im Grundbuch eingetragen bist, gehört dir die Hälfte der Wohnung, je, nachdem, was drinsteht. Du hast Anrecht auf diesen Anteil und kannst von deinem Mann Miete verlangen, egal, ob er die Wohnung allein bezahlt hat oder beide. Du kannst sogar deinen Anteil verkaufen, z. B. an deinen Mann. Er muss dir dann die Hälfte bezahlen, wenn er nicht kann, wird die Wohnung versteigert. Das ist leider so, rechtlich. Eigentlich wäre es unverschämt von dir, das musst du mit dir selbst ausmachen.
Gruss
Werner

Tut mir leid - kenne mich nicht aus.

Hallo Cohrs,

besteht zwischen Ihnen und Ihrem getrennt lebenden Partner Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Bei Gütergemeinschaft gehört Ihnen die Wohnung zu 50% -
sollte die Wohnung vermietet werden und es zu Mieteinnahmen kommen, gehören Ihnen ebenso 50% davon.
Sollte Ihr Ex-Mann die Wohnung verkaufen, muss
er Sie auszahlen. Auch wenn Ihr Mann die Wohnung alleine
bewohnt, muss er bezahlen, denn Sie stehen gemeinsam im Grundbuch.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo !
Wenn Ihr beide im Grundbuch steht dann ist es meiner
Meinung nach egal wer die Wohnung bezahlt hat !
Die Wohnung gehört Euch beiden meiner Meinung nach !
Frag doch mal einen Anwalt oder den Notar bei dem der Kaufvertrag gemacht wurde !
Geb mir doch Bescheid wie es ausging !!!
Liebe Grüße
idefix.asterix

Hallo,
ja, weil du die Wohnung nicht mehr nutzen kannst.Einfach Schlösser austauschen geht natürlich auch nicht.
Du brauchst sowieso einen Anwalt/Anwältin.
Lass ein entsprechendes Schreiben an deinen Mann richten.
Auch mündliche Verträge oder ein stillschweigendes Abkommen, ist ein Vertrag.
Da du im Grundbuch eingetragen bist, gehört dir die Hälfte der Immobilie.

Viele Grüße
Llissy

Wird schwer da was zu bekommen. Zumindest in der Trennungsphase. Solltet Ihr geschieden werden steht die der halbe Werteil zu. Notfalls stell Antrag auf Zwangsversteigerung. ANders wenn Ihr Ehevertrag habt und du darin leer ausgehst.