Durch den Vermieter beauftragt werden im Haus und in der eigenen Wohnung umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt (es besteht Duldungspflicht). Wegen der Beeinträchtigung der Mietsache wird eine anteilige Mietminderung durchgeführt. Jedoch wegen der Handwerkerarbeiten in der eigenen Wohnung ist meine Frau in ihrer persönlichen Freiheit (Verlassen der Wohnung) stark eingeschränkt (wer will schon Handwerker allein in der Wohnung lassen, und erst recht, wenn den ganzen Tag Haus- u. Wohnungstür offenstehen?!). Es handelt sich hierbei nicht um einen Handwerker, der mal an einem Tag für 2 Stunden kommt, sondern um umfangreiche Arbeiten über mehrere Tage und jeweils über mehrere Stunden!
Hallo Holger_Pfaff, post
frag den Vermieter doch, das der eine Sicherheitsfirma beauftragt, die solange aufpasst. Die legt der Vermieter auf deine Nebenkosten um, aber dafür ist die Wohnung sicher und deine Frau kann schoppen oder was sie sonst macht.
LG Frank
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert Deine Antwort?
Der Ton des Herrn Pfaff ist unfreundlich, genau wie deiner jetzt gerade.
Darf ich mal fragen, was der Quatsch soll?
Nur weil es die sprichwörtliche Beamtenbeleidigung gar nicht gibt, musst du dich hier nicht so aufführen.
look who’s talking
Hallo,
neben:
könnte auxh das relevant sein:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/01197.htm
Grüße
Mau
Nein, kannst du nicht, ist das Gleich wenn du im Eigentum wohnst, da musst du dir auch frei nehmen, bzw. eine Vertrauenswürdige Person dafür abstellen.
Hallo!
Ja.
Und wenn man das liest, dann sollte sich m.E. auch ergeben, dass eine Kostenübernahme des Vermieters für die „Überwachung“ der Wohnung/Einrichtung/Wertgegenstände durchaus zu bezahlen wäre.
Denn das bloße Umräumen, also Möbel ausräumen und umstellen, abdecken mit Folie usw. wäre ja vom Vermieter vorzunehmen bzw. zu bezahlen.
Ebenso später der Rückbau und die anfallenden Säuberungs- und Dekorationsarbeiten
Und da ist nicht recht einzusehen, man könnte nicht auch Verdienstausfall( oder nur Stundensatz allgemein) für die Anwesenheit in Wohnung geltend machen.
Ersatzweise müsste eben alles für den Mieter wichtige und persönlich umgeräumt und in einem extra Raum/Zimmer eingeschlossen werden. Auch das wäre zu bezahlen.
Und wenn man das nicht geltend macht, dann umgekehrt die „Bewachung/Anwesenheit“.
So würde ich es sehen.
Die „Duldung“ der Baumaßnahmen sind das eine, das wäre fast immer hinzunehmen. Aber eben nicht alles klag-und ersatzlos.
MfG
duck313
Wenn ich im Eigentum wohne, bestelle ich den Handwerker; diese umfangreichen Arbeiten wollte ich nicht und sie wurden mir auf´s Auge gedrückt! Wie kommst Du zu Deiner Meinung>?
ja, Beamter, schon klar. Wie wär es, wenn du mal ein wenig freundlicher antwortest bzw. nachfragst? Mal ganz davon abgesehen, entspricht dein Artikel hier nicht der FAQ1129. Es handelt sich nämlich offensichlich nicht um einen abstrakten sondern um einen konkreten Fall.
So sehe ich das auch, allerdings hatte ich die Hoffnung, hier Belege für meine Annahme (in Form von Verweisen auf irgendwelche Urteile) zu finden. Aber es ist schön, zu sehen, dass ich mit meiner Meinung nicht allein stehe.
z.B. 555b BGB
Dies zählt IMHO nicht zu dem Kosten- bzw. Aufwendungsersatz, den der Vermieter tragen müsste, da die nur soweit ersetzt werden, wie sie objektiv erforderlich gewesen sind.
Zum einem kann deiner Frau zugemutet werden, ihre Termine nach täglichem Arbeitsende oder an arbeitsfreiem Samstag der Handwerker oder in deine Mittagspause, währen der du sie ablöst, zu legen, eine Nachbarin oder Bekannten bitten, mal unentgeltlich für eine Stunde nach dem Rechten zu sehen, wenn dies im Einzelfall einmal nicht möglich sein sollte und zum anderen ist dieser Nachteil der „Einschränkung persönlicher Freiheit“ in der gewährten Mietminderung enthalten.
G imager