Kann ich mit dieser Krankengeschichte als Schwerbehinderter anerkannt werden?

Ich war fast 40 Jahre in den Tropen, davon 18 in der Entwicklungshilfe, und hatte folgende Krankheiten: Malaria Tropicana, Amöben Ruhr, Skorpion Biss, Hohen Blutdruck, Herz Rhythmusstörungen, Magengeschwüre mit H. Pylori, Stirnhöhleninfektion, Insomia, Depression, Geschwür am Sigmoid Darm, Halsinfektion, Grauer Star, ungenügende Tränenflüssigkeit, Fleischvergiftungen, angebrochene Rippe. Einige Kraikheiten sind noch akut. Meine Frage ist: Kann ich als Schwerbehindert anerkannt werden? Was würde mir dies für Vorteile bringen? Ich weiss dass Beamte die wie ich in der EH tätig waren etliche Jahre eher pensioniert werden. Vielen Dank und bitte keine sarkastischen Kommentare, ich kann darauf verzichten.

Bei der Anerkennung einer Schwerbhinderung geht es nicht um die „Krankengeschichte“, sondern um die Art und Größe der dauerhaften (länger als 6 Monate) (körperlichen, seelischen oder geistigen) Beeinträchtigung im täglichen Leben.
Dabei geht es um Fragen wie z.B.: sehbehindert - ab bestimmter Sehschwäche oder Gehbehinderung, wenn man nicht mehr richtig laufen kann.
Hier gibt es eine gute Übersicht über alle möglichen Beeinträchtigungen und möglichen Behinderungsgrad:
http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf

Beatrix

es zuckt mir in den Fingern, aber ich halte mich wunschgemäß zurück.

:smile:

Hallo,
wie kommst Du auf das schmale Brett, dass Dir eine Frühpensionierung AKA „vorzeitige Vesetzung in den Ruhestand“ im Zusammenhang mit der Feststellung eines GdE irgendwas bringt außer deutlich weniger Geld?

Die Feststellung eines GdE bringt Dir vorallem einmal Vorteile dahingehend, im Berufsleben zu bleiben und einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz durchzusetzen. Dafür gilt es zunächst mal, Deine tatsächlichen Einschränkungen festzustellen! Was Du da mal an Krankheiten hattest, ist dafür irrelevant. Es kommt allein auf Deine körperliche und geistige Beeinträchtigung an und die stellt das Versorgungsamt fest! Dafür muss man nicht mal krank sein.

In den vorzeitigen Ruhestand würdest Du erst versetzt, wenn während einer akuten Krankheit feststünde, dass Du in absehbarer Zeit nicht wieder dienstfähig würdest! Dazu müsstest Du erstmal krankfeiern! Ein „echter Behinderter“ tut genau das nicht, sondern möchte eine Teilhabe am Berufsleben und zwar ggf. mit besonderen Hilfsmitteln oder gewissen Erleichterungen wie mehr Urlaub, reduzierten Stunden, etwas weniger Steuerabzügen oder einem besonderen Stuhl oder Tisch.

Was davon willst Du? Hilfe oder nicht mehr arbeiten?

Gruß vom
Schnabel

Danke und ich kann das so nachvollziehen. Allerdings liegt hier ein Missverständniss zu Grunde nämlich dass ich bereits im Rentenalter bin. Also es geht mir eigentlich nur darum festzustellen ob eine bescheinigte Schwerbeschädigung, die ich übrigens sicher habe, mir irgendwelche Vorteile bringen würde.
Trotzdem vielen Dank
MFG
Erich

Auch hier kommt es auf Art unf Schwere der Behinderung an.
So kann es Ermäßigungen bei Gebühren (z.B. GEZ) oder den Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes bei Gehbehinderung geben oder Steuervorteil bei der KFZ-Steuer…
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/Ausgleich/ausgleich_inhalt.html

Beatrix