… lkw bis 12 tonnen fahren?
Mir gehts speziell NUR um die Zugmaschine OHNE Hänger.
Laut C1E dürfte ich es ja, nur mir ist nicht ganz klar, ob das dann nur kombiniert zulässig ist oder nicht.
… lkw bis 12 tonnen fahren?
Mir gehts speziell NUR um die Zugmaschine OHNE Hänger.
Laut C1E dürfte ich es ja, nur mir ist nicht ganz klar, ob das dann nur kombiniert zulässig ist oder nicht.
bis 7,5 tonnen zulässiges gesamtgewicht.
wann haste den schein gemacht? das wurde vor jahren auf 3,5 tonnen herabgesetzt.
Hi
mit dem alten 3 er Führerschein ( Rosa oder grauer Lappen ) darf die Zugmaschine ohne Anhänger nicht mehr als 7,5 to Gesamtgewicht haben .
MIT Anhänger maximal 13 Tonnen ( alte graue Lappen sogar mal bis 18 To )
Nebenbei bemerkt , Fahrzeuge dieser Grössenordnung ( ab 3,5 To ) haben einen Fahrtenschreiber , hast du das in der Fahrschule gelernt ?
Toni
Moin,
MIT Anhänger maximal 13 Tonnen ( alte graue Lappen sogar mal
bis 18 To )
das ist nicht ganz richtig, in diesem Zusammenhang ist die Farbe bzw das Ausstellungsdatum nicht relevant und es sind auch 18,5t
„7,5t zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse“ weil der Anhänger das 1,5fache des Zugfahrzeuges wiegen durfte/darf (wäre 11,25t), die Achslast aber auf 11t begrenzt war/ist.
Kann man hier oder da nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_F…
http://www.kba.de
Nebenbei bemerkt , Fahrzeuge dieser Grössenordnung ( ab 3,5 To
) haben einen Fahrtenschreiber
muss ich den denn bei einem 7,5t Zugfahrzeug als Privatfahrer bedienen?
VG
J~
Moin,
Nebenbei bemerkt , Fahrzeuge dieser Grössenordnung ( ab 3,5 To
) haben einen Fahrtenschreibermuss ich den denn bei einem 7,5t Zugfahrzeug als Privatfahrer
bedienen?VG
J~
Ja .
Wenn das KFZ einen Fahrtenschreiber hat , muss er auch bedient werden !
( Ausnahme : der Fahrtenschreiber wurde in ein Kleinlaster eingebaut dessen Gesamtgewicht OHNE Anhänger unter 3,5 To ist .z.b. Mercedes Sprinter 313
dann muss der Fahrtenschreiber nur in Betrieb genommen werden , wenn ein Anhänger dran ist und somit der Gesamtzug die 3,5 To überschreitet )
Toni
Einen"Fahrtschreiber "(war über 7,5 t erforderlich)gibts schon lange nicht mehr.Das Ding heißt „EG Kontrollgerät“ .Und das muß nur ein Fahrer,der gewerblich fährt auch einschalten bzw Fahrerkarte oder Schaublatt einlegen.
Grüße
Nein.Nur Lkw (Solo)bis 7,5 t zul Ges.Gew.Genau wie früher.
Grüße
Korrektur:Fahrtschreiber war ab 7,5 t erforderlich(deshalb immer diese 7,49t)
Grüße
Hi,
MIT Anhänger maximal 13 Tonnen ( alte graue Lappen sogar mal
bis 18 To )
Nebenbei bemerkt , Fahrzeuge dieser Grössenordnung ( ab 3,5 To
) haben einen Fahrtenschreiber , hast du das in der Fahrschule
gelernt ?
Mit Druckluftbremse am Anhänger IMMER bis 18,5t bei Klasse 3, ob der FS grau oder rosa ist, spielt keine Rolle.
MfG
Moin,
Einen"Fahrtschreiber "(war über 7,5 t erforderlich)gibts schon
lange nicht mehr.Das Ding heißt „EG Kontrollgerät“ .Und das
muß nur ein Fahrer,der gewerblich fährt auch einschalten bzw
Fahrerkarte oder Schaublatt einlegen.
also wenn ich meinen nächsten privaten Umzug hiermit mache brauche ich das Kontrollgerät nicht benutzen?
http://www.transporte-weber.de/Bilder/fahrzeuge/ateg…
Das ist wenn ich das richtig sehe ein „Führerschein-Klasse3-Atego“
VG
J~
Hallo !
Eine Anfrage an die fachkundigen LKW-Fahrer !
Es gibt doch eine Altersgrenze bei den LKW-Klassen von 50 Jahren,danach erlischt die Erlaubnis,wenn nicht regelmäßig die Erlaubnis verlängert wird.
Eine Klasse 3 Besitzer(vor 1980) bekam automatisch C 1 und C 1 E .
Gut,aber wenn er sich da nie um die Verlängerung kümmerte,dann kann die doch inzwischen erloschen sein,oder etwa nicht ?
Hoffe,jemand kann da Klarheit reinbringen.
Danke !
Mit freundlichen Grüßen
duck313
Das kann man sehr leicht feststellen indem man auf dem Karetenführerschein in Spalte 11(Ablaufdatum) nachsieht.
Meines Wissens gilt die 5 Jahres Frist aber nur für Klasse 3 Umschreiber,die Züge größer 12(7,5 plus max 1,5 fache) Tonnen fahren wollten und dies bei Umschreibung auch beantragt haben.Dieser CE Bereich „ruht“ wenn man die ärztlichen Untersuchungen nicht mehr vorlegt.
Grüße
Hallo,
haben.Dieser CE Bereich „ruht“ wenn man die ärztlichen
Untersuchungen nicht mehr vorlegt.
Nein, der Teil ist weg, wenn man ihn nicht rechtzeitig (wobei ich gerade nicht weiß, wie lang man nach dem 50 Geburtstag und dann alle 5 Jahre Zeit dazu hat) verlängert. Man müßte ihn neu machen.
Cu Rene
Hallo Rene !
Kann dann ein „Altbesitzer“ mit Klasse 3 auch keinen großen Mietumzugswagen mehr ausleihen,wenn er sich um die Umschreibung usw. nicht gekümert hat,weil er es nicht brauchte ?
MfG
duck313
Das war anfangs so.Ist geändert worden:Bei Vorlage der ärztlichen Untersuchung erhält man ihn ohne Prüfung wieder.
Grüße
Die alten Führerscheine sind weiterhin gültig.
Grüße
Hallo !
Danke für Deine Antwort.
Mit freundlichem Gruß von
duck313
Die Benützungspflicht des Kontrollgerätes ergibt sich aus den EG Sozialvorschriften.Und die gelten nun mal nur im gewerblichen Güterverkehr.
Das wird dir die Verleihfirma gern bestätigen.
Für private Umzüge ist ein Anhänger aber ungünstig wegen Sonntagsfahrverbot.
Grüße
Hallo,
der Führerschein bleibt natürlich gültig, aber alles, was über C1E hinaus (der 7,49-Tonner ohne Anhänger ist da ja noch drin mit Anhänger dann nur noch bis 12t) geht, verliert man mit dem 50. Geburtstag, wenn man es nicht verlängert.
Imo muß man den Führerschein auch umschreiben lassen, wenn man Züge mit mehr als 3 Achsen fahren will. Es gibt zwar noch wenige mehrachsige (also keine Doppelachse, die gab es ja schon immer) Anhänger für PKW (oder besser dann meist Geländewagen) oder kleine LKW, aber die sind im kommen, weil die E-Führerscheine das ja zulassen.
Cu Rene
Hi,
Die Benützungspflicht des Kontrollgerätes ergibt sich aus den
EG Sozialvorschriften.Und die gelten nun mal nur im
gewerblichen Güterverkehr.
Das wird dir die Verleihfirma gern bestätigen.
Für private Umzüge ist ein Anhänger aber ungünstig wegen
Sonntagsfahrverbot.
danke für deine Antwort!
VG
J~