Ich habe vollgende Frage!
Am 01.10.2009 haben wir eine Wohnung bezogen die eine Laufzeit von einem Jahr hat. Ich möchte nun gern wissen ob und wie es möglich ist aus diesem Vertrag zu kommen.
Genau steht in unserem Vertrag das die Parteien wechselseitig darauf verzichten für oder innerhalb von einem Jahr das Mietverhältniss zu Kündigen.Vom Verzicht bleibt das recht zur auserodentlichen Fristlosen Kündigung aus wichtigem grund und auserordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
nun würde mich interesieren ob ich nun vorzeitig Kündigen kann oder nicht!
ich bedanke mich für die hilfreichen antworten!
regulär kommst du vor ablauf der 12. monats nicht raus. wenn du dem vermieter schreibst, dass du die wohnung an eine afghanische familie mit 8 kindern untervermieten unter zu vermieten beabsichtigst und um genehmigung bittest und er genehmigt es dir nicht, darfst du mit gesetzl. kündigungsfrist außerordentlich kündigen. steht im § 540 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
Hi
definitiv NEIN!!! das gilt für beide Seiten. Jede Seite schließt einen Vertrag ab mit dem guten Glauben. Den Guten Glauben den eben beide Parteien haben wenn Sie sich aufeinander einlassen. Dieser gute Glaube kann nicht zerstört werden, bzw. trifft den Vertragspartner hart der durch das, dass eine Partei dann doch nicht das macht was beide ausgehandelt hatten und unterschreiben hatten eigentlich will. Daraus entsteht ein Vertrauensschaden, welcher dann von der gutgläubigen Seite des Vertrags zu einem Schadensersatz führt. Ist doch logisch… sonst hätten wir Anarchie dann würden alle was unterschreiben was sie in Wirklichkeit gar nicht einhalten wollen.
Gruß Peter