Hallo! Mein Erziehungsurlaub(3 Jahre) endet zum 31.12. 2011. Unser Sohn, der dann ja drei wird, geht ab nächste Woche in die Kita, aber nur täglich fünf Stunden. Unsere Tochter(5) besucht ebenfalls den Kindergarten. Ich sehe im Moment keine Möglichkeit in meinen alten Job (Krankenpflege) zurück zukehren. Muß ich jetzt kündigen? Wenn ja mit welcher Frist? Und hätte ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Zur Zeit haben wir ja nur das Einkommen meines Mannes. Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke schon mal und schönes Wochenende.
Hallo,
hast du dir schon überlegt, vielleicht nur halbtags zu arbeiten?
Vielleicht kann die Oma den Kleinen ja an zwei Tagen abholen und du arbeitest eben 2x Frühdienst. Oder ne Tagesmutter, Kinderfrau oder Babysitterin.
Es wird ja nicht besser. Was machst du wenn die Kinder in die Schule kommen? Die ist auch um 13 Uhr aus.
Oder du arbeitst auf 18%, das sind 2 Wochenenden im Monat.
Wenn du jetzt kündigst, dann wirst du eine Sperre bekommen. Schließlich bist du selber schuld daran, arbeitslos zu sein. Weil du ja gekündigt hast.
Arbeitslosengeld wirst du nur bekommen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du sagt, du kannst nicht arbeiten, weil du nur 5 Stunden Zeit hast, dann wirst du auch kein Arbeitslosengeld bekommen.
Vielleicht kannst du ja aber was anders machen. Abulanter Dienst? Bei dem Fachkräftemangel würde ich einfach mal mit meinem Arbeitgeber reden und vielleicht lässt er sich ja auch auf 4 Stunden pro Tag ein. Meist geht das in Heimen leichter wie in einer großen Klinik. Und dann sprich doch mal mit deinen Kolleginnen. Du bist ja nicht die Einzige mit Kindern…wie machen die Anderen dass dann?
Oder du gehst in ne ganz andere Richtung…
Auf jeden Fall sind 5 Stunden sehr viel Zeit in der man arbeiten kann.
Gruß
Hallo,
hast du dir schon überlegt, vielleicht nur halbtags zu arbeiten?
Hat man denn nach 3 Jahre Erziehungsurlaub einen Anspruch auf Halbtagsbeschäftigung? Würde mich eher wundern, weil ja generell von allen verlangt wird, ab dem 3. Geburtstag des Kindes ganztags zu arbeiten, jedenfalls, wenn die Betreuung gewährleistet ist.
Wenn du jetzt kündigst, dann wirst du eine Sperre bekommen.
Schließlich bist du selber schuld daran, arbeitslos zu sein.
Wenn definitiv keine Ganztagsbetreuung da ist und man deswegen nur halbtags arbeiten kann auch? Allerdings sollte man sich natürlich kündigen lassen und nicht selber kündigen.
Arbeitslosengeld wirst du nur bekommen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Zumindestens früher konnte man auch halbtags arbeitslos sein. Dann kriegt man eben nur die Hälfte Arbeitslosengeld.
Viele Grüße
Hallo,
hast du dir schon überlegt, vielleicht nur halbtags zu
arbeiten?
da ist die UP wahrscheinlich nicht draufgekommen.
Vielleicht kann die Oma den Kleinen ja an zwei Tagen abholen
und du arbeitest eben 2x Frühdienst. Oder ne Tagesmutter,
Kinderfrau oder Babysitterin.
Kostet alles geld, Omas sind nicht immer da oder auch willig , ihr leben komplett den enkelkindern zu widmen.
Es wird ja nicht besser. Was machst du wenn die Kinder in die
Schule kommen? Die ist auch um 13 Uhr aus.
Ich sag nur OGS. Geht bis 16:00.
Oder du arbeitst auf 18%, das sind 2 Wochenenden im Monat.
Setzt aber alles voraus, das der partner dann zuhause ist und uaf die kidner aufpasst.
.
Vielleicht kannst du ja aber was anders machen. Abulanter
Dienst? Bei dem Fachkräftemangel würde ich einfach mal mit
meinem Arbeitgeber reden und vielleicht lässt er sich ja auch
auf 4 Stunden pro Tag ein.
ja klar. im ernst, die sind doch froh,wenn sie jemanden mit kindern loswerden , denn die können immer mal ausfallen.
Auf jeden Fall sind 5 Stunden sehr viel Zeit in der man
arbeiten kann.
Wenn man ein Auto hat und nicht lange wege von durchschnittlich 30 minuten, wenn man einen partner hat, der auch mal die kidner abholt, wenn man einen job hat, der in der zeit stattfindet und keinen schichtdienst erfordert… kaum ein arbeitgeber läßt sich auf reine frühdienst ein. ich habe das selbe problem, sobald ein spätdienst käme.wäre ich gea…, kiga macht um zwei zu, mann kommt um sechs, omas wollen nicht aufpassen, tagesmutter würde zusätzlich zum kigabeitrag kommen, ca 200 euro im monat kosten.
und davon ab… wieso darf man eigentlich seine kinder nicht über die arbeit stellen???
Aber zur Frage:
Du musst dich 4 monate vor dienstantritt melden bei deinem arbeitgeber, und mit dem besprechen wie es weitergeht. kündigst du, dann hast du eine dreimonatige AlG-Sperre.
ganz liebe grüße von einer dich verstehenden brenna
Hallo,
Hat man denn nach 3 Jahre Erziehungsurlaub einen Anspruch auf
Halbtagsbeschäftigung? Würde mich eher wundern, weil ja
generell von allen verlangt wird, ab dem 3. Geburtstag des
Kindes ganztags zu arbeiten, jedenfalls, wenn die Betreuung
gewährleistet ist.
ja, hat man, bei einer Betriebsgröße größer 15 Mitarbeitern.
Hier wird aber viel durcheinander geworfen:
Mutterschutz ist die Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Erziehungsurlaub gibt es schon eine zeitlang nicht mehr.
Worum es hier geht, ist die Elternzeit - wundert mich, dass die UP das nicht weiß, wenn sie zwei Kinder hat und ebendiese Zeit nutzt.
Bei einer Betriebsgröße über 15 Mitarbeiter hat man ein Recht auf Teilzeitarbeit, auch nach der Elternzeit. Man kann dann aber nur das nehmen, auf das man sich nach der Elternzeit mit dem Arbeitgeber einigt, und nicht später wieder voll aufstocken, es sei denn, der Arbeitgeber macht mit.
Ich weiß aber nicht, wie es ist, wenn man dann seinen Job selbstständig kündigt - könnte mir aber vorstellen, dass das genauso gehandhabt wird, wie eine „normale“ Kündigung. Warum auch nicht?
Gruß
Cess
kinder :über die arbeit stellen
Hallo
und davon ab… wieso darf man eigentlich seine kinder nicht über die arbeit stellen???
Damit man selber schuld ist, wenn man es tut, und niemand anderes dafür aufkommen muss.
Viele Grüße
Du musst dich 4 monate vor dienstantritt melden bei deinem
arbeitgeber, und mit dem besprechen wie es weitergeht.
wer sagt das?
Zu einem bestimmten Datum endet der Erziehungsurlaub und man muß wieder auf der Matte stehe.
Das man sich natürlich vorher kundig machen sollte wie wo wann was ist klar gerade bei einem Schichtbetrieb.
kündigst du, dann hast du eine dreimonatige AlG-Sperre.
und wer sagt das?
Wer seinen Job kündigt weil er ihn in dieser Form (Vollzeit und Schicht) nicht mehr ausüben kann der bekommt keine Sperre, allerdings gibts ALG auch nur für die Arbeitszeit in der man arbeiten könnte wenn man denn eine Stelle hätte.
Grüße
Bröselchen
Hat man denn nach 3 Jahre Erziehungsurlaub einen Anspruch auf
Halbtagsbeschäftigung? Würde mich eher wundern, weil ja
generell von allen verlangt wird, ab dem 3. Geburtstag des
Kindes ganztags zu arbeiten, jedenfalls, wenn die Betreuung
gewährleistet ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat man Anspruch und kann diesen sogar einklagen.
Teilzeit- und Befristungsgesetz sag ich nur
Niemand verlangt von Mutter/Vater ab dem 3. Geburtstag des Kindes ganztags zu arbeiten zumind. nicht solange keine staatl. Leistungen bezogen werden.
Hier gehts ja auch nicht um Betreuungsunterhalt für das betreuende Elternteil.
Grüße Bröselchen
Hallo,
informier Dich mal ob es bei Dir nicht sogar einen Sonderurlaub zur Kindererziehung gibt. Ich arbeite in einem Krankenhaus und darf nach den 3 Jahren Elternzeit Sonderurlaub zur Kinderbetreuung nehmen. Das könnte Dir dann das Kündigen ersparen.
Kannst Du vielleicht auch stundenweise arbeiten? Ohne schichten zu müssen?
Grüße
Jessica
Hallo Cess,
auch ein Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern muss einem Rückkehrer aus der Elternzeit nur einen Job unter gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit anbieten. Wenn man sich nicht einigen kann, dann wird einem nahegelegt zu kündigen. Man könnte auch aushandeln, dass einem betriebsbedingt gekündigt wird. Ansonsten hat man am ersten Tag nach der Elternzeit in Vollzeit dort aufzuschlagen.
Und ja: es gibt Fristen und auch Formvorschriften wie ein Antrag auf Teilzeit auszusehen hat.
Gruß
finnie (Betriebsrat in einer Firma mit 500 Mitarbeitern)