Das BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden, das BVJ nicht, also ist das BVJ „minderwertiger“. Du kannst auch nicht mit einem Realschulabschluss den Hauptschulabschluss nachholen. Aber mit Sicherheit kann dir das die aufnehmende Schule beantworten, schließlich entscheiden sie selbst, wen sie aufnehmen, und wen nicht.