Nach mehreren Jahren in England bin ich nun zurück in Deutschland und wollte ein Auto anmelden. Dazu habe ich meinen Versicherungsvertreter von früher kontaktiert und gefragt, ob der die schadenfreien Jahre aus England anerkennt. Mir wurde versichert, dass das alles kein Problem sei und aufgrund dieser Aussage habe ich mir ein Angebot und anschliessend eine EVB geben lassen. Unterschrieben habe ich noch gar nichts.
Mit dieser EVB habe ich dann am 23. Juli das Auto zugelassen. Anschließend habe ich bis Ende letzter Woche nichts von meiner Versicherung gehört und dann taten sich plötzlich diverse Problem mit der Anerkennung auf, aufgrund derer sich der Versicherungsbetrag stark von dem ursprünglichen Angebot abhebt.
Meine Frage ist nun, ob ich jetzt noch den Versicherer wechseln kann. Ich habe eine Versicherung gefunden, die die Jahre aus England definitiv anerkennen und wo ich mich ab sofort versichern könnte (rückwirkend zum 23. Juli geht leider nicht). Natürlich kann mir meine ursprüngliche Versicherung gerne die Zeit vom 23. Juli bis jetzt berechnen. Ist das möglich?
auf jeden Fall schuldest Du dem jetzigen Versicherer die Prämie für die 2 Monate. Dabei musst Du aufpassen, die Versicherung darf nur den Jahresbeitrag ratierlich abrechnen.
Ob die Versicherung Dich rauslässt, hängt von Details ab: Hättest Du einen Antrag unterschrieben, den die Versicherung jetzt nur abweichend annimmt, kommst Du natürlich raus. Auch, wenn Dir ein Angebot vorliegt, das in Kenntnis aller Details gemacht wurde. Trifft das alles nicht zu, kann es schwierig werden: Ist Dein Versicherungsmensch ein Makler oder ein Veertreter der Gesellschaft ?
Eine Versicherung ist Fahrzeug gebunden; die Kann dich entlassen; muss aber nicht. Am einfachsten: Fahrzeug abmelden, Kennzeichen reservieren und am nächsten Tag neu anmelden, damit wird eine neue eVB fällig.
Hallo, dann ist es ein Mitarbeiter der Gesellschaft, die Gesellschaft muss sich seine Aussagen zurechnen lassen. Wenn sie beweisbar sind.
Ich würde das Vorgehen mit dem neuen Versicherer besprechen, dort den Antrag stellen und die Versicherungsbestätigung direkt zur Zulassungsbehörde schicken lassen. Eine Abmeldung ist dann überflüssig.
Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Falls sich ein KFZ Versicherer mit der Kündigung schwer tut: Mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende kann auf jeden Fall gekündigt werden, sodass die neue Versicherung für das Auto zumindest ab 1.1. realisiert werden kann.