Würde demnächst gerne ein Wochenende lang nach Österreich zum Skifahren fahren. Leider ist mein TÜV im Dezember abgelaufen. Weiß jemand ob etwas passiert bei einer möglichen Polizeikontrolle???
Hallo!
Wenn du in Deutschland nicht fahren darfst, dann darfst du auch nicht in Österreich.
Gruß
Tom
Weiß jemand ob etwas passiert bei einer möglichen
Polizeikontrolle???
Nein, das weiß niemand.
J~
Sorry, aber das ist Quatsch.
TÜV ist nationale Pflicht.
Man kann mit uralten Wohnwägen oder Bootsanhängern unbehelligt bis zur deutschen Grenze fahren.
Dort sollte man den naheliegendsten TÜV anvisieren!
Ciao,
Libero
Hallo, bis 2 Monate passiert da auch in Deutschland noch nichts.
Und die Ösis achten nur darauf, dass schon auf den ersten Metern der Autobahn eine Vignette klebt (braucht man aber gar nicht, wenn man in Ö zum Skifahren bleibt).
Der deutsche TÜV ist denen egal.
Gruss
Barmer
Hallo!
Nach den österreichischen Rechtsvorschriften (KFG 1967) iZm internationalen Abkommen über den Straßenverkehr darf in Österreich ein im Ausland registriertes Kraftfahrzeug nur dann gelenkt werden, wenn die technischen Vorschriften des Registerstaates (also hier Deutschland) erfüllt sind.
So und wenn du meinst es ist anders, wirst du das besser begründen müssen als mit einem frechen Satz.
Ja und natürlich eines: das deutsche Recht verbietet nicht, dass man in Österreich ohne Zulassung fährt. Nur ist das praktisch völlig irrelevant.
Gruß
Tom
Hallo!
Der deutsche TÜV ist denen egal.
Ich weiß nicht woher dieses Märchen kommt.
Die Vignette wird idR von der ASFINAG und nicht von der Polizei kontrolliert und die ASFINAG darf keine Pickerlkontrollen durchführen („Pickerl“ ist der Vulgarausdruck für die § 57a KFG Überprüfungsplakette = TÜV).
Wenn aber die Polizei eine Verkehrskontrolle macht, dann kann sie (sie muss natürlich nicht) auch das Pickerl kontrollieren. Bei deutschen Autos kann dann eben auch der deutsche TÜV überprüft werden. Bei deutschen Autos wird halt nicht so oft kontrolliert, weil die deutschen Behörden da ja sowieso streng sind. Bei Autos aus dem Osten ist die TÜV-Kontrolle weitgehend sogar üblich.
Sagt einem aber eigentlich auch alles der Hausverstand. Wenn man mit einem in Deutschland registrierten Auto in Deutschland nicht fahren darf, weil der TÜV fehlt, dann darf man es auch nicht in Österreich. Ganz simpel ist das.
Gruß
Tom
Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.
Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-…
Ich würde an Deiner Stelle mal am eigenen Ton basteln, bevor ich für selbst erfundenen Schmarrn Andere verantwortlich mache!
Woher beziehst denn Du Deine Weisheiten??
Lies mal meinen Beitrag weiter unten!
Hallo!
„Alle Fahrzeuge im internationalen Verkehr müssen den technischen Anforderungen entsprechen, welche zum Zeitpunkt ihrer ersten Inbetriebnahme im Land ihrer Zulassung in Kraft waren.“
(Anhang 5 des im internationalen Verkehr zwischen Deutschland und Österreich gültigen Wiener Abkommens über den Straßenverkehr.)
Jetzt kann man vielleicht noch allenfalls darum als Rechtsfrage streiten, ob die Autos den TÜV haben müssen oder aber zumindest alle Voraussetzungen des deutschen TÜVs erfüllen müssen - egal ob man es so oder so sieht, der technische Zustand kann überprüft werden und richtet sich nach dem Recht des Registerstaats. Da is also nix mit irgendwelchen alten Wohnwagen…
Gruß
Tom
Hallo!
Ach ja noch ergänzend: ist das nicht der Fall, verbietet § 82 KFG 1967 den Gebrauch des KFZ.
Gruß
Tom
Die Fahrzeuge müssen technisch i.O. sein, von einem gültigen TÜV Stempel, den es für deutsche Autos übrigens nur in D gibt, steht da nirgends was.
Länder, wie die Türkei, Irland oder Belgien haben erst seit kurzer Zeit periodische Untersuchungen auf Verkehrstüchtigkeit, andere überhaupt nicht. Waren, oder sind deren Touristen dann vom Verkehr nach Österreich ausgeschlossen, oder müssen sie über Deutschland fahren und dort noch schnell den TÜV machen?
Darf ich mit durchgerostetem Rahmen und ohne Bremsen ins Land, wenn hinten ein noch gültiges Wapperl drauf ist?
Sorry, aber Deine Argumente sind persönliche Interpretationen und ziehen nicht!
Für mich ist das Thema hiermit beendet, da ich in die
Verkehrsjuristen des ADAC mehr Vertrauen habe, als in Dich!
Ciao.
…laß gut sein.
Als österreichischer Polizist (der ich glücklicherweise nicht bin) oder Jurist (dto.) würde ich gegebenenfalls ebenso auf § 82 KFG (gegebenenfalls Z 7) verweisen, und es würde diesbezüglich auch entschieden (so nebenbei wäre dann auch noch die „Gewährleistung einer eventuellen Schadensdeckung, § 62 Z 1 KFG“ abzuklären, da die erforderliche Deckung durch die Versicherung im Falle eines möglichen Schadensfalles strittig sein könnte).
Aber da libero ja als Deutscher die österreichischen Gesetze besser zu kennen glaubt, als wir Österreicher…
Gruß
nicolai
Können tust Du vermutlich - anzuraten ist es allerdings nicht. Ob die abgelaufene TÜV-Plakette bei einer Kontrolle bemerkt würde, läßt sich nicht vorhersagen, allerdings, falls ja, könnte dies einen Umweg in die nächste zugelassene technische Prüfhalle bedeuten, im schlimmsten Fall (bei nichtgewährleisteter Betriebssicherheit des Fahrzeuges) auch die Stillegung des Wagens zuzüglich einer Strafe von bis zu etwa 2000,-- Euro (im „günstigsten“ Fall eine Abmahnung und ein „zugedrücktes Auge“).
Gruß
nicolai
Wie ich schon geschrieben habe:
Ich vertraue den Juristen des ADAC etwas mehr!
Die kommen jedenfalls zu 100% nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen.
Ihr könnt Euch aber gerne beim ADAC beschweren.
Hi,
im Falle eines Falles zahlst Du ebenso mit gültigem TÜV,
da es immer auf die momentanen Um- und Zustände ankommt!
Also, TU FELIX AUSTRIA, NUPE! und diskutier nicht über Jura.
Hallo!
Ehrlich gesagt schadet Hausverstand eigentlich auch nicht…
Gruß
Tom
…österreichische Juristen (übrigens auch Tierärzte) pflegen Latein zu können - es heißt nämlich
TU FELIX AUSTRIA, NU B E
und nicht „nu p e“…
Sollten Deine Kenntnisse der Jurisprudenz und der Veterinärmedizin ähnlich mangelhaft beschaffen sein wie Deine Lateinkenntnisse, dann (wie man bei uns in Österreich zu sagen pflegt) „na hawedeehre“ !
g´schamster Diener, „Herr Doktor“
nicolai
Ihr könnt Euch aber gerne beim ADAC beschweren.
Warum sollte ich ? Ich brauch´ ja keinen „TÜV“, für mein Auto genügt mir (und jedem österreichischen Kontrollorgan) die gültige österreichische § 57a-Prüfplakette völlig (sogar in Deutschland)…
Gruß
nicolai
Langsam verstehe ich, warum das Wort „Piefke“
in Deutschland zunehmend als
aufwertende Auszeichnung verstanden wird:
Es distanziert vom Auszeichnenden!