Kann ich nach Selbständigkeit ALG beantragen

Hallo,
ich war 10 Monate selbstständig und war in dieser Zeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Jetzt bin ich seit 5 Monaten abhängig beschäftigt. Dieser Vertrag läuft jetzt aus.
Meine Fragen:

  1. kann ich mich wieder freiwillig weiterversichern oder gilt das nur für Gründer aus der AL
  2. Kann ich Arbeitslosengeld beantragen oder spricht was dagegen

Gruß
Frank

Sorry, kann Dir leider nicht helfen - war bisher weder selbständig noch arbeitslos. Alles Gute!

Hallo Frank,

es kommt darauf an, ob die Selbstständigkeit in geringem Unfang während der 5 Monate weiterbestanden hat und Beiträge zur freiw. A´losenversicherung weiter entrichtet worden sind.

Es wäre zu prüfen, ob durch die insgesamt 15 Monate ein Anspruch auf ALGI entstanden ist, was wahrscheinlich ist, wenn die Beiträge regelmäßig entrichtet wurden.

Ich empfehle den Anruf in der zuständigen Agentur für Arbeit. Sich dort die Tel. Nr. des Fachbereichs „Freiwilligige Weiterversicherung“ geben zu lassen und die Sachlage mit dem zuständigen Mitarbeiter durchzusprechen.

VG
Claudia

Hallo,

ich war 10 Monate selbstständig und war in dieser Zeit
freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Jetzt bin ich
seit 5 Monaten abhängig beschäftigt. Dieser Vertrag läuft
jetzt aus.
Meine Fragen:

  1. kann ich mich wieder freiwillig weiterversichern oder gilt
    das nur für Gründer aus der AL
  2. Kann ich Arbeitslosengeld beantragen oder spricht was
    dagegen

Gruß
Frank

Hallo Frank,
freiwillig weiterversichern können sich Personen, die
Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die

  1. als Pflegeperson einen Angehörigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen,
  2. eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben oder
  3. eine Beschäftigung in einem Staat, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht anzuwenden ist, aufnehmen und ausüben.

Sollten Sie also nun arbeitslos werden, ist es nicht möglich, dass Sie sich freiwillig weiterversichern.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand. Bei Ihnen sind das 15 Monate, damit haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben.

Bei einem befristeten Vertrag sollten Sie jedoch noch die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung vornehmen, um den Eintritt einer Sperrzeit zu vermeiden.

iele Grüße, SweetAngel1801

s. vorherige Mail…

Hallo Frank,

Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, da du ja auch ein paar Monate gearbeitet hast.

Mit dem freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern kenn ich mich jetzt gar nicht aus, werde mich aber schlau machen.

Aber alleine für Deine 5 Monatige Beschäftigung, steht Dir ALG1 zu.

Liebe Grüße
Momo

Hallo Frank,

Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, da du ja auch ein paar Monate gearbeitet hast.

Mit dem freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern kenn ich mich jetzt gar nicht aus, werde mich aber schlau machen.

Aber alleine für Deine 5 Monatige Beschäftigung, steht Dir ALG1 zu.

Liebe Grüße
Momo
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Hallo Frank,

Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, da du ja auch ein paar Monate gearbeitet hast.

Mit dem freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern kenn ich mich jetzt gar nicht aus, werde mich aber schlau machen.

Aber alleine für Deine 5 Monatige Beschäftigung, steht Dir ALG1 zu.

Liebe Grüße
Momo