Hallo Frank,
freiwillig weiterversichern können sich Personen, die
Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die
- als Pflegeperson einen Angehörigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen,
- eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben oder
- eine Beschäftigung in einem Staat, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht anzuwenden ist, aufnehmen und ausüben.
Sollten Sie also nun arbeitslos werden, ist es nicht möglich, dass Sie sich freiwillig weiterversichern.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand. Bei Ihnen sind das 15 Monate, damit haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben.
Bei einem befristeten Vertrag sollten Sie jedoch noch die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung vornehmen, um den Eintritt einer Sperrzeit zu vermeiden.
iele Grüße, SweetAngel1801