Kann ich nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages noch zurücktreten?

Hallo,

mein potentzieller neuer Chef will, dass ich Ihm den neuen Arbeitsvertrage sehr bald unterschrieben zusende. Arbeitsbeginn ist der 1.5. Allerdings habe ich bis dahin noch weitere Interessante Bewerbungsgespräche.

Wie würdet Ihr am besten vorgehen: ich will natürlich vermeiden am Ende mit nichts dazustehen. Die Stelle mit dem Vertrag ist schon sehr reizvoll, aber es war auch erst mein 2. Unternehmen, welches ich mir angesehen habe!

Wie würdet Ihr vorgehen?

An das Unterschreiben des Vertrages folgt normalerweise die Probezeit, in der beide Seiten, ohne weitere Begründung, das Arbeitsverhältnis beenden können. Es gibt zwar auch hier Fristen, aber die sind sehr viel kürzer.

Normalerweise kann man einen Arbeitsvertrag nicht Widerrufen (ähnlich einem Kaufvertrag), sondern nur durch Kündigung beenden.
Falls im Vertrag nicht anders vermerkt, ist das eigentlich auch schon VOR Arbeitbeginn möglich.

ABER: bevor du dich hier auf etwas verlässt, frag lieber noch einen Anwalt. Mit Verträgen spielt man nicht.

Hi
stell dir vor, du unterschreibst den Vertrag und der neue AG teilt dir kurz vor Beginn der Tätigkeit mit, dass er sich doch für jemanden anderes entschieden hätte…
Fair?

CU
HaWeThie

Fair ist das sicherlich nicht. Aber mir ist aus dem persönlichen Umfeld ein Fall bekannt, in dem jemand vor Arbeitsbeginn den Vertrag widerrufen hat.
Es sollte an sich möglich sein, kommt aber im speziellen auf den konkreten Vertrag drauf an.

Im Vertrag steht 2 Wochen Kündigungsfrist bis zum Monatsende.
Spekulation: könnte man den Vertrag (der am 1.5 beginnt) nicht auch am 16.4 zum 1.5 kündigen und somit alles rechtens erledigen?

Servus,

magst Du evendöll das sollte, könnte, würde mit einer oder zwei passenden Rechtsquellen unterfüttern?

Hat der junge Mann denn irgendeine Konstruktion mit §§ 119ff BGB hingekriegt?

Schöne Grüße

MM

Wie schon erwähnt wurde, kommt es darauf an, ob im Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen wurde. Kann sein, muß aber nicht. Es kann auch sein, daß für den Fall eine Vertragsstrafe vorgesehen ist. Wobei ich beides angesichts der vereinbarten Kündigungsfrist nicht glaube, denn danach handelt es sich nicht um eine besonders qualifizierte Stelle.

Gruß
C.