Kann ich nachträglich die Stundenzahl bei Al1 Geld erhöhen?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld 1. Als ich meinen Antrag ausfüllte, gab ich an, dass ich nur 20 Stunden arbeiten möchte. Ich wusste jedoch nicht dass dann das ALGeld auf die verringerte Stundenzahl angepasst wird, weil ich immer dachte es geht nur darum was ich früher verdient habe.

Meine Frage ist, kann ich die Stundenzahl nachträglich ändern, so dass das ALGeld auf 40,0 Stunden berechnet wird? (Oder zumindest 39,0, habe glaub ich mal gelesen, dass es maximal auf 39 berechnet werden kann.)

Denn ich habe damals nur deswegen eine verringerte Stundenzahl (habe früher 40,0 Stunden gearbeitet) weil ich schwanger bin und deswegen nicht mehr Vollzeit arbeiten wollte. (Ich habe ein Beruf indem ich viel stehen muss) Hätte ich gewusst, das ich als Schwangere auch in früheren Monaten nicht arbeiten gehen muss, hätte ich nähmlich 40 Stunden angeben. Zudem war ich davor in Reha und habe gehört dass es besser ist in einem Betrieb mit 20 Stunden anzufangen und dann langsam die Stundenzahl zu erhöhen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Hallo,

ja Sie können die Stundenanzahl nachträglich erhöhen.
Bitte melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur um dies zu machen. Dort werden Sie auch beraten.

Liebe Grüße
Marion

Hallo,
dann sollte die persönliche Vosprache bei der Arbeitsagentur erfolgen und mit dem Arbeitsvermittler dies besprochen und abgeklärt werden.
Dort geht es auch nicht um 39 oder 40 Std… Es ist wichtig sich Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Dieser würde es dann an die Leistungsabteilung weiter geben.
Allerdings geht es nicht rückwirkend.

mfg

Hallo,

sofern man schon im Arbeitslosengeld-Bezug steht, kann das Arbeitslosengeld nachträglich nicht erhöht werden. Die Stundenzahl kann aber mit sofortiger Wirkung geändert werden.

Gruß

Guten Tag.
Besorgen Sie sich einen Termin bei Ihren zuständigen Arbeitsvermittler und schildern Sie die Situation, das Sie nun doch mehr arbeiten können und auch wollen.
Gut wäre es, wenn Sie dann auch gleich entsprechende Bewerbungsaktivitäten nachweisen können. Die Sicherstellung der Kinderbetreuung sollten Sie vielleicht auch nachweisen können.

Hallo Klara,
klar kannst du dich auch zu einem späteren Zeitpunkt für eine höhere Stundenzahl zur Verfügung stellen. Das Arbeitslosengeld muss dann ins Verhältnis (momentan wohl 20:40) gesetzt werden. Geht halt nur ab dem Zeitpunkt, an dem du dich für eine höhere Stundenzahl zur Verfügung stellst.
Ciao und viel Glück