Kann ich nebenberuflich selbständig sein?

Hallo!

Wer kann mir helfen?
Mein Bruder und ich wollen eine GbR gründen. Beide sind wir derzeit Angestellte. Sein Arbeitgeber hat ihm schon das Okay gegeben, nebenberuftlich eine Firma zu gründen (er hätte es laut seinem Arbeitgeber nicht mal sagen müssen). Ich hingegen weiß nicht, ob ich es meinem Chef unbedingt sagen muss und ob er es mir vielleicht sogar verbieten kann. Denn in meinem Arbeitsvertrag steht folgender Satz: „Der Arbeitnehmer hat seine ganze Arbeitskraft dem Unternehmen gewissenhaft zu widmen. Jede weitere Berufstätigkeit – gleich ob selbständig oder unselbständig – bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber.“ Die Firma meines Chefs beschäftigt sich mit Metallbau, wir hingegen wollten eine Internetfirma gründen. Noch dazu würden sich die Arbeiten für unsere eigene Firma auf das Wochenende und am Abend beschränken.
Gibt es für meinen „Fall“ evtl. Gerichturteile, die mir weiterhelfen könnten? Denn sagen möchte ich´s meinem Chef nur im Notfall. Wenn ich´s doch sagen muss und falls mein Chef zustimmt, sollte ich mich dann sicherheitshalber schriftlich absichern? Und was sollte dann in diesem „Absicherungsschreiben“, das der Vorgesetzte unterzeichnen soll, drin stehen? Für Ideen wäre ich sehr dankbar.
Danke für Eure Hilfe.

Karina

Hallo,

nach der genannten Klausel im Arbeitsvertrag musst du deine Nebentätigkeit auf jeden Fall deinem Chef anzeigen.
Im schlechtesten Fall droht sogar eine Kündigung, sofern du dies verschweigst.
Es gibt dabei aber den Unterschied zwischen einer Anzeige oder eine Genehmigung - so zumindest im Öffentlichen Dienst.

Wichtig für den Cheffe ist vor allem, dass er erkennt, dass du nur ein paar wenige Stunden, also einen Bruchteil im Vergleich zu deiner Haupttätigkeit mit deinem Nebenerwerb verbringst.
Er kann z.B. auch darauf bestehen, dass du ausreichend Freizeit und Urlaub hast, um deine Arbeitskraft zu reaktivieren.

Mein dringender Rat daher:
Frage deinen Chef bzw. deinen Personalchef persönlich, wie dies in deiner speziellen Firma gehändelt wird.
(Frage bei einer größeren Firma vorher ggf auch deinen Personalrat, ob es da schon Musterfälle gibt.)

Fakt ist, wenn dein Chef nein sagt, hat sich das erledigt.
Natürlich kann er dir keine 3 Stunden Nebenverdienst verbieten, 30 dann aber schon :wink:

André

Hallo!

Also ich bin ebenfalls nebenberuflich Tätig! Wie schon geschrieben, musst du es dem Chef sagen! Und ich würde es auf jeden FALL Schriftlich danach bestätigen lassen! Man weiss ja nie…

Also da du in der Metall-Industrie bist und die Idee hast im Online-Sektor tätig zu sein, ist es normal kein Problem (So ist es bei den meisten Firmen!) Es gibt sogar Firmen (wie bei uns) die es erlauben wärend der arbeitszeit etwas für sein nebengewerbe zu tun, so lange es die Arbeite nicht vernachlässigt! Da bei uns 4 Mitarbeiter Nebenberuflich tätig sind und sogar Teilweise was an die Firma verkaufen!

Kleiner tipp: Wenn du es sowieso schon mit deinem Brunde machst, sag dem chef das er die meiste arbeit macht! Du unterstützt ihn nur paar stunden in der Woche!

Grüße Max

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Danke für eure Hilfe
Danke für Eure Hilfe. Hab mir schon fast gedacht, dass ich nicht umher kommen werde, es meinem Chef doch sagen zu müssen. Aber besser jezt, als später ein böses Erwachen.
Karina