Hallo,
der Besitzer des Nachbargrundstücks möchte vorhandene Gebäude abreißen und an der Grundstücksgrenze erheblich höher bauen, sodass u.a. unsere Loggia eingekesselt wurde. Es gibt eine Dienstbarkeit im Grundbuch, die den Bau an der Grundstücksgrenze in beliebiger Höhe erlaubt. Der geplante Neubau soll mehr als 6 Meter tiefer als unser Haus, also relativ zugebaut werden. Bisher waren die dort befindlichen Gebäude nicht tiefe bzw. im Überstand (wie auch bei uns) nicht höher als 3 Meter, nun sollen Gebäude bzw. Mauer bis ins vierte OG reichen.
Meine Frage: Darf der neue Eigentümer das, auch im Hinblick auf die schonende Ausübung bei Dienstbarkeiten nach BGB §1020? Spielt es eine Rolle, dass die bisherigen Gebäude weitaus niedriger waren als ein geplanter Neubau nach Abriss?
Vielen Dank!