Kann ich nicht pflichtig rentenversichert sein

hallo! ich habe vor Kurzem Information erhalten,dass Freiberufler nicht unbedingt gesetzliche Rente zahlen mussen;und statt dessen lieber eine Private Altersvorsorge Abschliessen.
Ich bin aber als Klavier-Lehrerin an der Musikschule tätig.Also trifft es auf mich zu???

Sofort bei der Rentenversicherung melden!!
Selbständig tätige Lehrer,die im künstlerischen lehren, gehören zum Personenkreis der nach näherer Bestimmung des KSVG versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten (§ 2 Satz 1 Nr. 5 SGB VI). Dazu zählen beispielsweise selbständig tätige Musik-, Gesangs-, Klavierlehrer.Die Entscheidung über die Versicherungspflicht obliegt der Künstlersozialkasse, die die Versicherten auch über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten hat.
Mit dem Anliegen an die Künstlersozialkasse,Gökerstr. 14, 26384 Wilhelmshaven wenden.
Wichtig wäre dies erstmal von der Rentenversicherung klärn zu lassen, bevor irgend etwas anderes abgeschlossen wird.
MfG

hallo! ich habe vor Kurzem Information erhalten,dass
Freiberufler nicht unbedingt gesetzliche Rente zahlen
mussen;und statt dessen lieber eine Private Altersvorsorge Abschliessen.Ich bin aber als Klavier-Lehrerin an der Musikschule tätig.Also trifft es auf mich zu???

Hallo,

Lehrer und Erzieher sind als Selbständige in der gesetzlichen Rentenversichung pflichtversichert. Auch nach Ansicht des Bundessozialgerichts gelten die lehrenden Tätigkeiten als schutzbedürftig, weshalb die Versicherungspflicht in weitem Umfang greift.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur möglich, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben oder durch eine andere Versorgungseinrichtung z.B. beamtenrechtliche Versorgung abgesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen