Ob das so richtig ist, oder ein defekt an der Maschine ist ??
diese Frage kann ich natürlich nicht beantworten. Sofern es sich um keinen Defekt handelt und man einfach unzufrieden ist, besteht keine gesetzliche Regel vom Kauf zurück zu treten. Selbst wenn es sich um einen Defekt handelt, hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung. Diese kann, nach Wahl des Käufers, in der Lieferung einer mangelfreien Sache (Umtausch) oder der Nachbesserung (Reparatur) bestehen. Erst wenn die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sich ausdrücklich weigert eine solche vorzunehmen, besteht ein Rücktrittsrecht.
ob es sich um einen Defekt handelt kann ich nicht beurteilen. Wenn ja musst Du mindestens 2 Reparaturversuche akzeptieren bevor Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Wenn es kein Defekt ist wirst Du bei einer benutzten Maschine keinen Erfolg für Rücktritt haben, es sei denn Du hast ein garantiertes Rückgaberecht.