Kann ich nunmehr mit meinem PKW überall parken?

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, der ohne Lichtbild gültig ist und auf meine Mutter ausgestellt. Sie ist 100% behindert und auf der Rückseite des Ausweises steht ein G, aG und ein H.
Kann ich mit meinem PKW nun -zum Einkauf für meine Mutter- überall da parken wo der Platz für Schwerbehinderte ausgewiesen ist, oder gibt es Einschränkungen?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Hallo Lohnsteuerwissender,

der Schwerbehindertenausweis berechtigt dich NICHT zum benutzen eines öffentlichen Schwerbehindertenparkplatzes. Diese können nur benutzt werden wenn man beim Strassenverkehrsamt einen Schwerbehinderten-Parkausweis beantragt, das ist ein blauer Europaausweis der dich berechtigt in Europa behindertenparkplätze zu nutzen.

Die Benutzung von Schwerbehindertenparkplatzen mit dem Parkausweis ist nur für öffentliche Schwerbehindertenparkplätze OHNE Nummer. Mit Nummern sind Private Behindertenparkplätze die nicht von jedem benutzt werden dürfen.

Gruß Ali

Also, der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht automatisch zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen. Beantragen Sie bei dem zuständigen Versorgungsamt bzw. Amt f. soz. Angelegenheiten (Aussteller des Ausweises) einen Behindertenparkausweis. Nur er berechtigt zum Parken auf den ausgewiesenen Flächen.

Hallo,

der Ausweis ist personenbezogen. Sie dürfen Schwerbehindertenparkplätze nur nutzen, wenn Sie mit Ihrer Mutter unterwegs sind. Mit welchem Recht wollen Sie sonst anderen Schwerbehinderten den Parkplatz streitig machen ?
&Tschüß
Wolfgang

Auf keinen Fall

Du mußt zum Straßen Verkehrsamt blaue Karte beantragen.u.diese sichtbar hinter der Windschutzscheibe Platzieren!

Antwort: Nein

Dieser Ausweis gilt nur wenn die Mutter dabei ist. Sie ist behindert nicht Sie.
Sie können für Erledigungen einen normalen Parkplatz benutzen. Schwerbehinderte nicht. Rollstuhlfahrer(innen) sind auf so einen Parkplatz angewiesen. Sie als nicht behinderter Mensch nicht.
Benutzen Sie ihn trotzdem und Sie werden erwischt ist das Urkundenmissbrauch. Dieser wird mit einer Strafe von über 1.000 Euro bestraft und im schlimmsten Fall wird er eingezogen. Ihre Mutter also mitbestraft.

Gehe mit dem Bescheid oder Ausweis zum Ordnungsamt der Heimatstadt Deiner Mutter und lass Dir den EURO Ausweis ausstellen. Dieser muß jedoch mit einem Lichtbil Deiner Mutter versehen sein es geht auch ein Digitalbild Marke Eigenbau.
Gruß
Friedhelm

Sorry,
das ich jetzt erst antworte. Nach meinenm Wissen geht es nicht, nur dann wenn der Schwerbehinderte Mensch mit im Auto ist.Ist ja auch klar, dafür hat er ja den Ausweis sonst könnte man den ja generell verleihen.Etwas irritiert bin ich wegen der Aussage mit dem " kein Foto". Vieleicht ist das etwas was es ermöglicht.Frage am besten direkt am Versorgungsamt nach.

Nachweisen ob der behinderte Mensch mit war oder nicht kann man Dir ja nicht ,es sei denn Du triffst auf jemandem vom Ordnungsamt.
Tut mir leid das ich Dir nichts genaues sagen kann
LG
Roberta