Kann ich ohne weiteres von einer Bestellung zurück treten?!?!

Hallo,

Ich habe mir vor einigen Wochen einen bestimmten Artikel in einem Ladengeschäft, vor Ort angeschaut und da nicht vorrätig bestellen lassen.
Dieser ist auch schon eingetroffen. In der zwischenzeit habe ich es mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Entschluss gekommen, das ich auf den „Artikel“ verichten kann.

Nun die Frage: Kann ich so ohne weiteres von der Bestellung bzw. dem Kauf zurück treten?! Meinen Namen sowie Anschrift wurden aufgenommen, allerdings habe ich keinen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Anzahlung leisten müssen. Falls noch interessant, der Wert des Artikels um den es sich dreht liegt bei rund 1.350,-€!!! Mich würde halt interessieren ob irgendwelche Ansprüche an mich gestellt werden können?!

Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar!!

Nein, so ohne Weiteres kannst du von dem Kauf nicht zurücktreten. Du hast eine Kaufsabsicht gehabt und damit bist du einen gültigen Vertrag eingegangen. Es ist nicht notwendig, etwas zu unterschreiben.

Hallo

Kommt drauf an, was da gesagt worden ist. Wenn es ein mündlicher Kaufvertrag war, dann ist der auch gültig.
Ein Manager sollte das aber wissen :wink:

„Kaufverträge, insbesondere Kaufverträge des täglichen Lebens, sind in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstückskaufvertrag; Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils und nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf“.

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)#Form

Stell Dir doch mal die Frage, was wäre anders, wenn Du den vorrätigen Artikel gekauft und mitgenommen hättest.
Was wäre dann ? Wenn er Dir zuhause nicht mehr gefiele oder er aus irgendwelchen Gründen nun doch nicht passt und man den Kauf bereut ?

Nichts wäre da anders. Entweder der Händler(Ladenkauf !) bietet eine Rückgabe an oder eben nicht. Er muss es nicht.
Und macht er es, so muss er auch keineswegs das Geld bar auszahlen. Er kann einen Gutschein ausgeben.

Nur im Versandhandel hätte man ein gesetzliches Rückgaberecht ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen.

MfG
duck313

Geh doch einfach in das Geschäft und erkläre die Situation.

Es ist nicht sehr „nett“, einfach keine Reaktion zu zeigen, unabhängig von der rechtlichen Situation, die dir der Verkäufer sicherlich erklärt hätte.