hallo,
ich habe anfang 02/10 feutigkeitsschaden meiner Hausvervaltung gemeldet. (ausenwand im Wohnzimmer) ich glaube im April kam eine firma und hat sich den Schaden angeschaut und meinte sie machen der Hausverwaltung ein Angebot zwecks reperatur. (schaden ist nicht durch selbstverschulden passiert. dann ist lange nichts passiert nach mietminderungsdrohungen von unserer seite kam dann der eigentümer und wollte den schaden selbt nochmal begutachten. das war vor ca 2 monaten. es ist wieder nichts passiert. jetzt haben wir die hausverwaltung informiert das wir die miete ab sofort kürzen und eine Mietminderung rückwirkend durchsetzten.
wir haben seit 02/10 immer die volle miete bezahlt weil wir dachten das es auch im interesse des eigentümer liegt das der schaden behoben wird denn es wird nicht besser duch das warten. (Schimmerbefall)
jetzt haben wir ein schreiben von der hausverwaltung erhalten das sie widerspruch einlegen zwecks rückwirkender Miete mit der aussage „da sie die miete ohne vorbehalte gezahlt haben , ist eine rückwirkende mienderung der Miete unrechtmäßig“
ist das rechtens???
mfg nadined79