Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich ca. 30 cm vor einer Feuerwehrzufahrt stehe?

Ich habe neulich bei einer öffentlichen Veranstaltung mein Auto an einem Seitenstreifen geparkt. Blöderweise musste ich so parken, dass ca. 30 cm meines Autos vor einer Feuerwehrzufahrt standen. Was wäre jetzt gewesen, wenn es einen Feuerwehreinsatz gegeben hätte, das Tor aufgemacht worden wäre und mein Auto im Zuge dessen eingedellt und weggeschoben worden wäre - Hätte ih Anspruch auf Schadensersatz gehabt?
UUUU

unsinn. niemand hat dich dazu gezwungen, dort zu parken. das war ganz allein deine eigene entscheidung. du hast dir damit den anspruch erworben, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. du hast dir auch den anspruch erworben, jeglichen schaden zu bezahlen, der durch dein unverschämtes und gesetzeswidriges verhalten verursacht wird. dazu gehört zum beispiel, dass du dem besitzer des fahrzeugs jeden schaden ersetzt, der im falle eines notfalls bei der beseitigung unrechtmäßig erzeugter hindernisse an seinem auto entsteht.

Hallo Uga,

stell dir mal vor, da stehen Menschen mit Kindern auf dem Balkon, weil die ganze Wohnung in Flammen steht.

Und der Feuerwehr Löschzug kommt nicht raus, weil sich da so ein bekloppter Autofahrer/in die Einfahrt oder Auffahrt gestellt hat.

Sorry, das waren ja nuuuuur 30cm,aber genau die 30 cm, hätten Leben kosten können.

Schade das du nicht auf dem Balkon gestanden hast.

Wie gut das ich nichts zusagen habe, bei mir wirst du 1 Jahr zu Fuß gegangen.

Mücke. :rage:

Bist Du Dir da wirklich sicher? - Wenn man also ein (im Halteverbot stehendes) Auto rammt, dann bezahlt einem der Parker zum Dank die Reparatur?

Ich hoffe Du weißt, dass das „Bullshit“ ist!

»Trotzdem ist verkehrsrechtlich die Feuerwehr am Unfall schuld.«

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/feuerwehr-rammt-falschparker-aid-1.1127927

Der Parker bekommt seinen Schaden aber wahrscheinlich auch nicht ersetzt:

»„Da sie aber im Nothilfe-Einsatz war, wird der Auto-Besitzer kaum Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können“, erklärte Staatsanwalt Johannes Mocken.«

Gruß Oberberger

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Alleine diese Frage zu stellen sollte schon mit Führerscheinentzug, MPU und 20 Stockschlägen bestraft werden. Erklärung hat @Muecke geliefert. Unglaublich.

ich habe nirgendwo irgendwas ähnliches behauptet. vielleicht liest du einfach nochmal nach. etwas aufmerksamer diesmal.

Dann würde ich Dich darum bitten, dass Du den folgenden Text für mich „dechiffrierst“:

Meine (wohl falschen) Vermutungen waren folgende:

du = UUUU?
besitzer des fahrzeugs = Feuerwehr?
beseitigung = UUUUs Auto(-s?) wegrammen?
unrechtmäßig erzeugter hindernisse = UUUUs Auto(-s?)?
an seinem auto = dem Feuerwehrauto?

Gruß Oberberger

du: na, mit wem hab ich denn geredet?
besitzer des fahrzeugs: na, nach welchem fahrzeug und welchem schaden war denn gefragt?
beseitigung: was stellst du dir denn vor, wer da wann wie welches hindernis beseitigt?
unrechtmäßig erzeugtes hindernis: na, was könnte das denn gemäß fragestellung sein?
an seinem auto: grammatik ist nicht so dein fall? auf wen könnte sich denn ‚seinem‘ wohl beziehen in diesem satz? ist da denn irgendwo von der feuerwehr die rede?

Du hast mit UUUU geredet und es ging (zunächst) um den Schaden an seinem eigenen Auto:

Aha, das schreibt mir der, der gerade zum Besten gibt, dass UUUU den Schaden (an seinem eigenen Auto), dem Besitzer des Fahrzeugs (der ja auch UUUU ist) zu ersetzen hat!?

Das ergibt in meiner Welt leider keinen Sinn!

Ich hatte gemutmaßt, dass die Feuerwehr, in Deinem Beispiel, das Auto des UUUU auf Seite „geschoben“ hätte und dabei ein Feuerwehrauto „zu Schaden“ gekommen wäre. So würde Dein Geschrubbsel zumindest ansatzweise Sinn ergeben!

Ja genau, mach das mal!

genau.
er kann sich selber den schaden zahlen oder demjenigen, dessen auto er falsch parkt.
entschuldige bitte, dass ich zu viel phantasie vom leser meines textes erwartet habe.

‚seinem‘ ist ein possessivpronomen. es kann sich nur auf ein nomen beziehen, das vorher genannt wurde. da gibt es in meinem satz nicht allzu viele. ich habe keine feuerwehr genannt - warum auch, eine feuerwehrzufahrt kann schließlich auch von polizei oder krankenwagen genutzt werden. dass du dir zusätzlich zu meinem satz noch irgendwelche weiteren inhalte ausdenkst ist allein dein problem.

so, und jetzt frag jemand anders, wenn du immer noch probleme beim verständnis meines textes hast. mich lass damit in ruh. niemand zwingt dich übrigens zum lesen desselben noch zum verstehen noch gar zum ablassen irgendwelcher kommentare dazu.

naja…
so ernst nimmt das nicht mal die ausführende Gewalt.
hier am Krankenhaus, der Flügel der Kinderkardiologie hat eine Feuerwehrrangierfläche und Zufahrt, die an der Straße und der Einfahrt zum Haupteingang durch absolutes Halteverbot geschützt ist… das interessiert absolut niemanden, und bestenfalls hängt mal ein Ticket an nem Fahrzeug dass dort parkt. Abschleppen habe ich in den letzten 10 Jahren nicht beobachtet.
Bei mir zuhause ist ebenfalls eine Feuerwehrzufahrt die gleichzeitig Lieferzufahrt und Fußweg ist, die ist nahezu ganztägig zugeparkt, und niemanden interessierts :wink:
wenn es mal brennen sollte hoffe ich dass die feuerwehr mit gewalt da durch fährt und alles schrottet was im weg steht.

Hallo,
um endlich mal eine rechtlich hoffentlich halbswegs begründete Antwort zu geben: Wohl kaum!
Guck Dir mal den §43 (3) BHKG NRW an. Da steht drin, dass Du die Entfernung dulden musst, wenn Deine Karre den Einsatz behindert. Weiter unten steht auch was von Entschädigungsanspruch nach dem Ordnungsbehördengesetz (NRW). Und in dessen §40 (4) findest Du was „Ganz Blödes“ bei Mitverschulden.

Gruß vom
Schnabel

Jetzt ist aber mal gut. Ich wette mit dir, dass du es auhc schon mal gewagt hast in einem Halteverbot zu parken

Wenn man sich in ein Halteverbot stellt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, ärgert oder stört, ist das eine Sache. Etwas völlig anderes ist es, wenn man sich vor eine Feuerwehrzufahrt stellt und damit Leben gefährdet.

Ich persönlich bin im übrigen der Ansicht, daß jedem, der sich in ein Halteverbot stellt, ganz pauschal für einen Monat der Führerschein abgenommen werden sollte. Für eine Feuerwehrzufahrt oder -ausfahrt dürfte es auch gerne einen 100%-Bonus geben.

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die wette hast du verloren. zahl deine wettschulden in form von 10€ nach wahl an die nächsterreichbare flüchtlingshilfe oder die freiwillige feuerwehr.