hallo, da ist was was mich die ganze zeit auf den geist geht, die ex Freundin von meinem freund sie geht richtig auf die nerven… sie tut alles damit ich dumm dastehe sie redet schlecht über mich, habe genug beweise, sie sagt jedesmal das sie sich hofft das ich leiden werde, das mein verlobter mir fremd geht, das ich ein richtiges Flittchen (sorry für den ausdruck) bin. habe sie angezeigt wegen belästigung und körperverletzung, das bringt nichts 3 Jahre nach dieser anzeige macht sie noch weiter sie erzählt den größten mist über mich sie sagt absurde Sachen über mich , am liebsten würde ich die anzeigen wegen übler nachrede(ODER NOCH SOGAR VERKLOPPEN was man aber nicht machen sollte) kann ich das tuen?was empfiehlt ihr mir?ich kann das nicht mehr 3 Jahre lang das macht mich total sauer was kann ich dagegen tuen?danke für eure Hilfe schon mal. Gruß
am liebsten
würde ich die anzeigen wegen übler nachrede
Korrekt!
ODER NOCH SOGAR VERKLOPPEN
Verständlich - aber gaaanz schlechte Idee!
was empfiehlt ihr mir? ich kann das nicht mehr 3 Jahre
lang das macht mich total sauer was kann ich dagegen
tuen?
Anzeige. Und mal darüber nachdenken, evtl. eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Und wenn sie dann nachweislich dagegen verstösst, tut das richtig weh - im Portemonnaie!
Aber dran denken: Das Eine ist Strafrecht (üble Nachrede, Beleidigung etc. pp) - das Andere ist Zivilrecht! Bei Verstößen gegen eine solche Verfügung also ggf. Strafanzeige UND zum Zivilgericht!
Also, grundsätzlich kann in unserem Land erst mal jeder jeden anzeigen.
Von daher ist deine Frage eigentlich mit einem einfachen „Ja“ beantwortet.
Die Frage nach dem Erfolg der Anzeige ist dabei natürlich eine ganz andere. Wird die Anzeige nämlich dann eingestellt, weil die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind oder die Schuld nicht beweisbar ist, dann bekommt der Angezeigte das natürlich auch zugestellt. Dann hat er (sie) es quasi schriftlich, dass ihm (ihr) nichts passiert. Das bewirkt dann eher das Gegenteil des mit der Anzeige beabsichtigten.
Das selbe ist mit dem „Verkloppen“. Auch hier machst du aus dir einen Täter und aus ihr ein Opfer. Es soll aber doch umgedreht sein. Also entweder besonders clever anstellen, oder lassen (ich rate zu Letzterem ).
Das mit der Üblen Nachrede ist schon ne gute Idee.
Hier erst mal der Gesetzestext:
§ 186 StGB
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Knackpunkte sind die „Öffentlichkeit“ und nachweisliche „Unwahrheit“.
Sie muss also zu anderen schlecht über dich oder deinen Freund (dann muss er sie anzeigen) reden. Und ihr muss bewusst sein, dass sie lügt. Das mit der Öffentlichkeit ist relativ leicht zu beweisen. Du musst nur einen unbeteiligten Zeugen finden, bei dem sie euch schlecht gemacht hat.
Schwieriger ist das mit der bewussten Unwahrheit. Hier musst du ihre Behauptungen widerlegen können und es muss deutlich werden, dass sie alles absichtlich frei erfunden hat (kein einfacher Irrtum).
Wenn das im konkreten Fall alles so ist, dann hat die Anzeige auch eine Aussicht auf Erfolg. Du musst natürlich Strafantrag Stellen, denn solche Delikte werden (fast) nur dann verfolgt.
Das mit dem „richtigen Flittchen“ würde übrigens (wenn es Zeugen gibt) auch schon den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Die also mit Anzeigen. (Je mehr Anzeigen desto besser.)
Nachstellen (Stalking) ist so ne Sache. Hier ist der Tatbestand relativ schwer zu erfüllen. Das Nachstellen muss sehr weit in die Privatsphäre reichen und lange andauern. Es müssen schon gesundheitliche Beeinträchtigungen (Angstzustände, Schlaflosigkeit o.ä.) eingetreten sein (ärztl. Behandlung!) bevor der Paragraph wirklich greift.
Also, wie gesagt, anzeigen kann man viel, wenn der Tag lang ist. Soll aber was raus kommen, dann muss man sich schon Gedanken machen.
Aus dem was du geschrieben hast, lassen sich die Üble Nachrede und die Beleidigung herauslesen.
Viel Glück!
ja du kannst sie wegen übler nachrede anzeigen aber da ist es eigentlich wichtig irgendwelche beweise zu haben am bessten sms oder andere schriftliche mitteilungewn nwie briefe usw. aber im mindestfall reichen auch zeugenaussagen aus. das problem ist nur, dass die staatsanwaltschaft die anzeige anhand fehlenden öffenrlichen interesses fallen lässt. besser ist es wenn du sie wieder wegen belästigung anzeigst denn da ist sie ja dann als wiederholungstäter geführt und die straftat wird dann auch verfolgt. wenn du diesen weg einschlägst dann nimm aber besser die ehemalige anzeige mit, dass die polizei das auch schon in der anzeige vermerken kann und nicht vergessen zeugen angeben die das auch wirklich gesehen haben und auch gegebenfalls von ihr selber gehört haben. falls du noch fagen hast einfach wieder melden
mfg martin
Hallo
Tja, das einfachst wäre natürlich, einfach nicht hinzuhören. Aber ich denke über dieses Stadium bist du schon hinaus. Trotzdem würde ich versuchen es zu ignorieren. Soweit möglich. Eine Anzeige ist natürlich möglich. Wichtig hierbei ist aber, dass du Zeugen hast die bestätigen können, dass sie offenbar versucht dich zu diffamieren. Sonst verläuft die Anzeige im Sand, weil man ihr nichts nachweisen kann und Ermittlungen gestallten sich da für die Polizei fast unmöglich.
Nun könnte man auch etwas spitzfindiger werden. Versuch ihr doch mal einen Brief zu schreiben, in dem du ihr mitteilst, dass sie mit ihren Lügen und Behauptungen aufhören soll, da sie offenbar erfunden sind und sich jeglicher Grundlage entziehen. Wenn sie dann einen Brief zurückschreibt, in dem sie die Behauptungen wiederholt oder sogar beleidigend wird, dann hast du zumindest etwas schriftliches in der Hand. Du kannst auch Telefonate selbst aufnehmen und dafür sorgen, dass ein Zeuge mithören kann. Oder einfach wieder unter Zeugen ein persönliches Gespräch führen.
Tja, dass wären so meine Ratschläge. Schwierig hier abschließend eine Lösung zu präsentieren. Gerne natürlich auch mal einen Anwalt konsultieren. Vielleicht weiß er mehr juristischen Rat.
MfG
Hallo,
du kannst sie anzeigen wegen verleumdung oder übler nachrede; je nachdem, ob es stimmt oder nicht was sie sagt.
Das bringt aber nicht viel, die anzeigen werden regelmäßig eingestellt.
Es sei denn, du stellst jedesmal eine anzeige. Dann werden die anzeigen irgendwann zusammengelegt und dann von der amtsanwaltschaft auf einmal bearbeitet…, heraus kommt meist (!) auch nichts.
(übrigens kannst du deine strafanzeigen online stellen)
Wie du etwas erreichst:
Du must sie zivilrechtlich belangen. Dafür brauchst du natürlich einen grund.
- psychische depressionen, zb (dann ist der weitere „terror“ von ihr eine körperverletzung
(rechtlich mußt du in einen zustand körperlichen leidens versetzt werden, d.h. du leidest an schlaflosigkeit deswegen und mußt dich oft übergeben, usw.)
Ist das ärztlich attestiert, such einen anwalt auf (rechtschutzversichert??? sonst wird es zu teuer!) oder das amtsgericht.
Der anwalt wird schon eine möglichkeit finden, die dame zivilprozessual zu belangen; es gibt da viele möglichkeiten.
Beim gericht strebst du eine einstweilige richterliche verfügung an, die der dame ausdrücklich untersagt, zu dir kontakt aufzunehmen oder sich dir zu nähern. Bei verstößen hat sie damit direkt gegen eine richterliche anordnung verstoßen und dann mußt du das nur jedesmal durch die polizei aufnehmen lassen(die schreibe den bericht ans gericht und entfernen ggf. die dame aus deiner umgebung, wenn du ihnen die einstweilige richterliche verfügung unter die nase hälst!)
o)
Das ist ein guter aber auch ein langer weg.
Ziel ist es, daß die dame merkt, daß sich bei ihr der ärger und die arbeit tümt, nur weil sie dich nicht in ruhe läßt. Die post vom anwalt und vom gericht muß sich bei ihr stapeln: abmahnungen, strafanzeigen, vorladungen, usw.
Was ich allerdings viel sinnvoller finde…:
Warum spricht dein freund nicht mal ein machtwort? Schließlich ist es seine ex.
Wenn sie seinem wunsch nicht nachkommt, kann er sie genauso lächerlich machen (denn er wird ja einiges über sie wissen…!) wie sie dich.
Ich würde das tun, wenn meine ex meine derzeitige freundin stetig angreift. Sicher.
Liebe grüße und ich hoffe, dir geholfen zu haben
Karsti
Also nach Ihrer Schilderung, besteht hier ein persönliches Verhältnis (egal welcher Art). So wie es bei mir ankommt, kann ich Ihnen nur ganz dringend empfehlen bei der Polizei eine Anzeige wegen Bedrohung und oder Stalking zu erstatten. Als Hinweis empfehle ich Ihnen mal sich bei Wikipedia den Begriff „Stalking“ anzeigen zu lassen. Hier ist der Sachverhalt auch für Laien gut erläutert. Weiterhin gib es die Möglichkeit bei dem zuständigen Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung“ zu erwirken, auf Unterlassung bei Strafandrohung. Alles dies, so wie es sich jetzt darstellt, sollte auch mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Das koste zwar Geld, aber wenn es zu Tätlichkeiten oder noch schlimmeres kommt, wird es ej Ernst. Handeln Sie sofort oder Sie werden das Problem nicht mehr los. Alles andere geht zu Ihren Lasten und wird gegen Sie verwendet ohne das Sie sich wehren können, denn dann steht Aussage gegen Aussage und Ihr Gegenüber fährt einem Zeugen nach den anderen gegen Sie auf. Es besteht absoluter Handlungsbedarf. Es gibt auch die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe bei den Amtsgerichten, informieren Sie sich dort.
Lieber etwas investieren als Nachher draufzahlen. Den „Recht“ haben und „Recht“ kriegen sind zwei Paar Schuhe und gehen in DL nicht immer zusammen. Ich weise daraufhin, dass dies keine rechtsverbindliche Information ist und nur als Hinweis gilt.
Verkloppen wäre doof, da nicht erlaubt. Doch anzeigen das wäre möglich.
Guten Abend,
und was macht Ihr Verlobter ? Er müsste der Anderen doch einmal Bescheid geben, er kann sich doch nicht einfach raushalten ?
Immer wieder anzeigen und auf Beweise achten (Datum,Uhrzeit,Gesprächspartner usw.). Bei einigen Amtsgerichten gibt es kostenlose Rechtsberatungsstellen. Dort einmal anrufen und sich erkundigen, ob so etwas existiert, falls ja, hingehen.
Ein Rechtsanwalt kommt nicht in Frage ? Immer auch die Aktenzeichen der Polizei oder Staatsanwaltschaft bei neuen Anzeigen mit angeben. Viel Glück,
mit freundliuchen Grüßen, W.G.
Man kann eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die §§ 186, 187 StGB (Verleumdung, Üble Nachrede) bei der Polizei erstatten. Dabei sollte man möglichst viele Zeugen auftreiben, die das Gesagte bestätigen können. Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob es zu einer Anklageerhebung kommt oder das Ganze als Privatklagedelikt verfolgt wird.
mfg.
W.
Ist eine Antwort noch nötig, war lange krank… sorry
Einstweiige Verfügung bei deimen zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ist nichteinmal teuer…