Kann ich, trotz der Ankündigung des Wechsels

… von Heizkörpern in der Heizperiode, die Miete kürzen, wenn die Heizung zwar an ist, bei uns im 1. OG aber keine Heizleistung eintritt, da der Druck der Heizungsanlage soweit gedrosselt wurde, damit im EG kein Heizungswasser aus dem defekten Heizkörper austritt ? Wenn ja, um wieviel % der Nettokaltmiete ?

Danke, Markus

Tut mir leid, kann nicht helfen

Hallo Markus,

wenn Sie in einer kalten Wohnung sitzen, können Sie selbstverständlich die Miete kürzen - um wieviel % Sie das tun können, sollten Sie mal googlen, da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ein Totalausfall der Heizung würde sogar 100% rechtfertigen. Aber: Sie müssen vor einer Kürzung den Mangel schriftlich beim Vermieter anmahnen. Also einen Brief schreiben und um sofortige bzw. kurzfristige Beseitigung des Mangels anhalten. Mit Androhung der Mietkürzung.

Alles Gute!

Micha

Hallo,

also, ich habe folgendes gefunden:
17 % Mietmininderung bei Raumtemperaturen von lediglich 17 bis 18 Grad über einen längeren Zeitraum…
oder
7 % bei einem Temperaturabfall von 20 % unter die vertraglich vereinbarte Durchschnittstemperatur

Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.

MfG
Sabine Kruse

NEIN !

  • dadurch die Heizung nicht wärmer wird,
  • Miete kürzen vertrags- und gesetzwidrig ist und erreicht die gekürzte Geldmenge die Höhe von zwei monatskaltmieten droht die fristlose kündigung,
  • eine Mietminderung ist an eine angemessene Fristsetzung und immer nur von der Grundmiete zulässig

Hallo und guten Morgen,

Grundsätzlich gildet, im Winter muss eine Zimmer Temperatur von mindestens 22 Grad sein! Wird diese nicht erreicht, ist eine Mietminderung zulässig. Dies gildet auch wenn an durch Baumaßnahmen oder Sarnierungen liegt. Das kann man ja auch im Sommer machen. Grundsätzlich ist das was der Vermieter da macht schikane, da es sich für mich anhört, als ob er einfach mal denkt och wegen Baumaßnahmen kann an nicht mindern, bzw Sanierungen, da es ja im Sinne vom Mieter ist wenn er weniger zahlt.

Achtung seit gestern abend ist da durch den Vermieterbund auch ein neues Gesetz draußen. Dies besagt zwar, dass Sanierungsarbeiten, durch die der Mieter spart keine Mietminderung gemacht werden darf, hierbei geht es aber um fahrlässige Körperverletzung.

Werdet ihr dadurch krank oder entstehen euch weitere Kosten zb durch elektronische Heizkörper sind diese Kosten vom VM zu zahlen. Weigert er sich kann die Miete gemindert werden.

Da ein Heizkörper schnell gewechselt werden kann, würde ich es deswegen nicht mit dem Vermieter verscherzen. Einen Prozentsatz der MM kann man nur bei genauer Kenntnis des Sachverhaltes angeben.
Freundliche Grüße
pete88

Hallo, die Miete kann bis zu 100% gekürzt werden, wenn das Problem länger andauert.
MfG

bevor man die miete kürzen kann muss man erat beim vermieter schriftlich anzeigen mit terminsetzung zur regulierung des schadens und ankündigung das man miete kürzen wird
meistens erledigt sich dann das problem von alleine da der vermieter dann reagiert
vg

Zuerst muss dem Vermieter der Mangel angezeigt werden, dann muss eine angemessene Frist gesetzt werden UND DANN ERST diskutiert man ggf eine Mietminderung

Zuerst musst du Deinen Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis setzen - verbunden mit einer angemessenen Frist zu Abstellung.Sollte sich bis dahin nichts getan haben , kannst Du die Miete mindern , in der Heizperiode würde ich 30-35% für angemessen halten.

Folgende Situation ist exakt so eingetreten:

Am 03.10. d.J. wurde die Heizung als Ganzes wieder angemacht. Am 05.10. bemerkt der Mieter im EG, dass es aus seinem Heizkörper in der Küche leckt. Dieses wurde
dem VM von ihm angezeigt. Am 11.10. folgte eine Begehung meiner Wohnung - dabei stellte sich heraus, dass ein Heizkörper gewechselt werden muss. Dieses wurde so auch dem VM von Mieter unter mir angezeigt (Sohn vom VM !!!).

Nun wird`s brenzlig:

Es wurde weder seitens des VM noch dessen Sohn ein Fix-Termin genannt, wann die neuen Heizkörper eingebaut werden. Ich hatte angenommen, dass die Heizung als Geanzes abgeschaltet wurde. Doch Anfang November sagte mir der Sohn des VM (Mietre unter mir), dass die Heizung noch ann ist, jedoch auf ein Minimum-Druck „heruntergefahren“, so dass es bei Ihm aus dem Heizkörper (Küche) nicht leckt. Wo ich das wußte, bin ich aus allen Wolken gefallen.
Es ist zwar ein Kamin vorhanden, der auch artig genutzt wurde, doch wer weiß, wie schwer täglich so 15-30 kg Holz sein können, wenn man kein Auto hat, brauche ich es wohl nicht zu schreiben. War auch finanziell entsprechend kostspielig.

Am 12.12. wurde der neue Heizkörper eingebaut. Dieses wurde mir am 10.12. vom Sohn des VM mündlich mitgeteilt.

Kann ich aufgrund der Tatsache, dass der VM sehr wohl rechtzeitig von dem Mangel wußte, auch rückwirkend die Miete kürzen. Zumal ich ja auch einen, in meinen Augen, nicht unerheblichen Nachteil hinzunehmen hatte, weil der Sohn des VM die Heizung angelassen hatte, bei mir jedoch nicht eine Heizung warm wurde, und es mir sogar vorsätzlich verschwiegen hatte ?

Somit brauchte ich ja keine Mängelanzeige machen, da das Problem bekannt war.

Hierdurch ist schon die Gleichbehandlung aller Mieter m.E. mit den Füßen getreten worden.

Gruß, Markus

Hallo,ja das geht schon,aber wie man das genau macht, weiß ich leider nicht.Rein rechtlich geht das,da die Heizkörper nicht die Wärme bringen.Es muß alles schriftlich gehen, am besten per Einschreiben.Und eine Frist von sofort setzten, denn es ist Winter.Haben Sie kinder?Dann wird es noch besser…Wenn der Vermieter sich gar nicht rührt, dann würde ich die hälfte weniger Zahlen,der kommt dabn schon,wenn er Geld will.LG

so wie ich das aus dem schreiben herauslese ist dieses alles mündlich geschenen, sprich wenn es hart auf hart kommt steht aussage gegen aussage und dann hieße es wem glaubt der richter
insofern würde ich den weg gehen, das ich mit dem vermieter spreche wie das denn nun geregelt würde , es wäre ja aufgrund der druckminderung keinerlei heizleistung vorhanden gewesen und und dadurch höhere kosten entstanden wie man sich da einigen könne
im nachhinein miete zu mindern ist eine ganz unsichere angelegenheit zumal keine termine ihrerseitz zur beseitigung gesezt worden sind und wioe oben geschreiben auch nichts schriftlich belegbar ist

für die zukunft einfach merken, schriftlich machen dem vermieter übergeben und den erhalt bestätigen lassen

insofern kann ich jetzt nur viel glück beim verhandeln wünschen, denn ein gerichtliches verfahren kann sehr teuer werden und auch auf ihrer tasche hängen bleiben

über eine rückmeldung wie es ausgegangen ist würde ich mich freunen
viele grüsse

Werter Fragesteller!
Wenn ich richtig gelesen habe, findet in dem Haus, in dem Sie wohnen, eine Baumßnahme; Wchsel von Heizkörpern, statt. Diese Baumaßnahme dauert nur eine relativ kurze Zeit. Ich glaube nicht, dass Sie deswegen die Miete kürzen können.
Das ist meine Meinung und „glauben heisst nicht wissen“.
Sollte aber der Ausfall der Heizung über eine längere Zeit auftreten, dann haben Sie durchaus die Möglichkeit die Miete um den Betrag der Heizkosten zu senken.Ich habe keine Tabelle über Mietkürzungen, kann also keine Beträge nennen. Die Verbraucherschutzorganisationen oder der Mieterschutzbund können da gute Auskunft geben.
Mit freundlichem Gruß, „Droßer Sucher“.

Hallo,
entscheidend ist, welche Temperaturen in den Zimmern herrschen; wenn z.B. im Wohnzimmer keine 20 Grad erreicht werden, liegt ein Mangel vor. Gleichzeitig muss festgestellt werden wie lange die Heizung nicht ordnungsgemäß heizt.
Bitte genau mit Protokoll festhalten, wann, wie lange und welche tatsächlichen Temperaturen in den Räumen sind.
Wrid die gesamte Wohnung nicht (gar nicht) warm, könnten 100% Mietminderung gerechtfertigt sein. Betrifft es bloß einzelne Räume ist eine anteilige Kürzung angeraten, wichtige Räume sind Wohnzimmer, Kinderzimmer, Bad. in den anderen Räumen sind niedrigere Temperaturen als mind. 21 Grad ausreichend. In den Wintermonaten kann bei ungenügender Heizung in der gesamten Wohnung durchaus bis 50 % gemindert werden.
Auf jeden Fall den Vermieter schriftlich auffordern mit Fristsetzung die vertragsgemäße Beheizung zu erfüllen, Frist 2-3 Tage.
Gleichzeitig mitteilen, dass die Miete gekürzt wird. das sollte dann aber auch zum Beginn des nächsten Monats durchgeführt werden!!
Oft reagieren Vermieter erst, wenn ihnen Geld vorenthalten wird.
Gruß suver

Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 Grad; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 Grad und 18 Grad in den Nachtstunden (AG Fürstenwalde Urteil vom 23.06.2005, Az:12 C 481/04).

Der Vermieter ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass in der Mietwohnung in den Wintermonaten in der Zeit von 6.00 bis 24.00 Uhr auch bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius durch die Zentralheizung eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden kann und dass es bei geöffneten Heizkörperventilen nicht zu einem starken Rauschen und Knistern in den Heizkörpern und Heizungsrohren in der Wohnung des Mieters kommt (AG Hamburg, Urteil vom 08.03.1995, Az:41a C 1371/93).

Wenn diese Temperaturen erreicht werden, ist KEINE Mietkürzung erlaubt.

Ansonsten:
Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Miete mindern, das heißt weniger zahlen. Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar.
Bleibt es in der Wohnung auf Dauer kalt, drohen sogar Gesundheitsschäden, ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.