Kann ich trotz eines Schutzvertrages meinen

… Hund verkaufen?

Wir haben im Januar 2012 von einem * Züchter * einen Hund gekauft.
Wie sich im nachhinein herausstellte , ist dies kein eingetragener Züchter , sondern ein Hundevermehrer , der mehrere Anzeigen vom Ordnungsamt bekommen hat weil er seien Hunde nicht artgerecht hält.

Wir haben ihm einen Schutzvretrag unterschrieben. Er verlange eine Schutzgebühr von 250€ für einen Welpen.
Im vertrag steht , sollten wir den Hund wieder abgeben müssen dürfen wir ihn nicht verkaufen sondern müssen ihm dem Hund kostenlos überlassen.

Zu dem Zeitpunkt als wir den Hund erworben haben war er nicht gechipt, geimpft und entwurmt.
Er befindet sich gerad in der Grundausbildung , ist gechipt und (wieder) gesund , er hatte eine Blasenentzündung von der wir beim Kauf nichts wussten.

Da ich nun für mindestens 11 Wochen in die Klinik muss und danach 3 Monate ausser gefecht gesetzt bin , mein Mann VZ arbeitet , spielen wir mit dem Gedanken den Hund abzugeben.

Allerdings möchten wir ihn nicht zu dem grausamen *Züchter* zurückgeben sondern in ein Zuhause wo es er so schön hat wie bei uns.

Was kann ich nun tun ? Im Vertrag steht , verkaufe ich den Hund droht mir eine vertragsstrafe zu 1500€.

Kann er mir überhaupt etwas anhaben ? Er erfüllt seine Pflichten lt dem Tierschutzgesetz doch auch nicht .

Danke für die Antworten

Hallo,

in diesem Fall würde ich mich von einem Rechtsanwalt (kostenlose Erstberatung)beraten lassen, weil es für den Fall, dass ihr den Hund weggeben müsst, ggf. zu einem Rechtsstreit kommt!
Allerdings würde ich an Eurer Stelle nochmal genau darüber nachdenken, ob ihr für die Zeit, wo Du „außer Gefecht“ bist, keine andere Möglichkeit (Hundesitter, Gassi-Service, Hundekindergarten, Unterstützung durch Freunde usw.) findet und so Euren Liebling, für den ihr ja schon viel getan und schon einiges durchgemacht habt, behalten könnt!
Es ist nicht immer eine Option das Tier wegzugeben, zumal man sich ja eigentlich für den Hund entschieden hat!

Viele Grüße aus Leipzig!

Hallo, ich würde bei meiner Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob in dem Fall ein Anwalt kontaktiert werden kann, der sich den Vertrag durchliest und evt. auf „Sittenwiedrigkeit“ (oder ähn.)prüft. Ich selbst kenne mich mit solchen Sachen nicht aus.
Viel Erfolg

man kann alles machen…
…man darf sich nur nach manchem nicht erwischen lassen…

soweit der lustige teil der antwort.

ob hundevermehrer oder nicht, fakt ist, dass sie einen vertrag mit ihm geschlossen haben. und solange sie nicht nachweisen können, das dieser vertrag sittenwidrig oder aus anderen gründen nichtig ist (hier empfiehlt sich ein besuch beim anwalt), gilt er auch für sie.

wie hoch nun die wahrscheinlichkeit ist, dass der andere klagt, vermag ich nicht zu sagen…genausowenig, wie wahrscheinlich er mit dieser klage erfolg hat.

was mich allerdings persönlich noch stört ist zweierlei:

a) warum haben sie überhaupt bei diesem verkäufer einen hund erworben?
b) warum haben sie noch nicht über einen dogsitter nachgedacht?

schöne grüsse,

nils höppner

was mich allerdings persönlich noch stört ist zweierlei:

a) warum haben sie überhaupt bei diesem verkäufer einen hund erworben?
b) warum haben sie noch nicht über einen dogsitter nachgedacht?

Das ist eine Berechtigte Frage .

a) Der Hund bzw alle Hunde taten uns leid, wir sind aber wegen diesem Hund die 250Km gefahren und wollten ihn in diesem miserablem Zustand bei -10 grad nicht zurücklassen.

b) der Hund ist ein Dobermann und gerade mal 18 Wochen alt , ich weiß nicht ob DogSitter die optimale Lösung ist - für den Hund . So wäre er 12 Stunden am Tag beim Sitter und den rest daheim .
Ich glaube es ist mehr psychischer Stress als alles andere!!

Hallo,
ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - aber wie kann man denn bei so einem „Züchter“ einen Welpen kaufen? Man prüft doch vorher den Züchter und sein Umfeld. Auch die Papiere des Hundes inklusive Impfpass usw. muss man sich doch vorher ansehen.
Ich denke, wenn Sie jetzt keine Möglichkeit haben, sich um den Hund zu kümmern, sollten Sie ihn zu seinem eigenen Wohl besser in ein neues Zuhause abgeben. Um den „Züchter“ würde ich mir mal keine Sorgen machen, Sie können ihm mit einer Anzeige drohen. Aber bitte schauen Sie sich gut an, wer den Hund dann aufnimmt, ob die neuen Halter auch geeignet sind. Ansonsten lieber ins Tierheim, die kennen sich mit Vermittlung von Tieren gut aus und können Ihnen da sicher auch weiterhelfen.

Ihnen und dem Hund alles Gute.
… Hund verkaufen?

Wir haben im Januar 2012 von einem * Züchter * einen Hund
gekauft.
Wie sich im nachhinein herausstellte , ist dies kein
eingetragener Züchter , sondern ein Hundevermehrer , der
mehrere Anzeigen vom Ordnungsamt bekommen hat weil er seien
Hunde nicht artgerecht hält.

Wir haben ihm einen Schutzvretrag unterschrieben. Er verlange
eine Schutzgebühr von 250€ für einen Welpen.
Im vertrag steht , sollten wir den Hund wieder abgeben müssen
dürfen wir ihn nicht verkaufen sondern müssen ihm dem Hund
kostenlos überlassen.

Zu dem Zeitpunkt als wir den Hund erworben haben war er nicht
gechipt, geimpft und entwurmt.
Er befindet sich gerad in der Grundausbildung , ist gechipt
und (wieder) gesund , er hatte eine Blasenentzündung von der
wir beim Kauf nichts wussten.

Da ich nun für mindestens 11 Wochen in die Klinik muss und
danach 3 Monate ausser gefecht gesetzt bin , mein Mann VZ
arbeitet , spielen wir mit dem Gedanken den Hund abzugeben.

Allerdings möchten wir ihn nicht zu dem grausamen *Züchter*
zurückgeben sondern in ein Zuhause wo es er so schön hat wie
bei uns.

Was kann ich nun tun ? Im Vertrag steht , verkaufe ich den
Hund droht mir eine vertragsstrafe zu 1500€.

Kann er mir überhaupt etwas anhaben ? Er erfüllt seine
Pflichten lt dem Tierschutzgesetz doch auch nicht .

Danke für die Antworten

a) warum haben sie überhaupt bei diesem verkäufer einen hund
erworben?
a) Der Hund bzw alle Hunde taten uns leid, wir sind aber wegen
diesem Hund die 250Km gefahren und wollten ihn in diesem
miserablem Zustand bei -10 grad nicht zurücklassen.

so brutal das auch klingt: hätten sie ihn mal dagelassen. solange solche leute andere mit ihrem gewissen erpressen können, machen sie weiter. anders gesagt: lieber /eine/ leidende generation, als zehn…

b) warum haben sie noch nicht über einen dogsitter
nachgedacht?

Das ist eine Berechtigte Frage .

b) der Hund ist ein Dobermann und gerade mal 18 Wochen alt ,
ich weiß nicht ob DogSitter die optimale Lösung ist - für den
Hund . So wäre er 12 Stunden am Tag beim Sitter und den rest
daheim .
Ich glaube es ist mehr psychischer Stress als alles andere!!

äh…ja und? :wink: ich bin dogsitter (daher auch die frage) und hatte schon zweimal junge hunde hier. die waren weniger gestresst, denn aufgekratzt…und auch die erwachsenen stammgäste kommen immer wieder gerne. für den hund ist es kein ding, das er tagsüber hier und abends/an wochenenden/usw woanders ist…

mein liebstes beispiel ist paule, einer der regelmässigen „feriengäste“ hier. der freut sich wie doof, wenn er herkommen kann, denn hier darf er auf die couch, ins bett (jedenfalls wenn ich nicht drinliege), kann meine mädchen terrorisieren (bis er von ihnen auf die ohren bekommt) uswusf…und hört trotzdem freut er sich genauso, wenn’s wieder zurückgeht. trauen sie ihrem hund ruhig etwas mehr zu, der is’ kein sensibelchen. :wink:

schöne grüsse,

nils höppner

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen.
Wende dich an eine Tierschutzorganisation. Da gibt es sicher auch eine Rechtsauskunft.
Nun ist es ein bischen spät, aber beim nächsten Hund bitte!!! wende dich an einen Züchter der in einem Verband ist. Z.B ein Züchter aus dem VDH. Und bei allem Vertrauen…schau dir die Zuchtstätte an. Ein seriöser Züchter braucht nichts zu verheimlichen. Das ein Welpe dann 950 -1200 Euro kostet ist normal. Du siest ja selbst, was impfen, chippen, entwurmen u.s.w. kostet.
Viel Erfolg.

Hallo,
wäre ich in Eurer Situation, würde ich mir eine Pflegefamilie für meinen Hund und die Dauer Deiner Verhinderung suchen. Und den Hund dann, wenn Du wieder einsatzfähig bist, in seine, also Eure, Familie zurückholen.

Ob man im Nachhinein an dem von Dir ja unterschriebenen Vertrag etwas ändern kann, könnte wohl nur ein Fachmann, also ein Anwalt , rechtsgültig beantworten. Ich würde mich hier nicht auf Laienratschläge verlassen.

Freundlicher Gruß

Chrisitna

Es ist natürlich sehr schade, dass Du jetzt in die Klinik musst. Um allen Problemen zu entgehen, versuche einen potentiellen Käufer zu finden und mache zuerst einen Pflegevertrag. Pro Forma.Dem Verkäufer mache klar, daß der Hund bei Ihm bleibt.Ich denke diese Vertragsstrafe ist sittenwidrig, aber da kenne ich mich leider nicht mit aus.Darum würde ich, wenn ich keinen Anwalt fragen kann oder evtl. beim Tierheim fragen kann zuerst einen Pflegevertrag machen.Da der Verkäufer sowieso als sehr dubios erscheint, glaube ich nicht, dass er sich meldet. Zumal man einen Hund nicht ungeimpft abgibt. Die ersten Schutzimpfungen erfolgen immer vor der Abgabe des Tieres. Vielleicht kann man auch den behandelnden Tierarzt um Rat fragen.
Es ist natürlich schade, ein Tier, dass man lieb gewonnen hat wieder abgeben zu müssen. Könnt ihr die 11 Wochen nicht überbrücken mit einer Pflegestelle.Auf jeden Fall alles Gute, Gute Besserung und dem Hund auch alles Gute

Guten Tag,

Ich habe nmich vertippt, ich meinte natürlich, dem Pflegekäufer sollte man klar machen, dass er den Hund wirklich behält. Natürlich nicht der Verkäufer.Lieben Gruß
… Hund verkaufen?

Wir haben im Januar 2012 von einem * Züchter * einen Hund
gekauft.
Wie sich im nachhinein herausstellte , ist dies kein
eingetragener Züchter , sondern ein Hundevermehrer , der
mehrere Anzeigen vom Ordnungsamt bekommen hat weil er seien
Hunde nicht artgerecht hält.

Wir haben ihm einen Schutzvretrag unterschrieben. Er verlange
eine Schutzgebühr von 250€ für einen Welpen.
Im vertrag steht , sollten wir den Hund wieder abgeben müssen
dürfen wir ihn nicht verkaufen sondern müssen ihm dem Hund
kostenlos überlassen.

Zu dem Zeitpunkt als wir den Hund erworben haben war er nicht
gechipt, geimpft und entwurmt.
Er befindet sich gerad in der Grundausbildung , ist gechipt
und (wieder) gesund , er hatte eine Blasenentzündung von der
wir beim Kauf nichts wussten.

Da ich nun für mindestens 11 Wochen in die Klinik muss und
danach 3 Monate ausser gefecht gesetzt bin , mein Mann VZ
arbeitet , spielen wir mit dem Gedanken den Hund abzugeben.

Allerdings möchten wir ihn nicht zu dem grausamen *Züchter*
zurückgeben sondern in ein Zuhause wo es er so schön hat wie
bei uns.

Was kann ich nun tun ? Im Vertrag steht , verkaufe ich den
Hund droht mir eine vertragsstrafe zu 1500€.

Kann er mir überhaupt etwas anhaben ? Er erfüllt seine
Pflichten lt dem Tierschutzgesetz doch auch nicht .

Danke für die Antworten

Hallo!

Ja, das steht in meinem Vertrag auch. Ich darf meinen Hund auch nicht verkaufen sondern muss der Züchterin bescheid geben und sie entscheidet dann.
Ob sich euer „Züchter“ an das Gesetz bzw seine Pflichten hält, wird egal sein. Der Schutzvertrag muss bestimmt eingehalten werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass es da einen Zusammenhang gibt.

Habt ihr denn keine Möglicheit den Kleinen für die Zeit bei Freunden oder Bekannten unterzubringen?
Der Kleine wird die Welt nicht mehr verstehen wenn er im Tierheim landet. Wäre schade.
Wenn du mir mehr über den Kleinen erzählst, und du nicht so weit weg wohnst von mir dann könnte auch ich euch evtl. in der Zeit helfen.
Meld dich einfach!

Grüße
Steffi

Wußten Sie das mit dem Krankenhausaufenthalt bereits beim Kauf des Hundes? Wenn ja, warum haben Sie ihn dann noch gekauft? Zu dem Vertrag kann ich leider nichts sagen, da erkundigen Sie sich einmal wenn es ein Rassehund ist, beim Verein, ansonsten müßten Sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Nein ich wusste nichts von dem KH Aufenthalt sonst wäre ich so schlau und hätte mir keinen gekauft.

Wir haben nun einen Privaten Trainer gefunden ( von einem hundesportverein ) , der den Hund in der Zeit wo mein Mann arbeitet zu sich holt und zeitgleich mit Ihm trainiert .

Ich denke das ist zwar eine enorm Kostenspielige Angelegenheit aber im Sinne des Hundes die sinnvollste.
Wir haben einen Dobermann , ihn in einer nette Familie zu vermitteln erschwert sich ungemein , da viele nach wie vor noch denken ein Dobi sei ein Kampfhund

hallo, ja ein dobermann ist schwer zu vermitteln, aber es gibt doch sogenannte tagespensionen für Hunde. Man gibt den Hund morgens ab und holt ihn dann abends wieder. Ich wünsche dir alles gute für deinen Krankenhausaufenthalt und dass du recht bald gesund wirst. Was den Züchter angeht, würde ich das Ordnungsamt informieren, dass er weiterhin Hunde verkauft und dann noch diese „sogenannten Kampfhunde“