Kann ich über mein Kleingewerbe Strom anmelden?

Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet (Verkaufe nebenher Wellnessartikel, allerdings nicht von daheim aus, sondern wie Tupperware bei Kunden daheim). Jetzt steht bei mir der Wechsel meines Stromanbieters an.

Jetzt habe ich gesehen, man kann Strom auch für ein Gewerbe anmelden - gilt das auch für Kleingewerbe? Hat das Vorteile, oder kommt es mich im Endeffekt doch günstiger, alles ganz „normal“ anzumelden?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

ich kann nicht weiterhelfen

Moin,
in diesem Fall geht das nicht und wäre auch nicht unbedingt sinnvoll.

  1. Es geht um den (Strom-)Zähler, der in der (eigenen) Wohnung installiert ist. Dieser Zähler ist beim örtlichen Netzbetreiber mit einem speziellen Lastprofil (Standardlastprofil) registriert, welches sich u.a. nach „Privat“ oder „Gewerbe“ unterscheidet.
    (Wikipedia hilft hier weiter.)
    2.Die Strombeschaffung für Klein-)Gewerbeprofile ist in der Regel teurer als für Privatkundenprofile, was mit dem Stromverbrauch dieser Kundengruppen über alle 24 Stunden eines Tages zusammen hängt.
    Da Gewerbekunden tagsüber ihren Strom verbrauchen (Private sind ja tagsüber meist auf Arbeit und nicht zu Hause)und Strom am Großhandelsmarkt tagsüber teurer als in den Frühstunden oder Abendstunden ist (wo der Private seinen Strom zu Hause nutzt), sind die Tarife für Gewerbetreibende auch in der Regel teurer als für Private.
  2. Gibt aber noch andere Punkte, die gegen so einen „Akt“ sprechen.
    So weit meine einleitenden Erläuterungen in Kurzform.

Grüße

Hallo!

Ein Vertrag als Gewerbekunde ist nur dann von Vorteil, wenn man den Strom auch gewerblich (Industrie, Handwerk, Handelsunternehmen oder als Kleingewerbe mit eigenständigen Büroflächen) verbraucht.

In ihrem Fall ist es sicher sinnvoller, wenn Sie einen privaten Versorgervertrag abschliessen und die Anteilskosten für das Kleingewerbe (Büroflächen, Verbrauchsmaterial, Betriebs-, Werbe- und Stromkosten) bei der Einkommenssteuer entsprechend absetzen. Empfehlenswert ist auf jeden Fall, dass Sie ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen!

Tipp: Auf den kostenlosen Verbraucherportalen können Sie alle Strom- und Gasanbieter in Ihrer Region vergleichen.

* http://www.stromkunde.info
* http://www.gaskunde.info

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt

hmmm
sorry keine ahnung

kann ich dir leider nicht beantworten

Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet (Verkaufe nebenher
Wellnessartikel, allerdings nicht von daheim aus, sondern wie
Tupperware bei Kunden daheim).
Jetzt habe ich gesehen, man kann Strom auch für ein Gewerbe
anmelden - gilt das auch für Kleingewerbe? Hat das Vorteile,
oder kommt es mich im Endeffekt doch günstiger, alles ganz
„normal“ anzumelden?

Hallo,

grundsätzlich können Raumkosten, zu denen auch der Strom gehört, schon für das Kleingewerbe angemeldet werden. Allerdings stellt sich die Frage, wie viel Strom für diese Verkaufspartys tatsächlich angesetzt werden kann. In der Regel ist es bei einem solchen Gewerbe sinnvoller, alles privat laufen zu lassen und evtl. dann einen kleinen Anteil der Kosten auf das Geschäft zu übertragen. Näheres dazu findet sich auch unter http://www.gruenderlexikon.de/raumkosten. Da hier maximal Kosten für Telefonate zur Terminvereinbarung anfallen dürften, sind die Stromkosten aber wohl eher von untergeordneter Bedeutung. Im Zweifel sollte ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Du hast ja kein Geschäft zuhause, also auch keine Geschäftsunkosten. Aber genau weiß ich das auch nicht.

sorry,

eigentlich ist das egal ob privat oder gewerbe.
Einfach die Preise vergleichen.