Kann ich überstunden abfeiern?

Hallo zusammen,

also eigentlich ist die Frage ziemlich banal, aber ich habe einen Vertrag, bei welchem ich 20 Überstunden habe, die pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind (eigentlich ist diese Klausel ja seit ca. 2 Jahren so schwammig formuliert wie sie ist, ungültig, aber ich wollte da jetzt kein großes Fass aufmachen).

Wenn man es ja genau nimmt, müssen Überstunden ja vom Chef angeordnet sein, sonst muss man sich an die vertragliche Stundenzeit halten. Jetzt ist das bei uns nicht so strikt geregelt. Bleibt Arbeit liegen, machen wir sie. Da kommt schonmal die eine oder andere Std dazu. Alleine im Dez habe ich knappe 2 Std mehr auf dem Zettel (ja, wir protokollieren die Arbeitszeit offiziell).

Kann ich diese inoffiziellen Überstunden dann auch abfeiern, indem ich den kommenden Monat einfach weniger arbeite und das Pensum dann ausgleiche, sofern mir möglich? Also selbst bei einigen Minuten im Minus erhalte ich immer den Kommentar „naja, bleibst Du halt im kommenden Monat ein wenig länger!“. Funktioniert das so problemlos auch im Umkehrschluss?

Danke im Voraus,

Toby

Tja, das kann nur ein Arbeitsrechtler klären. Dazu bin ich weder befugt noch berechtigt.

Bitte klären Sie das bei einem Rechtsanwalt, doer auch direkt beim Arbeitsgericht, da bekommen Sie kostnefreie Infosrmationen, und müssen auch keine Klage einreichen.