Kann ich Unfallaussage nach 1 Jahr noch ändern ?

Hallo !
Ich hatte im Oktober 2001 einen Unfall,nachdem ich einem Reh ausgewichen bin. Daß es ein Reh war, wurde mir erst am anderen Tag bewusst. Bei der Polizei gab ich an,daß ich „irgendwas größerem“ ausgewichem bin. Nunja…glücklicherweise fuhr hinter mir eine Frau,die ebenfalls einen Anhörungbogen von meiner Versicherung bekam,sie gab ebenfalls ein Reh als „Ausweichgrund“ an (natürlich unabhängig von meiner Aussage). Soweit sogut,die Versicherung hat den Schaden gezahlt. Doch nun 1 Jahr danach bekam ich ein Schreiben von der Versicherung,daß sie nun das Unfallprotokoll (d.h. meine Aussage) angefordert haben und dort kein Wort von einem Reh zu finden sei (Wie auch ? Dort hab ich ja auch nix genaues bezüglich einem Reh angegeben). Nun meine Frage: Kann ich meine Unfallaussage bei der Polizei nach dieser langen Zeit noch präzisieren ?

Marco

Im Prinzip ist es ja Wurscht was du bei der Polizei angibst. Es kann ja durchaus sein, dass du mal was vergisst. Aber deine Aussage kannst du jederzeit ändern. Was daraus die Versicherung macht ist unabhängig von der Polizei. Bei der Polizei wurde nur der Unfall aufgenommen, sprich deine Version des Unfalles. Bei der Versicherung gehts nur um Schadensersatz. Und wie uns allen bekannt ist bezahlen die natürlich nicht gerne und machen immer Stress!
Jörg

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Daß es ein Reh war, wurde mir erst am anderen
Tag bewusst. Bei der Polizei gab ich an,daß ich „irgendwas
größerem“ ausgewichem bin.

Hallo, Marco,
Du hast in Deiner Aussage den Eindruck wiedergegeben, den Du im Augenblick des Unfalles hattest. Wie Du selbst sagst, war Dir in diesem Moment nicht klar, was es war, nur dass Du instinktiv reagieren mußtest. Diese Aussage war nicht unwahr (so wie Du es hier berichtest)
Alle anderen Einzelheiten sind Dir erst durch Informationen bekannt geworden, die Du nach dem Unfall erhalten hast.
Es würde m.E. einen merkwürdigen Eindruck machen, wenn Du lange danach noch einmal Deine Aussage vor dem Hintergrund deines heutigen Wissens korregieren würdest.
Ich glaube kaum, dass man Dir aus Deiner damaligen Aussage einen Strick drehen kann.
Gruß
Eckard.

Hallo Marco,

ich schließe mich Eckard’s Meinung an und plädiere auf Unfallschock mit Teilamnesie.

Unfallfremde Personen können manchmal andere/bessere Beobachtungen/Berichte aus der Erinnerung machen wie der, der direkt beteiligt ist. Sie haben einen anderen „Blickwinkel“ und nehmen Dinge wahr, die Dir gar nicht auffallen.

gruß

dennis

Was soll das jetzt ändern?
Hallo,

eine Zeugin hat (aus etwas größerer Entfernung mit einem vielleicht besseren Blickwinkel) ein Reh gesehen, Du hast aus nächster Nähe nur ein „größeres Objekt“ gesehen (was ein Reh ja ist). Also ist doch davon auszugehen, dass es ein Reh war, die Aussagen widersprechen sich ja nicht.

Was also will die Versicherung jetzt? Für die Frage, ob das ein Wildunfall war oder nicht, ist doch Deine eigene Aussage nicht das Maß aller Dinge. Solange insgesamt alles darauf hindeutet und eine unabhängige Zeugin das Reh gesehen hat, verstehe ich nicht, worauf die Versicherung hinauswill.

Grüße
Sebastian

Grins…

Hallo,

eine Zeugin hat (aus etwas größerer Entfernung mit einem
vielleicht besseren Blickwinkel) ein Reh gesehen, Du hast aus
nächster Nähe nur ein „größeres Objekt“ gesehen (was ein Reh
ja ist). Also ist doch davon auszugehen, dass es ein Reh war,
die Aussagen widersprechen sich ja nicht.

Was also will die Versicherung jetzt? Für die Frage, ob das
ein Wildunfall war oder nicht, ist doch Deine eigene Aussage
nicht das Maß aller Dinge. Solange insgesamt alles darauf
hindeutet und eine unabhängige Zeugin das Reh gesehen hat,
verstehe ich nicht, worauf die Versicherung hinauswill.

Hi Sebastian
Na, ist doch ganz einfach…
Die wollen net zahlen!
Und da ist denen jedes Mittel recht…
Elende Wegelagerer.

Gruß
Mike

Hallo, ich nochmal,

Soweit sogut,die Versicherung hat den Schaden gezahlt. Doch
nun 1 Jahr danach bekam ich ein Schreiben von der
Versicherung,daß sie nun das Unfallprotokoll (d.h. meine
Aussage) angefordert haben und dort kein Wort von einem Reh zu
finden sei (Wie auch ? Dort hab ich ja auch nix genaues
bezüglich einem Reh angegeben).

Die Versicherung hat den Schaden doch schon bezahlt. Wollen die jetzt ihr Geld wiederhaben? Ist in dem Schreiben eine Rückforderung enthalten oder die Androhung einer solchen?
Unterstellen die Dir, dass da gar kein Tier war?

Bevor ich genau sagen kann, wie ich reagieren würde, müsste ich das Schreiben sehen oder zumindest seinen genauen Inhalt kennen.

Aber vermutlich würde ich an Deiner Stelle hinschreiben, dass Du selbst das Tier nicht genau erkannt hast und nur (wie in Deiner damaligen Aussage ja korrekt wiedergegeben) gesehen hast, dass es ein großes Tier war. Erst die Angaben der Zeugin hätten geklärt, um welches Tier genau es sich gehandelt habe.

Ich denke mal, die versuchen’s einfach mal und hoffen vielleicht, dass Du von der Aussage der Zeugin nichts weißt.

Grüße
Sebastian

Hallo Marco,

ich empfehle dir eine Verkehrsrechtschutzversicherung für zukünftige Fälle. Da kann dann die Versicherung mit deinem Anwalt sprechen, genauso wie die Wegelagerer mit ihren Blitzgeräten, alles zum Anwalt und der findet fast immer eine Möglichkeit, daß du nicht zahlen mußt und die Wegelagerer die Anwaltskosten aufgebrummt bekommen.

Gruß
Tilo