Kann ich Vergütung für Wegerecht verlangen?

Guten Tag,

wir sind Eigentümer eines Hauses auf einem Pfeifengrundstück. Wir haben das Haus von meinen Eltern übernommen.
Nebenan wohnt mein Onkel auf einem Grundstück mit mittlerweile zwei Gebäuden.
Das Haus an der Straße wird teilweise gewerblich genutzt und verfügt über ein paar Mietswohnungen.
Das Wohnhaus meines Onkels liegt, wie unser Haus, am Ende der Auffahrt unseres Pfeifengrundstücks.
Meine Eltern hatten damals meinem Onkel ein Wegerecht eingeräumt.
Im Grundbuch ist folgendes eingetragen:
Grunddienstbarkeit - Wegerecht - für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks …

Nun hat uns mein Onkel informiert, dass er das vordere Haus verkaufen will. Der kleine Laden des Hauses hat rückwärtig eine Anlieferung, die nur über unsere Auffahrt zu erreichen ist.
Nun möchte mein Onkel, dass wir auch dem Käufer des Hauses ein Wegerecht einräumen und hat schon einen Termin beim Anwalt gemacht.

  1. Frage: Ist es überhaupt notwendig, das Wegerecht für den neuen Eigentümer einzutragen?
    Ich verstehe den aktuellen Eintrag im Grundbuch so, dass das Wegerecht für jeden Eigentümer und nicht nur für meinen Onkel gilt.

  2. Können wir von dem neuen Eigentümer ein Entgelt für das Wegerecht verlangen?

  3. Können wir den Wegerechteintrag im Grundbuch jederzeit ändern lassen?

Ich hoffe, hier ein paar Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Viele Grüße
Yvonne

Hallo Yvonne,
ich bin kein Experte für Wegerecht. Ich hatte nur selbst mal eine Frage dazu gestellt.
Viele Grüße
Diana

Hallo,

Wegerechte müssen grundsätzlich im Grundbuch eingetragen werden. Hier hilft kein Anwalt sondern nur ein Notar.

Da sich der Notar hierfür nicht zu knapp bezahlen lässt, empfehle ich Dir, die Fragen an ihn zu stellen. Dafür ist er da.
Das kann man auch vorab telefonisch, wenn man es nicht vor seinem Onkel diskutieren will…

Viele Grüße

Lumpi