Hallo, ich habe eine spezielle Frage zum Erbrecht. Mein Vater ist bereits vor 5 Jahren in Spanien verstorben. Wir hatten kein besonders gutes Verhältnis. Er ist in Spaniene begraben und seine Frau, die nach der Ehe mit unserer Mutter mit ihm war, hat bereits vor seinem Tod dafür gesorgt, die Immobilien auf ihren Namen überschrieben zu bekommen. Gibt es noch irgendeinen Anspruch, den ich geltend machen könnte?
Sofern die Überschreibung nicht vor 10 jahren erfolgt ist, dann hätten Sie nach deutschem Erbrecht Ergänzungsansprüche. Für Spanien fragen Sie mal einen spanischen Fachanwalt für Erbrecht.
Sofern die Überschreibung nicht vor 10 jahren erfolgt ist,
dann hätten Sie nach deutschem Erbrecht Ergänzungsansprüche.
Für Spanien fragen Sie mal einen spanischen Fachanwalt für
Erbrecht.
Vielen Dank für die Auskunft!
Mit freunldichen Grüßen
S. Strunk