Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Guten Abend!

Mein Name ist Lilli und ich habe einen riesen Fehlkauf gemacht! Nun weiß ich nicht weiter und benötige Hilfe.

Vorab einmal kurz und knapp zusammengefasst:
Ich habe vor knapp einem Monat ein Auto privat gekauft.
Das Auto sah super aus, fuhr klasse und ich dachte ich hätte alles richtig gemacht.
Seit gestern habe ich ein Auto vor der Tür stehen, welches sich nicht einen Meter fortbewegt und ich müsste ca. 4.000 Euro investieren, damit es wieder in Ordnung wäre.

Falls Sie/Ihr sich/euch mit dem Thema auskennt, wäre ich über eine schnelle Antwort sehr glücklich!!!
Könnt mir auch direkt an meine E-Mail-Adresse schreiben: [email protected]

Hallo Leila,

Also die wichtigste Rückfrage ist: von wem hast Du das Auto gekauft. Wenn Du es beim Gebrauchtwagenhändler gekauft hast, solltest Du auf alle Fälle einen Gewährleistungsanspruch haben. Bei Privatkauf sieht’s eher düster aus. Da kann man vielleicht über einen Rechtsanwalt auch was machen, aber es ist auf jeden Fall schwieriger.

Ich bin für diese Frage kein wirklicher Experte, aber wie gesagt, wenn Du das Auto beim Händler gekauft hast, hast Du gute Karten. Geh einfach dorthin und hau mal auf die Pauke!

kann leider nicht helfen…

Hallo Lilli,

es ist schon mal positiv, dass Sie offensichtlich den Kaufpreis noch nicht überwiesen haben.

Sie haben eine Sache gekauft, von der Sie bestimmte Eigenschaften erwartet haben und die ihnen vom Verkäufer sicherlich auch zugesagt wurden, nämlich dass das Auto betriebsbereit ist und auch gefahren werden kann.

Nun ist ein Mangel eingetreten - das Auto fährt nicht. Grundsätzlich müssen sie dem Verkäufer eine Frist setzen, innerhalb derer er den Mangel beseitigen kann. Kommt er dieser Nachbesserung nicht nach, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

So weit die Theorie.

Nun zur Praxis: Ich würde dem Verkäufer klar machen, dass ich kein Interesse mehr an dem Auto habe. Es soll es wieder abholen und die Sache wäre erledigt.

Sollte er darauf bestehen, den Mangel zu beseitigen und den Kaufvertrag aufrecht erhalten wollen, gäbe es noch eine Möglichkeit, die zu überlegen wäre:

Sie könnten ihm ein Strafanzeige wegen versuchten Betrugs in Aussicht stellen. Nämlich deshalb, da Sie der Überzeugung seien, er wollte Sie über den Tisch ziehen und Ihnen vorsätzlich ein betriebsunfähiges Fahrzeug verkaufen.

Ich könnte mir vorstellen, dass er diesen Schwierigkeiten aus den Weg gehen und das Auto ohne großes Tamtam zurücknehmen würde.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo Lilli,

wenn durch den Verkäufer wissentlich wahrheitswidrige Angaben zum Zustand des Fahrzeuges beim Verkauf gemacht wurden, besteht grds. die Möglichkeit den Kaufvertrag anzufechten. Soweit ich weiß, liegt aber die Nachweispflicht diesbezüglich beim Käufer, also du musst nachweisen können, dass durch den Verkäufer eine Täuschungshandlung erfolgte.
Wenn Du die Reparaturkosten schon kennst, muss doch die Werkstatt schon mal eine Einschätzung abgegeben haben.
Wenn Du gegen den Verkäufer vorgehen möchtest rate ich dir, dass du einen Anwalt einschaltest, der sich mit diesen Dingen auskennst (ggf. über ADAC).

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben
Grüße Michael

Hallo Leila,
wie lautet denn der Kaufvertrag? Ist da der Text „wie gesehen so gekauft“ oder ähnlich vorhanden? Ist eine arglistige Täuschung möglich? Am sichersten kann die Frage nur beantwortet werden wenn alle Umstände die zu dem Schaden führten geklärt sind.
Viele Grüße
Helmut

Hallo Lilli,

ich bin leider kann Fachmann für dieses Problem.

Viele Grüße

Werner

Hallo!

Ich habe das Auto privat gekauf und da ist natürlich auch der Haken. Ich habe mich die letzten Tage auch ein bisschen schlau gelesen im i-net und weiß nun, dass meine Chancen eher schlecht stehen.

Ich lasse mir nun ein Gutachten erstellen und dann sehen wir weiter was passiert.

Dir vielen Dank, dass du dir Zeit genommen hast und mit geantwortet hast! :smile:

Gruß Lilli

Hallo Walter!

Vorab vielen Dank für die nette und schnelle Antwort.

Es ist leider doch nicht so leicht, wie ich gedacht habe. Ich kann nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ich dem Verkäufer „arglistige Täuschung“ und einen „Sachmangel“ nachweisen kann. Das ist leichter gesagt als getan, zumal es sich hier um eine Zivilklage handelt. Außerdem habe ich das Geld bereits überwiesen und wer weiß ob ich es überhaupt wiederbekommen?!?

Wie gesagt, ich warte erstmal ab, was das Gutachten von der Werkstatt sagt.

Dir nochmals vielen Dank!

Hallo Michael!

Ich habe mich die letzten Tage ein bisschen schlau gelesen im i-net und weiß nun, dass meine Chancen eher schlecht stehen.

Ich lasse mir nun ein Gutachten erstellen und dann sehen wir weiter was passiert.

Dir vielen Dank, dass du dir Zeit genommen hast und mit geantwortet hast! :smile:

Gruß Lilli

Hallo Helmut!

Ja der Satz: „Wie gesehen, so gekauft“ steht im Vertrag aber dieser Satz gilt doch schon lange nicht mehr vor Gericht. Ob es sich um arglistige Täuschung handelt, weiß ich nicht. Ich bringe das auto nun in die Werkstatt und dann sehen wir, was das Gutachten bringt.

Dir vielen Dank für die Antwort, gruß Lilli