Kann ich vom verkauf zurück treten ?

Ich habe bei Ebay einen Artikel…es ist ein Bieter dort … wenn erdiesen Artikel ersteigert, bin ich gezwungen ihn zu verkaufen ? Denn dieser hat 38 Bewertungen, davon 8 negative wo jeder schreibt, das man vorsichtig sein soll, es sei ein betrüger und Spaßbieter,… er bezahlt nicht

Ich würde die Ware nicht rausschicken bevor Geld da ist.
Ist doch einfach, 1xmal Frist setzen das er „bezahlen solle“.
Wenn kein Geldeingang, dann an den 2höchsten Bieter anbieten.

Nebenbei an Ebay schreiben und eine negative Beurteilung versenden.

Wo hast Du das Risiko, außer der Ebay Gebühren ???
Und die kannst Du Dir von Ebay zurückholen.

Hi,
du kannst auch das Gebot dieses Bieters schon vor Ablauf der Auktion streichen und den Bieter in deine Liste gesperrter Bieter aufnehmen.

Gruß
Nelly

Hallo Christian,
ich finde, so einfach ist das nicht:

Ich würde die Ware nicht rausschicken bevor Geld da ist.
Ist doch einfach, 1xmal Frist setzen das er „bezahlen solle“.
Wenn kein Geldeingang, dann an den 2höchsten Bieter anbieten.

… der bis dahin vielleicht kein Interesse mehr hat -> neu einstellen, neu Gebühren zahlen, vielleicht weit weniger für den Artikel bekommen usw.

Nebenbei an Ebay schreiben und eine negative Beurteilung
versenden.

Die dann mit einer Rachebewertung kommentiert werden wird. Man sollte allerdings erstmal schauen, wie die Bewertungen des Bieters gelautet haben (bei denjenigen, die ihn negativ bewertet haben), es können nämlich auch bei ihm bloß Rachebewertungen sein (ist zwar unwahrscheinlich bei so vielen, aber immerhin möglich. Ich habe auch eine negative Bewertung in der „Vorsicht! Finger weg!!!“ etc. steht, bei mir war es eine Rachebewertung aber das sieht natürlich niemand, der nur mein Profil sieht).

Wo hast Du das Risiko, außer der Ebay Gebühren ???
Und die kannst Du Dir von Ebay zurückholen.

Man kann sich die Verkaufsprovision erstatten lassen, dann ist aber auch Ende. Auf den Einstellgebühren (die je nach Preis usw. richtig viel sein können) bleibt man sitzen.

Weitere Risiken sind eben:

  • Rachebewertung (oder negativ: „Verkäufer weigert sich zu verkaufen…“)
  • Man muss Fristen setzen, verstreichen lassen … man sitzt immer wie auf nem Ameisenhaufen.
  • Der 2. Bieter will den Artikel vielleicht hinterher nicht mehr
  • Man muss erst eine Mahnung über Ebay schicken bevor man sich die V-provision gutschreiben lassen kann, das dauert auch wieder
  • 2 Mal Einstellgebühren

Öhm… hab ich noch was vergessen? Ist ja auch egal.

Ich würde auf jeden Fall auch den einfacheren Weg gehen und das Gebot streichen lassen und den Bieter sperren. Wenn vor Ablauf der Auktion noch genug Zeit ist kann man ja vielleicht auch vorher noch mit dm Bieter Kontakt aufnehmen und fragen, was denn bei den 8 Auktionen schief gelaufen ist. Je nach Antwort („Die waren alle Scheiße…“ wäre natürlich keine gute Antwort :smile: kann man dann entscheiden.

Liebe Grüße
Timid

Hi,

ich würde ihm noch eine Chance geben. Letztendlich läuft die Bezahlung i.d.R. per Vorkasse ab. Du hast also keinerlei Risiko und wenn er wirklich nicht zahlen sollte, kannst du dir immer noch die Gebühren von eBay zurück erstatten lassen und ihm eine Rote reindrücken.

Gruß
Falke

RSofort vom Verkauf zurück treten ?
Hallo Nelly,

ich würde SOFORT diesen Bieter streichen.
Jemand, der mehr als 20 % schlechte Bewertungen hat, braucht keine zweite Chance - er hat bereits 7 gehabt (bei 8 schlechten Bewertungen).
Den Streß und Ärger würde ich mir nicht machen.

Grüße
J. Doe

Hi,
ich weiß zwar nicht, warum du MIR das rätst - ich war ja nicht die Fragestellerin. Aber bevor du einen Bieter sperrst, musst du m.W. erst sein Gebot streichen, wenn er bei dir schon geboten hat.

Gruß
Nelly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich habe bei Ebay einen Artikel…es ist ein Bieter dort …
wenn erdiesen Artikel ersteigert, bin ich gezwungen ihn zu
verkaufen ? Denn dieser hat 38 Bewertungen, davon 8 negative
wo jeder schreibt, das man vorsichtig sein soll, es sei ein
betrüger und Spaßbieter,… er bezahlt nicht

Streich sein Gebot, und zwar am besten ganz schnell. Auch ich bin leider rein gefallen, habe trotz Vorahnung und entsprechender Bewertungen auf seiten des Bieters das Gebot nicht gestrichen. Und wie erwartet, gab es nur Ärger und ich kann den Artikel nochmal einstellen.

8 negative Bewertungen können nicht jedesmal auf einem Irrtum beruhen, da trifft die Bezeichnung Spaßbieter wohl zu.

Gruß,
Doro

Hi Nelly,

Hi,
ich weiß zwar nicht, warum du MIR das rätst - ich war ja nicht
die Fragestellerin.

Sorry, da hab ich mich vertan.

Aber bevor du einen Bieter sperrst, musst
du m.W. erst sein Gebot streichen, wenn er bei dir schon
geboten hat.

Natürlich, das ist die logische Reihenfolge bzw. Konsequenz. Der Bieter soll gestrichen werden, WEIL er geboten hat.
Genau darum geht es hier.

Grüße

J. Doe

Wichtig ist alle Ebaymöglichkeiten zu nutzen alle Schreiben Kontodaten Erinnerung Mahnung und wenn es nichts nutzt Gebühren rückfordern über Ebay. Bewerten kann der dann nicht mehr e.v. er fliegt raus aus Ebay.
schönen Sonntag noch
mfg
Leenders

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]