14-tage Widerrufsrecht verletzt?
Hallo , ich wünsche allen einen schönen Tag! Ich habe ein rechtliches Problem seit 10 Tagen. Ich hoffe, dass ich es vielleicht lösen kann. Ich bin seit 20.12.09 bei einer Partnerbörse, die mir nicht mehr gefällt.
Es sind dort viele unseriöse Leute. Ich habe am 20.12.09 eine 6 Monats-Mitgliedschaft beantragt, weil ich das nicht wußte.
Nun war ich schon länger nicht mehr dort aktiv und habe dabei vergessen, die Mitgliedschaft innerhalb 3 Monaten zu kündigen. Als dann meine Mitgliedschaft um weitere 6 Monate verlängert wurde, habe ich sofort ein Widerrufsschreiben per E-Mail an den Service dieser Partnervermittlung geschickt, um mein in den AGB erwähnten 14-tage Frist (AGB: „nach Vertragsabschluss“)wahrzunehmen.
Doch es wurde nur geantwortet, dass ich die 3-Monatsfrist nicht eingehalten habe und meine Mitgliedschaft erst 20.12.10 endet!
In den AGBs ist ein 14 tägiges Recht erwähnt, dass man nach Vertragsabschluss hat??
Weiter unten habe ich die AGBs eingestellt.
Vielen Dank!!
Hier ein Auszug aus den AGBs:
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie (= der Kunde) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer (= be2) Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung
mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit § 3 BGBInfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist – unter Angabe der bei be2 registrierten
Email-Adresse, des Landes, dessen be2-Service Sie nutzen und des Benutzernamens
(alternativ: der Ihnen zugeteilten Chiffre) – zu richten"
und weiter heißt es:
„Besonderer Hinweis: Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr (= des Kunden) Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen wechselseitig
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
Ausdrücklicher Hinweis: Ein Widerruf kann nur in der oben beschriebenen Art und Weise
erfolgen. Bei der Stornierung des Zahlungsvorgangs oder dem Widerspruch gegen eine
bereits erfolgte Abbuchung handelt es sich nicht um eine wirksame Ausübung des
Widerrufsrechts.“
Ich verstehe nicht ganz, warum in der Widerrufsbelehrung zwar ein 14-Tage Recht nach einer erhaltenen Belehrung hat und weiter unten, dass es sich nicht bei erfolgter Abbuchung nicht um eine wirksame Ausübung des Widerrufsrecht handelt?
Ich würde mich sehr freuen über Antworten
Mit freundlichen Grüßen
flieder