Kann ich von der Vertragsverlängerung zurücktrete?

14-tage Widerrufsrecht verletzt?

Hallo , ich wünsche allen einen schönen Tag! Ich habe ein rechtliches Problem seit 10 Tagen. Ich hoffe, dass ich es vielleicht lösen kann. Ich bin seit 20.12.09 bei einer Partnerbörse, die mir nicht mehr gefällt.
Es sind dort viele unseriöse Leute. Ich habe am 20.12.09 eine 6 Monats-Mitgliedschaft beantragt, weil ich das nicht wußte.
Nun war ich schon länger nicht mehr dort aktiv und habe dabei vergessen, die Mitgliedschaft innerhalb 3 Monaten zu kündigen. Als dann meine Mitgliedschaft um weitere 6 Monate verlängert wurde, habe ich sofort ein Widerrufsschreiben per E-Mail an den Service dieser Partnervermittlung geschickt, um mein in den AGB erwähnten 14-tage Frist (AGB: „nach Vertragsabschluss“)wahrzunehmen.
Doch es wurde nur geantwortet, dass ich die 3-Monatsfrist nicht eingehalten habe und meine Mitgliedschaft erst 20.12.10 endet!
In den AGBs ist ein 14 tägiges Recht erwähnt, dass man nach Vertragsabschluss hat??
Weiter unten habe ich die AGBs eingestellt.

Vielen Dank!!

Hier ein Auszug aus den AGBs:

"Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie (= der Kunde) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer (= be2) Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung
mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit § 3 BGBInfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist – unter Angabe der bei be2 registrierten
Email-Adresse, des Landes, dessen be2-Service Sie nutzen und des Benutzernamens
(alternativ: der Ihnen zugeteilten Chiffre) – zu richten"

und weiter heißt es:
„Besonderer Hinweis: Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr (= des Kunden) Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen wechselseitig
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
Ausdrücklicher Hinweis: Ein Widerruf kann nur in der oben beschriebenen Art und Weise
erfolgen. Bei der Stornierung des Zahlungsvorgangs oder dem Widerspruch gegen eine
bereits erfolgte Abbuchung handelt es sich nicht um eine wirksame Ausübung des
Widerrufsrechts.“

Ich verstehe nicht ganz, warum in der Widerrufsbelehrung zwar ein 14-Tage Recht nach einer erhaltenen Belehrung hat und weiter unten, dass es sich nicht bei erfolgter Abbuchung nicht um eine wirksame Ausübung des Widerrufsrecht handelt?

Ich würde mich sehr freuen über Antworten
Mit freundlichen Grüßen
flieder

Hallo,
wurde Ihnen auch die Widerufsbelehrung in Textform zugestellt (d.h. eMail, Brief, Fax etc.) ? Der Eintrag in die AGBs der Online Präsenz reicht meineserachtens nicht.

Verträge sind ja grundsätzlich da, um eingehalten zu werden. Es sei denn, eine Vereinbarung wird seitens BGB für nichtig erklärt. Dann müssen Sie sich auch nicht um Vertragsinhalte halten.
Die Widerufsfrist sollte (da müsste man einen Experten fragen) imho für den Erstvertrag gelten. Bis zur letzten Frist, um den Vertrag aufzulösen hatten Sie ja genug Zeit.

Wie erfolgte die Zahlung ? Per Lastschrift ? Dann lassen Sie doch die vergangenen Zahlungen rückbuchen, wenn Sie der Meinung sind, dass die versprochene Leistung nicht erbracht wurde. War die Gegenseite unseriös, dann wird diese Ihre Rückbuchung nicht vor Gericht einfordern können.
Grüße
Mustafa

Hallo Orco,

so wie ich die Sache sehe´, kommst du da leider nicht raus. Mit den 14-Tagen Widerrufsrecht sind meiner Meinung nach nur die 14 Tage gemeint, bei erstmaligem Vertragsabschluss. Da du bereits einen Vertrag hattest und die 3 Monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten hast, bist du an diesen Vertrag erneut gebunden.
Diese Auskunft erteile ich selbstverständlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!
In meinen Augen hilft hier nur, sich bittend an diesen Verein zu wenden und zu versuchen, da raus zu kommen. Vor allen Dingen solttest du aber JETZT schon mal vorab zum nächsten Termin kündigen, dann kann so etwas nicht noch mal passieren. Ich habe leider keine andere Nachricht für dich.
Sorry.

Gruß

Hallo yvonne,
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
lg orco

Hallo Orco,

da hast Du wahrscheinlich schlechte Karten, wenn Du Dich mit denen anlegst. Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Erfahrung nach verschicken die Ihre Verlängerung genau dann, wenn es zu spät zum kündigen ist, leider.
Mein Tipp: Sofort kündigen, damit es wenigstens für die nächste Frist noch reicht.
Die einzigen Partnerbörsen, die ich kenne, die keine automatische Verlängerung haben sind die Münchner und Berliner Singles.

http://www.berlinersingles.de/berlin/Berliner-Single…

LG
Alex

Hallo Orco flieder,
leider ist Ihre Mail in meinem Postkasten untergegangen und ich lese sie erst jetzt bei w-w-w. Bestimmt haben Sie die Antwort längst erhalten und ich hoffe für Sie, dass Sie aus der Vertragsbindung gut rausgekommen sind.Viel Glück,
A.Günther