Kann ich von diesem Vertrag zurücktreten (Dachdecker)?

Die Odyssee mit unserem Dachdecker begann dieses Jahr im Januar. Nach einer Nachbesserung des Erstangebotes (veränderte Fenstergröße, externer Betrieb) warteten wir bereits mehrere Monate auf das zweite Angebot. Versuche den Dachdecker zu kontaktieren scheiterten mehrfach. Als wir ihn endlich am Telefon hatten, wies er jede Schuld von sich und beschwichtigte uns mit der Aussage, dass ihm noch kein Angebot für die Fenster vorliege. So vertröstete man uns um weitere Wochen. Dann kam endlich das Angebot. Auf Grund der guten Konditionen und einer Empfehlung vergaben wir den Auftrag am 12.05.2015 (unterschriebene Auftragsbestätigung) endgültig an die Firma. Im Vertrag war festgelegt, dass die Abwicklung mit dem Architekturbüro (Erstellung der Eingabemappe, etc.) durch den Dachdecker erfolgt und wir uns um nichts kümmern müssen. Natürlich vergingen weitere Monate, in denen sich in Sachen Eingabemappe absolut nichts tat. Es sei erwähnt, dass die Bauarbeiten für August angesetzt waren und noch eine Genehmigung durch das Bauaufsichtsamt notwendig war. So folgten weitere Anrufe, Mails und schließlich ein offizielles Einschreiben unsererseits am 17.07.2015. In diesem Schreiben teilten wir mit, dass wir uns selbstständig um einen Architekten bemühen würden. Nachdem wir einen Architekten gefunden hatten und dieser die Eingabemappe eingereicht hatte, erhielten wir eine Ablehnung auf Grund zu breiter Gaubenplanung. Beim Bauaufsichtsamt teilte man uns jedoch mit, dass uns eine Gaube wie am Nachbarhaus genehmigt werden würde. Wir beauftragten den Dachdecker das Angebot dementsprechend anzugleichen. Dies fand bereits im September statt. Seitdem warten wir wieder auf ein Angebot. Anrufe werden entweder ignoriert oder der Dachdecker geht ans Telefon und erklärt, dass er das Angebot die nächsten Tage losschickt. Doch es tut sich natürlich wieder nichts. Mittlerweile können wir wohl in diesem Jahr mit dem Projekt abschließen. Dabei wäre die Instandsetzung dringend nötig, da das Dach auf Grund baulicher Mängel nicht dicht ist und es bereits zu Schimmelbildung im Haus kam.

Nun haben wir uns gefragt, ob es nicht möglich ist vom Vertrag zurückzutreten bzw. ob dieser noch rechtsgültig ist. Denn wir würden uns gerne neue Angebote einholen, da das Vertrauen in den Dachdeckerbetrieb natürlich mittlerweile stark gelitten hat.

Ich hoffe uns kann hier jemand weiterhelfen.

Mfg, Luna

Ich muss gestehen, ich verstehe hier nicht alles.

was ist eine Eingabemappe ? Ist das wieder was aus Österreich ?

Und ich würde mir erst einen Architekten suchen, der plant (und weiß wie groß man z.B. Gaube machen darf) und bestellt nach Genehmigung die Fenster.
bzw. lässt überhaupt mal ein Angebot machen.

Ich kann hier weder erkennen, was man mit dem Dachdecker vereinbart hat und was nicht.
Ein Angebot ist kein Auftrag. Angebot = verbindliches Preisangebot für eine genau beschriebene Leistung, üblich nach der Ausschreibung durch den Architekten.

Und dann nimmt man Angebot an, und macht dann einen Vertrag.

Oder man sucht sich preiswerteren Handwerker und lässt Vergleichsangebote einholen.

Man rennt doch einem Handwerker nicht nach um ein Angebot zu erhalten.
Dazu gibt es viel zu viele Handwerker, die Geld verdienen wollen und auf deine Aufforderung zur Angebotsabgabe warten.

MfG
duck313

fristsetzung ggf.

Erstmal danke für die schnelle Rückinfo.

Die Eingabemappe enthält die notwendigen Unterlagen, die beim Bauaufsichtsamt eingereicht werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten. Ist bei uns in Mittelfranken so üblich.

Eine unterschriebener Auftrag liegt vor - allerdings über die nicht genehmigte Gaube. Die Frage ist nun, ob dieser Vertrag noch gültig ist?

M.f.G

Hallo!

Wer hat die Nichtgenehmigung zu verantworten ?

Ihr als Bauherren .der Architekt oder der Dachdecker ?

Ich nehme ja stark an, Ihr selbst, dann ist der Auftrag keineswegs hinfällig.
Das Angebot und der Preis schon.

Vielmehr hätte der Dachdecker sogar Anspruch auf Erfüllung oder mind. Schadenersatz, wenn er nun gar keinen Auftrag von Euch bekommt !

MfG
duck313

Zu Punkt 1: Wir haben die Nichtgenehmigung nicht zu verantworten. Die Gaubengröße war vom Architekten zu groß angesetzt worden.

Zu Punkt 2: Wir bekommen ja eine Gaube genehmigt. Nur nicht in dieser Breite (sondern die gleiche wie die Nachbargaube: Doppelhaushälfte). Diese wird vermutlich sogar teurer. Daher benötigen wir ja eine korrigierte Auftragsbestätigung bzw. ein neues Angebot.

Warum sollten wir selbst das zu verantworten haben? Deshalb haben wir ja Fachleute beauftragt. Und wenn es nach uns ginge hätten die Arbeiten ja schon längst begonnen. Nur kommt der Dachdecker nicht zu potte und einen Preis hätten wir schon gerne vorab.

MFG

Vielen Dank!