Kann ich von jemand anderen konto eröffnen lassen

guten tag, kann ich von jemand anderen für mich ein konto eröffnen lassen. auf deren namen wo geldeingänge und überweisungen getätigt werden. stehe ich als mitverfügungsberechtigter in der schufa? sind visa und ec karte möglich.da ich das konto gewerblich nutzen möchte,ich selbst habe schufa eintrag jedoch ein privates konto,

Hallo,

ein Geschäftskonto kann je nach Rechtsform nur vom Eigentümer bzw. Gesellschafter eröffnet werden. Meistens wird hier die Bonität der Firma geprüft, zu der aber letztendlich auch die Bonität der Gesellschafter gehört. Sie werden dann für die Firma als wirtschaftlich Berechtigter bzw. Verfügungsberechtigter am Konto eingetragen.

Mfg
Nils

Ich/Sie/Er muss es ja nicht als Geschäftskonto laufen lassen bzw die Person

Mir gehts nur darum das ich da nicht erwähnt bin. Deshalb frage nach Verfügungsberechtigter,Ja nein. Kosten für Konto gebühren usw. gehen zu lasten meiner, also ich nur benutzer aber nicht inhaber.

bei einem Privatgriokonto wird es noch schwieriger. Da ist in der Regel Voraussetzung, dass man selbst wirtschaftlich Berechtigter ist. Wenn Gutschriften auf einen anderen Namen eingehen und die Bank dies mitbekommt, wird sie die Gutschrift zurückgeben (auch wenn derjenige eine Vollmacht für das Konto hat). Das sind gesetzliche Vorgaben.

Bei geschäftlicher Nutzung eines Privatgirokontos wird die Bank übrigens auch darauf bestehen, dass es in ein Geschäftskonto umgewandelt wird. Oder das Konto auflösen.

Hey,ich meine:frowning:bitte den persönlichen Berater in der Bank dazu nochmals befragen) wegen des Geldwäschegesetzes wer ein Konto eröffnet muß angeben, ob er das Konto auf eigene Rechnung führt oder auf fremde Rechnung. Auf eigene Rechnung dürfen nur Zahlungen für sich selber eingehen, also auch Gehaltszahlungen, Verfügungsberechtigung reicht da nicht aus - das fällt auch der Bank auf, da Gehaltszahlungen verschlüsselt verbucht werden und Abgleiche stattfinden, ob der genannte Empfänger der Kontoinhaber ist - ist er es nicht, wird der Kunde aufgefordert, ein eigenes Konto einzurichten bzw. Mitkontoinhaber zu werden (das gilt sogar bei Ehegatten). Ansonsten werden die eingehenden Zahlungen abgewiesen und an den Auftraggeber zurückgeschickt.
Konten auf fremde Rechnung unterliegen großer Kontrolle wegen des Geldwäschegesetzes.
Gibt man bei Kontoeröffnung Falschauskünfte eigene /fremde Rechnung ist das von der Bank nachweisbar - da dies ausdrücklich auf der Kontoeröffnung angekreuzt werden muß und unterschrieben werden muß.
Wer eine Kreditkarte beantragt, wird durch seinen persönlichen Berater natürlich geprüft, ob er zahlungsfähig ist und seinen Verpflichtungen nachkommt - also auch wg. der Kreditkarte kreditfähig ist. Das geht natürlich über die Info der Schufa am Besten, wenn der Kunde nicht bekannt ist. Wenn der Bevollmächtigte eine Kreditkarte über ein Konto eines anderen bekommt, muß der Kontoinhaber dies unterschreiben - da sein Konto für die Belastungen aus Kreditkartenrechnungen herhalten muß! Ist der Bevollmächtigte nicht auch bei der Bank Kunde (und somit Schufameldung vorhanden) sollte ein Berater sich die Schufa sicherlich unterschreiben lassen, damit er Auskünfte bekommt über den Kunden - ob er das macht, hängt aber vielleicht auch von der Intiution/Erfahrung des Beraters ab - kann ich nicht beantworten. Firmen haben aber oft Vertreter, die mit Firmenkreditkarten die Reisekosten abrechnen… da wird die Bonität des Vertreters sicherlich nicht geprüft, da die Firma über gute Bonität verfügen muß, um Kreditkarten beantragen zu können.Genau weiß ich das aber nicht, wie Firmenkundenberater das handhaben Im Grunde genommen ist es ja eine kurzfristige Kreditgewährung, die die Berater dem Kto.Inhaber einräumen.
Bei Neukonten wird der Kontoinhaber der Schufa gemeldet - nicht Verfügungsberechtigte.

Ich hoffe, das beantwortet die Fragen.
Alles ohne Gewähr.

Bei Konteneröffnung unterschreibt der andere, daß er das Konto für eigene Rechnung eröffnet. Die Untervermietung des Kontos verstößt gegen die AGB’s der Bank, und ggf. gegen Geldwäschegesätze.

Ein Anwalt kann Ihnen individuelle Rechtsberatung leisten.

Hallo,
wenn man auf einem Konto eine Verfügungsberechtigung bekommt, dann wird das der Schufa nicht gemeldet. Wenn die Bank oder Sparkasse aber Kreditkarten rausgibt, dann wird in jedem Fall die Schufa des Karteninhabers vorher geprüft. EC Karten sind kein Problem, auch nicht auf den Namen des Verfügungsberechtigten.
Wenn das Konto eröffnet wird, dann wird aber gefragt ob der Kontoinhaber „auf eigene Rechnung“ handelt, das bedeutet, ob das Konto wirklich für denjenigen ist.
Wenn der jenige angibt, dass das SEIN Konto werden soll, jedoch bei Zahlungseingängen ein abweichender Kontoinhaber steht (z.B. das Konto lautet auf Hans Schmidt, jemand überweist auf das Konto aber an einen Michael Müller), dann fällt das auf und die Buchungen werden entweder zurück gegeben, mit dem Verweis das der Kontoinhaber abweichend ist, oder zu mindestens wird das auf Dauer auffallen.

Was steht denn in der Schufa? Ein negativer Schufaeintrag muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine Geschäftskontoverbindung ausgeschlossen ist.

Ev in Schufa (umfangreich), ich kann doch kto von jemand anlegen lassen auch mit deren namen nur ists eigentlich meins,auch die zahlungseingänge gehen zum namen also kto inhaber.ich komme da garnicht vor, und ists nicht egal wer aufm kto auszug steht fürs finanzamt, abrechnung usw, bank verdient doch dran,was halten sie,z.b. zahlungen gehen an frau schmidt name der firma meiner und homepage auch,oder ich lege alles auf frau schmidt…weil anbieter die eine seite inhaber die andere seite, mir gehts um ggf pfändung usw, p-kto erstmal aussen vor,

mir gehts nur um zahlungsverkehr.

was ist mit wirecart usw ohne schufa …alternative aber barbarisch teuer, abhebung 400 euro 20 euro gebühr,monatliche gebühr knapp 10 euro plus gebühren abhebung, überweisung usw…

Gehen tut das schon, aber legal ist das eher weniger…

Wenn der Zahlungsempfänger vom Kontoinhaber abweicht, dann bekommt die Bank einen Hinweis und muss schauen ob Kontoinhaber und Zahlungsempfänger zusammen passen. z.B. Konto läuft auf „Max Müller“ und eine Überweisung geht zu Gunsten von „M. Müller“ ein. Dann bekommt die Bank den Hinsweis, aber es ist eindeutig das der gleiche gemeint ist. Außerdem fällt es auch auf wenn Geschäftsumsätze über ein Privatgirokonto getätigt werden. Für die Eröffnung eines Geschäftsgirokontos verlangt die Bank aber auch Unterlagen aus denen hervor geht wer Geschäftsführer ist usw. Lastschriften einziehen geht (zu mindestens bei uns) für Privatkunden übrigens auch nicht…

Jede Bank hat da andere Kriterien für wen sie welches Konto eröffnet… Ich bin kein Firmenkundenberater und kann daher nicht sagen auf was es ankommt.

Die Gebühren bei Wirecard finde ich ganz schön hoch… Da muss man ausrechnen wie oft man Geld abhebt usw. Ob sich das dann überhaupt lohnt…