Guten Tag,
Ich bin Gia und 18 Jahre Alt ab Februar bin ich Schülerin eines Weiterbildungskolleg wodurch ich mit Bafög gefördert werde leider habe ich keine Ahnung wie viel Geld ich kriege. Steht mir denn auch noch Kindergeld zu oder nicht ???
Und wie sieht das aus wenn ich ausziehen wollen würde zur Zeit bin ich noch auf der suche nach einen Mini-Job, denn ich dann noch während der Schule weiterführen würde.
Mit meinen Eltern wo ich zurzeit Wohne verstehe ich mich gut, der Grund warum ich ausziehen will liegt daran dass ich selbständiger werden will.
Gibt es denn leute die mir bei der Wohnungssuche helfen würden oder muss ich das ganz alleine tun ???
Kann mir vorstellen ,dass es schwierig sein wird als Schülerin mit nur einen Nebenjob eine passende Wohnung zu finden.
Ach und nochwas wie klein sind den die kleinsten Wohnungen 1 Zimmer = WG oder auch eine eigene Wohnung würde gerne eine eigene Wohnung haben.
MFG Gia
Hallo Gia!
Ich rate dir dich mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, die sich mit solchen Rechtsangelegenheiten genau auskennen. Geh doch einfach mal zum Jugendamt oder zum Arbeitsamt oder Caritas oder…
Ich bin sicher, dass sie dir weiterhelfen können.
Du schreibst, dass du für deine Weiterbildung Bafög kriegen wirst. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob dieses Bafög ein Eltern - einkommensunabhängiges Bafög ist oder ob es ein Bafög ist, dass abhängig vom Verdienst der Eltern ist. Je nach dem, um welches Bafög es sich hier handelt, sind meines Wissens auch die Bestimmungen anders. Ich kann deshalb nur von mir reden. Meine Eltern sind beide Hartz IV-Empfänger. Auch ich besuche eine weiterführende Schule. Da meine Eltern kein Einkommen haben, können sie mir auch kein Unterhalt zahlen. Deshalb bekomme ich den vollen Bafögsatz für Leute, die eine eigene Wohnung haben. Das sind bei mir 595,- €. Es handelt sich bei mir also um ein Bafög, dass abhängig vom Einkommen der Eltern ist. Man nennt es Schüler - Bafög. Würden meine Eltern gut verdienen und über einen bestimmten Regelsatz (den ich nicht auswendig weiß) liegen, hätte ich sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf Bafög. Es gibt Schulen (wie zum Beispiel Kollegs, Abendgymnasien,…), die allerdings auch einkommensunabhängig gefördert werden, das heißt, dass es egal ist, wieviel deine Eltern verdienen und du das Bafög unabhängig vom Verdienst der Eltern bekommst.
Je nach dem, ob und wieviel deine Eltern verdienen, kannst du ergänzende Leistungen beziehen. Du könntest versuchen Wohngeld oder Ergänzende Leistung zu Unterkunft und Heizung zu bekommen. Wenn du ausziehst, hast du meines Wissens nach Anspruch auf Kindergeld bis 25 Jahre. Du kannst das Geld direkt auf dein Konto zukommen lassen. Neben dem Bafög darfst du max. 400,-€ hinzuverdienen, ohne dass es dir angerechnet wird.
Wenn du ausziehen möchtest, hast du, was das Wohnen betrifft mehrere Möglichkeiten: Du kannst in eine WG ziehen. Wie groß dort die Zimmer sind, in denen du lebst ist unterschiedlich. Von 11 bis ? Quadratmeter ist alles drin. Wenn du nicht alleine auf WG- oder Wohnungssuche gehen möchtest, kannst du eine gute Freundin oder einen guten Freund bitten dich bei deiner Suche zu begleiten. Fertige dir, wenn du deine Zimmer / Wohnung gefunden hast eine Mängelliste an, auf der alle Mängel draufstehen, die bei deinem Einzug in deiner Wohnung /in deinem Zimmer bestehen. Lass dir diese Liste vom Vermieter unterschreiben. So hast du beim Auszug den Beweis, dass du nicht diejenige bist, die für die bestehenden Mängel verantwortlich ist. Bei einer WG gilt es die Vor- und Nachteile für dich abzuchecken.
Grundsätzlich stehen dir als Einzelperson bis zu 45 Quadratmeter für eine Wohnung zu. Für jede weitere Person in der Wohnung, soviel ich weiß, sind es 15 Quadratmeter mehr.
Eine Wohnung bis zu 45 Quadratmeter wird auch, falls du mal zukünftig aus irgendwelchen Gründen nicht eigenmächtig für dich und deine Wohnung aufkommen kannst, vom Amt übernommen.
Da es deine erste Wohnung ist, hättest du eventuell auch Anspruch auf eine Erstausstattung für deine Wohnung, das heißt, dass geguckt wird, was du alles für deine erste Wohnung brauchst, zum Beispiel ein Bett, einer Matratze, eine Bettdecke mit einem Kopfkissen, einen Kleiderschrank, einen Esstisch, Küchenschränke, eventuell eine Spüle, Besteck, Geschirr, einen Kühlschrank, Stühle, einen Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Regale usw.
Wie gesagt, setz dich am Besten mit dem Jugendamt in deiner Stadt bzw nächsten Stadt oder mit dem Arbeitsamt in Verbindung. Die werden dir mit Sicherheit weiterhelfen können und alles weitere mit dir besprechen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Madeleine
Hallo Madeleine!
Danke für deine Antwort.
Es handelt sich um Elternunabhängiges Bafög ,da es sich um ein Weiterbildungskolleg für Erwachsene handelt.
Nun Frage ich mich ob ich beim Elternunabhängiges Bafög ein Anspruch auf Kindergeld habe ???
Wohnungen die mir gefallen würden, würden so um 350€-400€ warm kosten nun Frage ich mich ob ich das auch bezahlen kann und für mein lebensunterhalt
aufkommen kann (Bin recht Sparsam und kann gut mit Geld umgehen) Also einnahme Quellen wären: Bafög+Kindergeld(?)+Nebenjob
Eine wichtige Frage ist auch wie lange ich Anspruch auf Bafög habe meine Schulische ausbildung würde 2 Jahre dauern also bis Februar 2012.
Hallo,
in Bayern gibt es 2 Stufen des Bafögs, das eine ist elternabhängig, das andere elternunabhängig. Des weiteren ist es in Bayern so, dass das elternunbahängig bafög wieder eingeteilt ist in bei den eltern wohnend und nicht bei den eltern wohnend. genaue infos unter www.dasneuebafög.de !!
In bayern darfst du 400 euro zum bafög verdienen. kindergeld gibt es zusätzlich zum bafög. also könntest du theoretisch bafög +kindergeld+400 euro haben. leider hat das kindergeld eine verdienstgrenze, wenn du die überschreitest, bekommen deine eltern kein kindergeld mehr für dich! wie hoch die grenze ist, weiß ich nicht!
Bei der wohnungssuche hilft dir natürlich keiner!!! Wer soll dir denn da helfen??? und vor allem warum??? du musst dir schon allein die wohnung suchen, klar ist das nicht einfach, aber du willst ja auch selbstständiger werden!!!
viel glück!
Hallo Gia,
also mit diesem Rechner kannst du dir ausrechnen wieviel Bafög du
bekommen wirst:
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Der Höchstsatz wäre ca. 530,- € (wenn die Krankenversichrung über
deine Eltern läuft und du deine eigene Wohnung hast) Kindergeld steht
dir weiterhin zu und dazuverdienen darfst du auch ca. 400,-€
monatlich. Wegen der Wohnungssuche musst du dich entweder an die
Wohnungsbörse deiner Schule wenden oder in den Anzeigen der Stadt also
selber suchen. Auf großartige Hilfe würde ich mich nicht verlassen!
Ich bevorzuge folgende Suchseite, weil es dort sehr viele Angebote
auch mit Bild gibt:
http://www.immobilienscout24.de
Da ich nicht weiß in welcher Stadt du gerade suchst kann ich dir auch
keine Antwort wegen den Wohnungsgrößen geben. Grundsätzlich gibt es in
den Studentenwohnheimen ca. 16-20 qm inklusive eigenes
Duschbad/Toilette und kleine Küchenzeile. in Bonn wären das z.B. ca.
260,-€ Warmmiete. WG-Zimmer sind meistens etwas größer und günstiger,
leider musst du dir dann die Küche und das Bad mit den Anderen teilen.
Schau doch erstmal in den Bafög-Rechner damit du weißt wie viel du
bekommen könntest und stelle deinen Antrag so früh wie möglich, weil
du das Bafög ab dem Monat der Antragstellung bekommst und die
Bearbeitungszeit kann auch bis zu 3-4 Monaten dauern!
Ich hoffe ich konnte dir einige deiner Fragen gut beantworten,
ansonsten melde dich gerne nochmal bei mir.
Was du vorhast finde ich gut und wünsche dir, dass alles klappt!
Gruß
Vita
Hallo Vita,
Ich mache mir sorgen ,dass ich nur ein Jahr Anspruch auf Bafög hab wie gesagt meine Schulische ausbildung dauert 2 Jahre, wenn ich nur ein Jahr anspruch auf Bafög hätte müsste ich auch nach ein Jahr wieder ausziehen, da ich mir sonst die Wohnung nicht leisten könnte !
Hallo Vita,
Ich mache mir sorgen ,dass ich nur ein Jahr Anspruch
auf Bafög
hab wie gesagt meine Schulische ausbildung dauert 2
Jahre,
wenn ich nur ein Jahr anspruch auf Bafög hätte müsste
ich auch
nach ein Jahr wieder ausziehen, da ich mir sonst die
Wohnung
nicht leisten könnte !
Hallo Gia,
folgendes Zitat wird dich erleichtern:
„So etwas wie eine Förderungshöchstdauer gibt es beim
Schüler-BAföG nicht. Ihr werdet grundsätzlich für die
Dauer der gesamten Ausbildung gefördert, vorausgesetzt,
Ihr besucht die Ausbildungsstätte auch tatsächlich.“
Das steht auf der offiziellen Seite:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php?
seite=3
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden, dass du
Schülerbafög beantragen wirst. Ansonsten hier die
Voraussetzungen für das Schülerbafög:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
Du musst jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, solange
du diese Schule besuchst bekommst du auch weiterhin das
Bafög. Also wenn du z.B. im Januar2010 deinen Antrag
stellst, bekommst du das Bafög für den
Bewilligungszeitraum Januar2010-Dezember2010. Wenn du
dann noch diese Schule besuchst, dann stellst du im
Dezember2010 schonmal einen neuen bzw. weiteren Antrag
für Januar2011-Dezember2011, u.s.w
Vorausgesetzt ist natürlich, dass sich an deinen
finanziellen Verhältnissen nichts ändert, also große
Geldbeträge gewinnen oder erben würde dich aus dem
Kreis der Bafögberechtigten kicken.
Wie gesagt klär erstmal ab, ob und wieviel du bekommst.
Mach das mit dem Bafögrechner, denn da werden genau die
gleichen Fragen gestellt, die du beim Antrag auch alle
beantworten musst. Dann weißt du auch welche Unterlagen
du für deinen Bafög-Antrag zusammenstellen musst.
Schülerbafög ist so gesehen eine sichere Sache und
zurückzahlen muss man das auch nicht!
Für die Wohnungssuche schau auch mal in www.immopool.de
rein, oder auch www.kalaydo.de
MfG
vita
Hallo Gia,
Kindergeld steht während des Schulbesuches weiterhin zu. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Mini-Job auszuüben. Hierbei darf man maximal 400 € verdienen damit es beim BAföG nicht zu einer Kürzung führt. Auch wenn man weniger verdient muss der Nebenverdienst auf alle Fälle angegeben werden. Es pasiert aber bis zur eben genannten Grenze nichts. Ausziehen kann man natürlich, jedoch richtet sich die Höhe der Förderung nicht nach den tatsächlichen Unterkunftskosten. Sprich unter Umständen besteht die Gefahr dass das Geld nicht reicht. Zur eventuellen Höhe wird das zuständige Amt nähere Auskünfte erteilen können.
Eine Wohnung muss man sich dann schon selbst suchen, es kann auch eine WG sein.
MfG
Frau H
Danke für alle Antworten!
Hab jetzt mal meine zukünftigen Einnahmen und Ausgaben verglichen.
Erstmal die Einnahmen:
487€ Bafög + Mietzuschuss 72€ = 559€
Kindergeld = 164€
Nebenjob = 300-400€
Einnahmen insgesamt = 1023-1123€
Ausgaben:
Warm Miete = 300-400€
Strom = 50€
Internet = 20€
GEZ = 20€
Handy = 20€
Ticket = 20€
Lebensmittel = ?
Ausgaben Insgesamt ohne Lebnsmittel = 430-530€
Ich würde also gut auskommen allerdings habe ich Angst mir jetzt eine Wohnung zu suchen und danach wird bafög nicht bewilligt und ich stehe mit leeren händen da.
Kann ich mich den jetzt beim bafög Amt schon beraten lassen oder machen die sowas nicht ???
Andererseits wenn ich mich erst ab Februar nach einer Wohnung umschaue kriege ich doch kein mietzuschuss weil ich zum zeitpunkt des Antrags noch keine Wohnung besitze oder ???
Und nochwas wenn ich mein Nebenjob verlieren würde, würde ich natürlich alles mögliche daran setzen einen neuen zu finden aber was ist wenn ich keinen finde ??? Müsst ich dann zurück zu meinen Eltern ??? Oder würde mir der Staat in diesen fall aushelfen ???
MFG Gia