… auf meinem Namen anmelden, weil ich auf 30% fahren würde…
Hallo,
das kommt auf verschiedene Umstände an.
Das Auto muss ja nicht Dir selbst gehören (wenn das die Versicherung mitmacht). Du kannst den Wagen ja „geliehen“ haben - oder einen Nutzungsvertrag vereinbaren.
Kein Problem stellt ein eigenes Auto mehr da, wenn das Ins.-VERFAHREN abgeschlossen ist und man sich nur noch in der sog. Wohlverhaltensperiode befindet. Dies ist durch Gerichtsbeschluss angekündigt und mitgeteilt. Während des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob ein PKW verwertet wird oder nicht.
LG
Hallo Marlen,
JA, sofern der Kfz-Brief nicht auf Deinen Namen ausgestellt ist. Dann müsste nämlich Geld vorhanden gewesen sein, von dem der InsoVerwalter ev. nichts weis!!
Gruss
Knauffi
… auf meinem Namen anmelden, weil ich auf 30% fahren
würde…
… auf meinem Namen anmelden, weil ich auf 30% fahren
würde…
Hallo Marlen,
wenn du bisher kein Auto hattest, würde ich kein Auto anmelden. Der IV kann den Wagen pfänden und der Masse zuschlagen (verwerten).
mfg
Lucy
Hallo,
kommt darauf an, ob Sie noch im Verfahren sind oder schon in der Wohlverhaltenphase.
Im Verfahren können Sie ein eigenes Auto besitzen,
wenn Sie das Auto zur Ausübung Ihres Berufes benötigen wird o. Sie nur so pünktlich zur Arbeit kommen u. es einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Fragen Sie am besten Ihren Treuhänder, was das Auto max. Wert sein darf, damit sie es behalten dürfen.
In der Wohlverhaltensphase können Sie ein Auto anmelden. Wenn das allerdings einen hohen Wert hat, wird man evtl. nachfragen, woher das Geld dafür kommt. Das kommt immer auf den TH an.
LG
Maria
… auf meinem Namen anmelden, weil ich auf 30% fahren
würde…
hallo,
das hat mit ihrer Insolvenz weniger zu tun, als mit dem Versicherungsvertragsrecht. Fahrzeughalter Eigentümer) und Versichter (Nutzer/Fahrer) müssen nicht die gleiche Person sein). Am besten Sie besprechen das mit Ihrer Versicherung.
alles Gute
Johann Schwenk
… auf meinem Namen anmelden, weil ich auf 30% fahren
würde…
Ja,wenn Sie die Kosten dafür aus Ihrem unpfändbares Einkommen tragen können und das Auto für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird.
… auf meinem Namen anmelden, weil ich auf 30% fahren
würde…