Kann ich wieder in den Beamtenstatus, obwohl ich mich habe entlassen lassen?

Hallo,

ich habe mich vor ein paar Jahren aus dem Beamtenstatus auf Lebenszeit entlassen lassen, weil ich mich beruflich umorientieren wollte. Wir müssen aus familiären Gründen in ein anderes Bundesland umziehen und ich habe dort Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst gefunden auf die ich mich beworben habe. Nun möchte ich nicht gänzlich uninformiert zu einem Gespräch.
Wie würde ich dort eingestuft werden? Erhalte ich den Beamtenstatus wieder (glaube ich eher nicht) oder wäre ich dann im Angestelltenverhältnis richtig. Und wird mein voriges Beamtendasein angerechnet? Ich weiß aus meinem Beamtenleben, dass man schon um jede Anerkennung kämpfen muss, um höher eingestuft zu werden. Die Besoldung und Gehälter variieren sehr stark, weswegen ich bei einem Anstelltenverhältnis höchstmöglich eingestuft werden möchte.
Es geht um einen Zuzug nach Berlin von Baden-Württemberg, falls dies für die Beantwortung von Belang ist.

Ich freue mich, wenn mir jemand Auskunft geben kann.

Vielen Dank und Gruß
Cheekyra

Hallo,
es gibt darüber unterschiedliche Aussagen.
Ich habe mir erlaubt, dir mal diesen Beitrag rauszusuchen:

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, allerdings müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Konkret sind also Altersgrenzen, evtl. gesundheitliche Einschränkungen etc. zu brücksichtigen. Das ganze Verfahren entspricht dem einer Neueinstellung in ein Beamtenverhältnis. Evtl. ist sogar eine Probezeit abzuleisten. Was also nicht geht, ist nahtlos einfach das alte Beamtenverhältnis wiederaufleben zu lassen, als ob die Kündigung nie geschehen wäre.
Aber ich denke, in der Regel wird ein Dienstherr so einen Aufwand nur betreiben, wenn er dadurch einen Vorteil hätte. Und das dürfte eher selten der Fall sein.
(w-w-w)

Gruß

Vielen Dank. Das ist ja schon mal ein Ansatz. Ich denke auch, dass das eher auf eine Neuaufnahme hinausläuft. Zumindest entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass das ganz unmöglich ist.

Hallo,
bin voll deiner Meinung. Überall, und gerade in Berlin, werden ständig Leute gesucht.
Als ehemaliger Beamter ist ja schon eine gewisse Grundeinstellung vorhanden.
Einfach Kontakt mit der betreffenden Einstellungsabteilung aufnehmen, und die Sache klären.
Viel Glück.
Gruß

Wenn du nicht „unehrenhaft entlassen“ wurdest :slight_smile: (ich weiß, dass es das in Deutschland nicht gibt), und du hast gesagt, du hast selbst die Entlassung aus persönlichen Gründen beantragt, wüsste ich nicht, warum eine Wiederaufnahme nicht möglich sein soll, allerdings sehe ich das auch wie r_premme, Alter oder Gesundheit können ein Problem darstellen, denn die gesundheitliche Eignung wirst du sicher erneut nachweisen müssen, und es gibt in den verschiedenen Bundesländern auch Altersgrenzen für die Verbeamtung, für die Bundesbeamten ebenso. Laut dieser Seite z. B. 42 Jahre für BaWü.

Gruß
Christa

Moin,
klar geht das
normaler Weg: Bewerbung, Vorstellung, mit pol. Führungszeugnis (da darf keine Kapitalstrafe drin sein oder andere Hinderungsgründe), dann Gesundheitsamt Prüfung der „gesundheitlichen Tauglichkeit für den Beamtendienst“, du musst unter 42 Jahre alt sein, … alle Fragen beantworten, und dann geht’s los. Wenn die dich brauchen können, ist alles gut, denke ich.
Grüße
ynot

Ich hab’ mich verlesen, es ging von BaWü nach Berlin, nicht umgekehrt, sorry. Aber da ist es noch besser, auch wenn ich dein Alter nicht kenne, denn bei meinem obigen Link steht bezüglich Berlin sogar etwas von 50 Jahren!

Also ich danke Euch allen für die Antworten. Dann mal nichts wie rein in Gespräche :smile: