Kann ich Wiederspruch einlegen?

Hallo.
mein anliegen ist das ich im Jahr 2013 genau vom 8.05.2013 bis 16.06.2013 ein Maßnahme vom Jobcenter gemacht habe wo ich mich auf frei stellen bewerben sollte mit vorraus setzung einer festeinstellung.
ein  jahr später bekomme ich post wo drin steht das ich 135 € zurück zahlen soll das es ein Jobcenter die daten übernommen hat.
ich soll das geld zurück zahlen für kinderbetreung und fahrkosten. ich habe meine arbeit am 1.06.2013 begonnen. kann es den sein das ich das geld zurück zahlen soll denn sie haben vorraus gesetzt das ich mich auf stellen bewerben soll und nicht gesagt das ich das geld zurück zahlen soll.

ich wäre auf eine schnelle antwort dankbar.

und sorry für die klein schreobung und paar schreibfehler :smile:

Hallo.

[…]
ein  jahr später bekomme ich post wo drin steht das ich 135 €
zurück zahlen soll das es ein Jobcenter die daten übernommen
hat.

Was bitte?

ich soll das geld zurück zahlen für kinderbetreung und
fahrkosten. ich habe meine arbeit am 1.06.2013 begonnen. kann
es den sein das ich das geld zurück zahlen soll denn sie haben
vorraus gesetzt das ich mich auf stellen bewerben soll und
nicht gesagt das ich das geld zurück zahlen soll.

Was steht denn im Kleingedruckten? Du hast ja offensichtlich Geld erhalten und jetzt die wirtschaftlichen Möglichkeiten, dieses zurück zu zahlen.
Kann sein, dass diese Forderung berechtigt ist.

ich wäre auf eine schnelle antwort dankbar.

Hoffe, ich konnte helfen.

und sorry für die klein schreobung und paar schreibfehler :smile:

Der Satz mit dem Jobcenter und den Daten erschließt sich mir nicht…

Greetz
T.

Hallo,

habe ich dich richtig verstanden?

Für den Zeitraum vom 8.05. bis 16.06.2013 hast du vom Jobcenter Geld für Kinderbetreuung und Fahrkosten bekommen?

Aber an der Maßnahme hast du nur bis 31.05.2013 teilgenommen, weil dann die Festeinstellung folgte?

Korrekt?

Grüße

fribbe