Kann ich Wohngeldnachzahlung beantragen?

Hallo und grüße euch,

bin neu hier und lege jetzt mal mit meinem Anliegen los.

Ich bekomme seit September 2010 Bafög, als Student. Meine Eltern sind ALG II - Empfänger und somit habe ich ein Recht darauf, dass ich einen Mehrbedarf bekäme- vom Sozialamt bei uns, weil der Mietanteil(ich wohne bei meinen Eltern)etwas über 100 € beträgt, aber Bafög maximal nur 49€ einem Studenten zahlt, der bei den Eltern wohnt. Das mit dem Mehrbedarf wurde mir damals nie gesagt, ich habe somit von September bis September(ca. 12 Monate x (100-49)€ gezahlt = um die 600€ aus eigener Tasche gezahlt!!! Und Bafög- weiß jeder selbst- muss zurückgezahlt werden und ist schon nicht grad viel, also sehe ich es nicht ein, dass ich dieses mehr gezahlte Geld, nicht zurück bekomme.
Wie sehen da meine Chancen aus?! Habe ich gute Chancen, mein Geld zurück zu bekommen(Wohngeldnachzahlung)? Oder keine Chance?!..

Ich danke euch wirklich für jede Antwort!!

Danke!

Und lg

Hallo da muss ich dich leider enttäuschen ,wohngeld rückwirkend zu beantragen geht nicht da wohngeld immer nur ab antragstellung gezahlt wird !!!

desweiteren hast du überhaupt keinen anspruch auf wohngeld - um wohngeld zu beziehen musst du hauptmieter einer wohnung sein (der du ja nicht bist sondern deine eltern ) zum anderen musst du über regelmässiges einkommen verfügen welches auch eine bestimmte höhe haben muss den wohngeld ist gundsätzlich eine zuschussleistung und deckt auch nicht die komplette miete ab !!!

deine eltern können auch kein wohngeld beantrage da sie alg 2 beziehen – man kann immer nur eine sozialleistung beziehen entweder alg2 oder wohngeld !!

selbst wenn du dir jetzt irgendwo ein zimmerchen mieten würdest hättest du keinen anspruch auf wohngeld da du kein einkommen hast …

und den mehrbedarf den du angibst …bezieht sich nur darauf das deine eltern dich beim jobcenter/arge als mitglied ihrer „bedarfgemeinschaft“ angegeben haben da du ja mit in dem haushalt lebst !!

also keine chance!!!

lieben gruss nancy

Das wird schwierig, du´hättest direkt in Widerspruch gehen müssen gegen eine falsche Bedarfsberechnung. Versuchen würde ich es dennoch.

st.

Nach meinem Wissen hat ein Bafög-Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld.
Siehe: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/wohngeld/anspr…

Daraus ein Auszug:
Wohngeldbestimmungen für Schüler, Studenten und Auszubildende

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.

Weiß ich leider nicht so ganz genau. Aber vom Grundsatz her: wer BaföG bekommt, kann kein Wohngeld erhalten. Sie müssten über das Jobcenter (dort kommt das ALG-II Ihrer Eltern her), fragen, ob Sie den nun nicht gedeckten Mehrbedarf dort beantragen können. Da Sie über 18 J. sind, müssten Sie einen eigenen ALG-II-Antrag stellen.
Alles Gute!

Hallo,

kann Dir leider nicht weiterhelfen, weil Deine Frage ja nicht direkt Bafög, sondern Wohngeld betrifft - wünsche Dir aber viel Glück. Leider sind Ämter da oft sehr unflexibel, nach dem Motto „Der hätte ja wissen müssen, dass er das beantragen kann“, aber vielleicht liegt es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, zumindest für einen Teil der Zeit eine Nachzahlung zu gewähren.

LG
figuralis

Hallo,
das klingt wirklich ziemlich kompliziert und ich bin ehrlich, da habe ich keine Ahnung. Will Dir jetzt nichts falsches schreiben und hoffe, dass Du von anderer Seite kompetente Nachricht erhalten hast.
Viel Glück
LG
Puddelchen