- Kann man zu zweit ein Nebengewerbe anmelden? bzw. Kann das
Nebengewerbe an zwei Standorten betrieben werden? Mit zwei
„Geschäftsführern“ ?
Hallo,
das sind ja gleich jede Menge Fragen. Mal sehen, wie weit wir helfen können. Zunächst einmal ist die Gründung zu zweit natürlich möglich. Am besten wählt man hier als Rechtsform die GbR, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ein paar weiterführende Informationen zur Teamgründung gibt es auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/das-sollten-si…. In der GbR sind beide Partner Gesellschafter, Geschäftsführer in dem Sinne gibt es nicht. Die Entscheidungen werden in der Regel gemeinsam getroffen. Mehrere Standorte zu betreiben, ist dabei ebenfalls möglich, allerdings müsste man sich dann für eine Hauptgeschäftsstelle und eine Niederlassung entscheiden, wofür zwei Gewerbeanmeldungen nötig wären. Am besten einigt man sich deshalb auf nur einen Standort.
- Darf ich in einem Nebengewerbe Dienstleistung UND Handel
betreiben?
Natürlich kann man auch Dienstleistungen und den Handel anbieten, das muss in der Gewerbeanmeldung entsprechend angegeben werden. Ausnahmen gelten bei Handwerksleistungen, für die man in der Regel einen Meister braucht. Im Handel kann es sein, dass ebenfalls bestimmte Auflagen erfüllt werden müssen, das kommt ganz auf die Güter an, mit denen gehandelt wird.
- Wie ist die verhält sich das Nebengewerbe mit ALG I und
ALG II ? Was muss ich in dieser hinsicht beachten?
Wenn man ALG I oder II bezieht, muss man überlegen, wie man gründet. Bei ALG I darf die Tätigkeit nur maximal 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen, um den Anspruch auf ALG I nicht zu verlieren. Bei ALG II werden die Einnahmen aus dem Nebengewerbe in jedem Fall angerechnet, wobei es hier Freibeträge gibt. Am besten spricht man hierzu mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
- Was muss ich bei der Steuer Berücksichtigen?
Wenn ein Umsatz von weniger als 17.500 Euro im ersten Jahr erwartet wird, bei Gründung mitten im Jahr ist das anteilig zu berechnen, kann die Kleinunternehmerregelung greifen, so dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden muss. Bei sehr hohen Investitionen zu Beginn der Tätigkeit ist die Regelbesteuerung jedoch die bessere Variante, da man die Umsatzsteuer aus den Investitionen vom Finanzamt erstattet bekommt. Ansonsten ist Einkommenssteuer zu zahlen, diese berechnet sich nach dem Gewinn, der bei der Teamgründung anteilig auf die Gründer aufgeteilt wird. Zusätzlich kann Gewerbesteuer fällig werden, wenn ein Gewinn von mehr als 24.500 Euro erwirtschaftet wird.
- Werden sich die Träger der Sozialversicherung bei mir
melden?
Was genau ist jetzt mit den Trägern der Sozialversicherung gemeint? Wenn die Ausbildung weiterhin besteht, ist man auch weiter über diese versichert. Das Finanzamt meldet sich in der Regel, um den steuerlichen Erfassungsbogen zu schicken und eine Steuernummer zu erteilen. Werden Mitarbeiter eingestellt, sollte sich auch die Agentur für Arbeit melden, um eine Betriebsnummer zu vergeben. Außerdem wird die IHK einen Beitragsbescheid ausstellen, der bei sehr geringen Einnahmen jedoch nicht erfolgt, da hier keine Beiträge zu entrichten sind.