Minijob: Kann im AV die Bezahlung von Erholungsurlaub ausgeschlossen werden?
Ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Wie sieht ein Arbeitsgericht solche Ausschlüsse?
Minijob: Kann im AV die Bezahlung von Erholungsurlaub
ausgeschlossen werden?
Nein, der gesetzliche Mindesturlaub des § 3 Abs. 1 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
kann wegen § 13 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__13.html
nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Nein, der Anspruch auf EFZ an Feiertagen und bei AU gem. der §§ 2 und 3 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
kann wegen § 12 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__12.html
nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden.
Wie sieht ein Arbeitsgericht solche Ausschlüsse?
Recht unentspannt - die entsprechenden Vertragsklauseln sind unwirksam, die Ansprüche können entsprechend der Verjährungsfristen auch rückwirkend geltend gemacht werden.
ebenfalls grußlos