Kann im Urteil festgesetzte Stundenlohn geändert w

Hallo,
ich habe bitte mal eine frage;

In einem Urteil vom Jahre 1998 wurde für einen Unfall geschädigten Person 3 Stunden Haushaltsführungsschaden festgesetzt. Die Stundenlohn wurde auch im Urteil mit 6 € pro Stunde angegeben.
Ist dieses Stundenlohn für 2010 auch gültig oder kann diese Urteil geändert werden? Denn Stundenlohn für Haushaltshilfe ist im Jahre 2010 deutlich über 6 €.
Was kann man dies bezüglich machen?

liebe Grüße
tar

Hallo.
Es gibt die Möglichkeit einer Abänderungsklage, die geprüft werden sollte.

kann u. umständen auch gefährlich sein

Hallo.
Es gibt die Möglichkeit einer Abänderungsklage, die geprüft
werden sollte.

tach
so denke ich auch. allerdings könnte solch ein schuss auch nach hinten losgehen. könnte ja auch festgestellt werden, dass aufgrund einer gesundheitlichen verbesserung des geschädigten nur noch zwei stunden nötig sind.
aber nur meine meinung, denn wissen tu ich nichts.

bruno