Wenn eine staatlich anerkannte Organisation auf eine Sammlung von Unterschriften/Volksbegehren hin einen Feiertag zu Ehren der Organisation beantragen würde, müsste diese genehmigt werden? Kann theoretisch jede Organisation oder Zusammenschließung ihren eigenen Feiertag erlassen?
Probieren könnte sie es, aber das betreffende Volksbegehren dürfte schwerlich über das Stadium der Unterschriftensammlung hinauskommen…
Nein !
Volksbegehren ist bloß der Wunsch einer Gruppe von Menschen (das muss keine Organisation sein) der Gesetzgeber(das ist das Parlament) soll eine bestimmte Entscheidung treffen (eine für die es auch zuständig wäre, Feiertag wäre m.E. so ein Punkt)
Hier also z.B. einen neuen Feiertag im Land (Bundesland) einführen.
Selbst wenn das Volksbegehren die nötigen Stimmen findet, wird noch kein neuer Feiertag eingeführt.
Das Parlament muss entscheiden, es kann auch „nein“ sagen. Es ist nicht an das Ergebnis der Abstimmung gebunden.
Beispiel über den Vorgang eines Volksbegehrens aus dem Land Niedersachsen.
http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=6746&article_id=19544&_psmand=21
MfG
duck313
Sein kanns aber trotzdem oder? Heißt es wäre theoretisch schon möglich, oder?