Kann jeder eine Stiftung gründen

Hallo. Wovon wird die Gründung einer Stiftung eigentlich abhängig gemacht? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und kann eine Stiftung von jedermann gegründet werden, also auch ohne sozialen Hintergrund? MvFG und vielen Dank im Voraus.

Hallo Sternebild240,

ein Stiftung kann jeder gründen, den jeder kann sich als Organisation auch Stiftung nennen. So gibt es Stiftungen als Verein oder gGmbH. Was sie meinen ist aber sicher eine richtige selbständige Stiftung.

Dazu empfehle ich Ihnen die Seiten des Bundesverbandes deutscher Stiftungen, dort finden Sie alle notwendigen Informationen zur Stiftungsgründung. www.stiftungen.org

Kurz zu Ihren Fragen.

Sie können Stiftungen für alle Zwecke gründen. Ihr Stiftungskapital sollte aber so groß sein, dieses Ziel auch zu erreichen. Das überwacht eine staatliche Institution. Meist das Regierungspräsidium oder die Landesdirektion. Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Einige Länder habe auch ein Stiftungsgesetzt, was vieles regelt.

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit. Ein treuhänderische Stiftung als Teil einer Bürgerstiftung zum Beispiel. Hier bringen Sie ihr Kapital bei dem Treuhänder (Bürgerstiftung) unter und widmen es einem bestimmten Zweck. Der Vorteil. Der Treuhänder übernimmt viele Aufgaben für Sie und Sie benötigen wahrscheinlich nicht soviel Kapital.

Noch ein Hinweis. Stiftungen können gemeinnützig sein. müssen sie aber nicht. Trotzdem unterliegen sie staatlicher Kontrolle. Wenn sie gemeinnützig sind schaut auch das Finanzamt auf die Zweckverwirklichung, die dann auch ein gemeinnütziger Zweck sein muß (§58 Abgabenordnung)

Ich hoffe das hilft erstmal.

Hallo. Wovon wird die Gründung einer Stiftung eigentlich
abhängig gemacht? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und
kann eine Stiftung von jedermann gegründet werden, also auch
ohne sozialen Hintergrund? MvFG und vielen Dank im Voraus.

Hallo,
wenn Sie betrachten, dass eine Stiftung im Grunde nur eine Rechtsform ist, bei der nach der Gründung eine Körperschaft ersteht, kann diese auch von jedem gegründet werden.
So werden Familien-Stiftungen z.B. auch als Gestaltungsinstrument genutzt, um das Vermögen einer Person oder Familie über Generationen abzusichern, von der einen auf die andere Generation zu übertragen oder vor zugriffen Dritter (Insolvenz, sozialer Abstieg, Harz4) zu sichern . Das hat in diesen Fällen jedoch nur ganz selten mit sozialen Gründen zu tun. - Das nur zum Verständnis: es handelt sich um eine Rechtsform.

Als zwingende Voraussetzung zur Gründung einer Stiftung benötigt man eine Stiftungssatzung, das Stiftungskapital und ein Entscheidungsorgan, das bestimmt wird (Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat), dann kann die Gründung erfolgen.

Unabhängig von sozialem oder eher persönlich/individuellen Zielen unterscheiden sich die beiden Varianten von Stiftungen sehr stark:

a) Rechtsfähige Stiftungen haben zum Teil sehr komplizierte Vorgaben, die durch die Stiftungsgesetze der einzelnen Bundesländer, bestimmt sind. Sie brauchen die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes.
Der Errichtungsakt und hinterher die laufende Verwaltung sind sehr komplexe und bürokratische Vorgänge die jährlich einen relativ hohen Aufwand und erhebliche Kosten verursachen. Das muss unbedingt beachtet werden.

b) Die unselbstständige Stiftung oder auch Treuhandstiftung genannt wird nur durch einen Vertrag mit dem Treuhänder gegründet, der oftmals auch die Koordination und Erstellung der Satzung übernimmt. Die größten Vorteile von Treuhandstiftungen sind die recht einfache und schnelle Gründung, die Unabhängigkeit von Landesgesetzen, der geringe Verwaltungsaufwand und die erheblich geringeren Kosten.

Viel Erfolg!

Ja, jeder kann eine Stiftung einrichten. Es muss keine sozialer Hintergrund bestehen. Beste Grüsse

Hallo. Wovon wird die Gründung einer Stiftung eigentlich
abhängig gemacht? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und
kann eine Stiftung von jedermann gegründet werden, also auch
ohne sozialen Hintergrund? MvFG und vielen Dank im Voraus.