aus allgemeinem politischen Interesse möchte ich gerne wissen:
Gab es jemals (oder gar zur Zeit) die Situation, dass man als Berufsanfänger oder -Wechsler die GESETZLICHE Krankenkasse verlassen musste (von eigenen finanziellen Motiven einmal abgesehen)?
Oder anders formuliert: Konnte und kann auch ein Beamter, Selbstständiger oder Freiberufler in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben?
War es also stets eine ganz freie Wahl (rein finanzielle Gründe außen vor), dass man in die private Krankenversicherung wechselte?
Hallo,
also ich mach das nun seit 38 Jahren - in der Zeit gab es das noch nie.
Wer einmal in der GKV war, der konnte auch drinnebleiben.
Ausnahmen waren Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse, aber
die zählen in erweitertem Sinne auch zur GKV.
Für dioe spziell angesprochenen Beamten und Selbständigen gab es
jedenfalls keine entsprechende Sonderregelung.
Gruss
Czauderna
jeder Beamte kann in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Es gibt sogar Situationen in denen er überhaupt nicht in die private wechseln kann. Da gilt das gleiche wie immer: Wenn Vorerkrankungen vorliegen, die vom Versicherer als zu schwerwiegend angesehen werden, dann wird der Antrag nicht angenommen. Zumeist wird aber den Beamten der Eintritt doch erleichtert… aber dann aus Gründen der Unternehmensphilosophie: Sie nehmen das erhöhte Risiko in der KV auf sich, um potentielle Kunden auch für andere Abschlüsse zu haben. (Jeder Versicherungsfachmann im Außendienst weiß das).
generell gilt: das sogenannte Beihilfesystem ( der Beamte versichert sich und seine Familie nur zu einem bestimmten Prozentsatz )ist subsidiär. Das heißt, der Staat oder das Land beteiligt sich nur an den Krankheitskosten, wenn der Beamte sich privat versichert hat.
Hinzufügen möchte ich noch, dass bei den von Dir genannten Berufsgruppen natürlich der Arbeitgeberanteil an den Beitragskosten wegfällt und vom Versicherten noch zusätzlich übernommen werden muss, so dass sich seine Kosten verdoppeln. Auch wenn Du die finanzielle Seite nicht meinst: bei Existenzgründern können dadurch die Beitragskosten schnell höher sein als das, was der neue Betrieb zu Beginn abwirft (was ich zumindest einen starken Sachzwang nennen würde).
Ausserdem gab es lange Zeit ein Problem nach Auslandsaufenthalten (soweit ich weiss, ist dies inzwischen durch Anwartschaften gelöst worden): Wenn jemand z.B. für 1 Jahr im Ausland arbeitete trat er üblicherweise aus der deutschen Krankenkasse aus (da er während dieser Zeit im Ausland versichert war). Bei der Rückkehr nach Deutschland wurde er von den gesetzlichen Kassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er mit der neuen Stelle noch unter der Einkommensgrenze lag. Für etliche, die irgendwann einen Auslandsaufenthalt planten war dies übrigens ein erklärter Grund, sofort bei Erreichen der Einkommensgrenze zu den privaten zu wechseln da deren Beiträe bekanntlich umso billiger sind, je früher man eintritt.
oh, das ist in der Tat ein wirklich sehr starkes Argument.
Hallo,
Hinzufügen möchte ich noch, dass bei den von Dir genannten
Berufsgruppen natürlich der Arbeitgeberanteil an den
Beitragskosten wegfällt und vom Versicherten noch zusätzlich
übernommen werden muss, so dass sich seine Kosten verdoppeln.