Kann jeder Mitarbeiter bei der Krankenkasse auf alle Unterlagen zugreifen?

Hallo Zusammen,

vor kurzem habe ich erfahren, dass eine Freundin von mir bei „meiner“ Krankenkasse arbeitet. Sie kümmert sich dort wohl um alle Dinge die Zähne betreffen (ich hab nicht genau nachgefragt).

Nun meine Frage,

kann meine Freundin meine kompletten Unterlagen einsehen? Sprich Diagnosen von Ärzten oder Therapeuten sehen? Oder nur die allgemeinen Dinge und Behandlungen die ihren Bereich betreffen?!

LG

Meines Wissens können die Kassen-Angestellten alles einsehen was von den Ärzten abgerechnet wurde. Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Kur, Reha. Diagnosen erfahren die Krankenkassen normalerweise nicht. Allerdings lässt sich oft aufgrund obiger Abrechnungen die Krankheit erahnen.
Gruß Michael

Doch, auf der Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht die Diagnose. Dadurch können sie u.a. dem Arbeitgeber mitteilen, wie lange und ob er bei verschiedenen und zeitlich versetzten Krankheiten Entgeltfortzahlung leisten muss.
Die Diagnosen werden ebenfalls für die Schlüsselung im Gesundheitsfond benötigt.

Data

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Hallo,

Mitarbeiter der Krankenkasse sollen grds. nur die Daten sehen, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Die genaue Umsetzung gestaltet jede Krankenkasse für sich. Jede Krankenkasse hat einen internen Datenschutzbeauftragten. Zusätzlich wird dieses Thema auch von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (steht im Impressum der internetseite der jeweiligen Krankenkasse ) geprüft.

Die Programmierung der einzelnen Zugriffsrechte ist relativ aufwändig und wird nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln vorgenommen. Daneben ist auch zu klären, welche Daten benötigt werden. Bei einem Beitragsrückstand, der zu einem eingeschränkten Leistungsanspruch führt (z.B. bei Selbständigen), benötigen alle Mitarbeiter in den Leistungsabteilungen diese Information (wenn ein Leistungsantrag für den betreffenden Versicherten gestellt wird).

Einzelne Arztbesuche, Arzneimittel oder Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) sind nicht sichtbar. Diagnosen, die auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, bei stationären Krankenhausbehandlungen, Hilfsmittelanträgen etc. gespeichert werden, sind für Mitarbeiter im Leistungsbereich sichtbar. Ob diese Zugriffe für Mitarbeiter im Zahnersatzbereich reduziert werden , entscheidet die Krankenkasse.

Für die Versichertendaten eines Mitarbeiters einer Krankenkasse (und dessen Angehörige) gibt es immer besondere Datenschutzmaßnahme (eigene Bearbeitungsabteilung). Ggf. bei der Krankenkasse nachfragen, ob die eigenen Daten wie die Daten eines Krankenkassenmitarbeiters geschützt werden können. Wenn einen die Auskunft der Krankenkasse nicht überzeugt, den Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse kontaktieren.

Gruß
RHW

Hallo,
RHW hat eigentlich schon alles geschrieben. Es kommt tatsächlich darauf an wie die betreffende Kasse strukturiert bzw. organisiert ist. Ich kenne es von meiner Kasse so, dass z.B. Mitarbeiter der Leistungsabteilungen Zugriff auf die Daten der Versicherten haben, die für die Bewältigung ihrer Aufgaben erforderlich sind, das nannte sich „Rolle und Rechte“. So ist es z.B. nicht möglich, dass sich jemand, der in der Abteilung für Zahnersatz/Kfo tätig ist, sich die versicherungsrechtlichen Unterlagen in der Versichertenakte einsehen kann - versucht er oder sie diese wird die Anfrage abgewiesen. Uneingeschränkten Zugriff haben allerdings grundsätzlich die Kundenberater/innen, denn die müssen das Zugriffsrecht für ihre Tätigkeit zwingend haben. Das war seit Einführung der Datenverarbeitung nicht immer so in der Vergangenheit aber heute wird da schon sehr großer Wert auf den Datenschutz gelegt. So kann es auch nicht sein, dass in der Fläche Einsichtnahme in die Krankenkassenakte von Kollegen/innen genommen werden kann - die Mitarbeiterdaten sind streng getrennt von den restlichen Kassenversicherten,
Was deine Freundin angeht, davon abgesehen, dass sie wahrscheinlich sowieso nicht alles von dir sehen kann, aber wenn sie nicht extrem neugierig ist, hat sie keine Zeit um sich die Daten von Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn anzusehen - und warum auch, sie dürfte sowieso mit niemanden darüber reden, denn sie unterliegt genau, wie dein Arzt und seine Arzthelferinnen der absoluten Schweigepflicht.
Gruss
Czauderna

Üblicherweise werden in solchen Systemen auch lesenden Zugriffe geloggt. Da kann man dann nachher sehen, wer auf welche Daten und Inhalte zugegriffen hat. Und gegebenenfalls klären, ob derjenige dazu befugt („war nötig im Rahmen zu erledigender Aufgaben“) war.

Sebastian

Hallo,
Nein, das ist nicht möglich, denn hier greift der Datenschutz auch. Es ist nicht erlaubt Mitarbeiterbezogene Aktivitäten einfach so bzw. Routinemäßig nachzuverfolgen, das darf nur mit Einwilligung des Betroffenen und/oder des Personalrates aufgrund
besonderer Umstaende erfolgen.
Gruß
Czauderna

Vielen Dank für eure vielen Antworten :slight_smile:
Ihr habt mir sehr weitergeholfen!