Hallo,
Mitarbeiter der Krankenkasse sollen grds. nur die Daten sehen, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Die genaue Umsetzung gestaltet jede Krankenkasse für sich. Jede Krankenkasse hat einen internen Datenschutzbeauftragten. Zusätzlich wird dieses Thema auch von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (steht im Impressum der internetseite der jeweiligen Krankenkasse ) geprüft.
Die Programmierung der einzelnen Zugriffsrechte ist relativ aufwändig und wird nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln vorgenommen. Daneben ist auch zu klären, welche Daten benötigt werden. Bei einem Beitragsrückstand, der zu einem eingeschränkten Leistungsanspruch führt (z.B. bei Selbständigen), benötigen alle Mitarbeiter in den Leistungsabteilungen diese Information (wenn ein Leistungsantrag für den betreffenden Versicherten gestellt wird).
Einzelne Arztbesuche, Arzneimittel oder Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) sind nicht sichtbar. Diagnosen, die auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, bei stationären Krankenhausbehandlungen, Hilfsmittelanträgen etc. gespeichert werden, sind für Mitarbeiter im Leistungsbereich sichtbar. Ob diese Zugriffe für Mitarbeiter im Zahnersatzbereich reduziert werden , entscheidet die Krankenkasse.
Für die Versichertendaten eines Mitarbeiters einer Krankenkasse (und dessen Angehörige) gibt es immer besondere Datenschutzmaßnahme (eigene Bearbeitungsabteilung). Ggf. bei der Krankenkasse nachfragen, ob die eigenen Daten wie die Daten eines Krankenkassenmitarbeiters geschützt werden können. Wenn einen die Auskunft der Krankenkasse nicht überzeugt, den Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse kontaktieren.
Gruß
RHW