xx setzte die – während der Ausb. gestellten Auf. zu unserer
vollen Zufridenheit um. (2?)
Wenn man mal davon ausgeht, dass Zufriedenheit richtig geschrieben sein wird, ist das eher eine 3 (stets voll = 2; stets vollste = 1)
Es zeigte sich, dass xxxbereits nach kurzer Einarb. die Aufg.
selbständig, gewissenhaft u. sorgfältig ausführen konnte. …
bewies ein hohes Engagement und zeigte viel Eingeninititive (
weiß nicht ob das so gut wäre?)
Ist OK, aber z.B. kein „sehr hohes“. Passt zu der 3 von oben.
… verhalten gegenüber Vorges, Kollegen war stets
einwandfrei (habe gelesen, dass das zw 2 und 3, ist es war?)
ist völlig OK. Es wäre eher bedenklich wenn er fehlt.
und dann der Satz, der… sehr komisch vorkommt: wegen …
hilfbereit… u. freundlichen Art wurde… von allen sehr
geschätzt…
Nein, ist prima.
— keine Übernahmen… außerordentlich bedauern… (soll das
vielleicht heißen: wir bedauern gar nicht?)
„außerordentlich bedauern“ heißt außerordentlich bedauern heißt also „Wir hätten ihn eigentlich gern behalten“ heißt also weiterhin „Es lag nicht an ihm, dass wir ihn nicht behalten haben“.
und der Schluss … wunschen auf Berufs- und Lebensweg alles
Gute (ist das so was wie 4?)
Nein, das bedeutet nur, dass ihr nicht im Streit auseinander gegangen seid.
für die Entschlüsselung Großer Dank.
niki_20
So kann man natürlich nur die Standardbausteine interpretieren, aber anders als die von anderen hier etwas extrem geäußerte Ansicht, kann ich aus meinem Umfeld und eigener Erfahrung bei der Einstellung von Bewerbern sagen, dass allein der Standardsatz „stets volle Zufriedenheit“ am Ende zählt und der Rest nur noch individuelle Stärken und Schwächen betont, nicht aber die GEsamtnote beeinflusst.
Kein Personaler hat Lust sich durch einen völlig unklaren „Code“ zu hangeln. Man schreibt die Note wie oben beschrieben rein und der Rest sind Details. Wenn ich Leute suche, dann nehme ich die 2er und 1er und schaue noch, ob es eine eklatante Lücke gibt. Wenn nicht: Gespräch und weitersehen.